Leipzig. Beim dritten Verhandlungstermin am Landgericht Leipzig kam es gestern zu einem Urteil im Fall des Polizeioberkommissars Swen G. (37). Der Vize-Zugführer der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) wurde freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, am Rande des Bezirksligaspiels der BSG Chemie Leipzig am 28. September 2013 in Zwenkau mit einem Chemie-Fan unrechtmäßig umgegangen zu sein.
BFE und Bereitschaftspolizei wurden zu dem Fußballspiel nach Zwenkau geschickt, weil vor Anpfiff eine Penny-Filiale überfallen worden war. Die Täter wurden im Stadion unter den Chemie-Fans vermutet. Deshalb wollte die Polizei nach Spielende die Identität der Verdächtigen prüfen. Gegen Marco H., der während einer Auseinandersetzung zwischen Fußballfans und Polizei auf eine Bank gestiegen war, um das Geschehen mit seinem Handy zu filmen, soll der Beamte zu hart vorgegangen sein. Marco H. trat im Prozess als Nebenkläger auf.
In der Anklage warf die Staatsanwaltschaft Swen G. vor, den Chemie-Anhänger in unbefugter Weise ergriffen und zu Boden geworfen zu haben, wobei sich Marco H. mehrere leichte Verletzungen zugezogen haben soll. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig, das den Polizisten im Februar 2016 zu einer Geldstrafe von 5850 Euro verurteilte, legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung ein.
Beim vergangenen Verhandlungstermin am 1. Dezember war es zu keinem Urteil gekommen, da Verteidiger Curt-Matthias Engel kurz vor Verhandlungsschluss ein Sachverständigengutachten gefordert hatte, um zu beweisen, dass die Verletzungen bei Marco H. nicht von dem Polizisten verursacht worden waren. Die Gutachter kamen zum Schluss, dass die Wunden erst durch den Widerstand entstanden, den Marco H. während und nach dem Zugriff leistete.
Staatsanwaltschaft und Nebenkläger forderten dennoch eine Geldstrafe in Höhe von 1625 Euro, weil der Beamte unverhältnismäßig hart vorgegangen sei und den Chemie-Fan vor dem Zugriff nicht angesprochen, sondern ihn augenblicklich zu Boden geworfen habe. Die Verteidigung konterte mit einem halbstündigen Plädoyer und forderte Freispruch. Mit Erfolg: Die Vorsitzende Richterin Gabriele Plewnia-Schmidt folgte diesem Antrag. In ihrer Begründung hieß es, dass den Beamten in einer solch unsicheren und aufgeheizten Situation ein gewisser Spielraum gewährt werden müsse. Die Verletzungen, die sich Marco H. zugezogen hatte, würden üblicherweise auftreten, wenn man zu Boden geworfen und sich dort herumwälzen würde. Ein unverhältnismäßiges Vorgehen liege nicht vor. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.