1.400 Euro Strafe wegen Demo in Zinnwald

Erstveröffentlicht: 
05.12.2016

Ein 30-jähriger Mann aus Dippoldiswalde ist wegen einer unangemeldeten Demonstration in Zinnwald wegen Verstoßes gegen das sächsische Versammlungsgesetz am Montagvormittag zu 1.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Dippoldiswalder hatte während der Flüchtlingskrise die Demo am ehemaligen Grenzübergang mitorganisiert. Nach der Sperrung der Bundesstraße im August 2015 zogen die Demonstranten mit ihren Transpareten zum ehemaligen Grenzübergang in Zinnwald. Die Demo war u.a. in sozialen Netzen organisiert worden und nicht spontan, wie behauptet, berichtete SZ-Online.

 

Der 30-Jährige hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagen Einspruch eingelegt. Der Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde erhöht die Strafe nun auf 40 Tagessätze. Auch der zu zahlende Tagessatz wurde auf 35 Euro erhöht, nachdem nähere Informationen zum Beruf des Mannes beim Prozess gemacht wurden, teilte Gerichtsdirekor Aradei-Odenkirchen auf unsere Anfrage mit. Dadurch ergab sich nun sogar eine Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro.

Anwalt Lorek will Rechtsmittel einlegen

Der Anwalt des Angeklagten, Jens Lorek, will Rechtsmittel einlegen. Nähere Auskünfte wolle er nicht erteilen, teilte Lorek auf unsere Anfrage mit. Lorek vertrat bereits mehrfach in der Vergangenheit Teilnehmer von Demonstrationen in der Region. Eine regionale Bekanntheit erlangte der Anwalt mit auffälligem Mantel und Hut als Spenden-Tonnen-Zähler bei den Pegida-Demonstrationen.

Eine spannende Frage ist, ob das Urteil bestand haben wird und auch auf andere unangemeldete Demonstrationen übertragbar ist. So hatte die Dresdner Stadtverwaltung wegen der Pöbeleien und nicht angemeldeten Demonstrationen am Tag der Einheit Strafanzeige gestellt.