Hamburger Polizei gesteht nach Klage erneut rechtswidrige Praxis verdeckter Ermittlungen.

Gefunden!

2. Pressemitteilung des AK verdeckte Ermittlungen abschaffen: Erneut kam es aufgrund einer Klage gegen eine verdeckte Ermittlung in den Jahren 2008 – 2012 zum Eingeständnis von der Hamburger Polizeibehörde, dass der Einsatz rechtswidrig war. Eine Betroffene des Einsatzes der Beamtin M. Bömichen hatte geklagt.

 

Zwei vorangegangene Klagen gegen den verdeckten Einsatz (2000 – 2006) der Beamtin I. Plate endeten   ebenfalls   in   dem   Eingeständnis   der   Rechtswidrigkeit.   Dies   zeigt   deutlich,   dass   die Innenbehörde   sich   mit   dem   Einsatz   verdeckter   Ermittlungen   regelhaft   nicht   an   ihre Gesetzesgrundlagen hält. Faktisch hat sie sich im Rahmen der letzten drei Enttarnungen von verdeckten Ermittlungen in der radikalen Linken so lang wie möglich bedeckt gehalten. Dass es seitens  der   Innenbehörde   überhaupt  zu  einem  Eingeständnis   kam  hat  mehrere   Gründe:   Zum Einen wird so eine öffentliche Auseinandersetzung, die im Rahmen eines Prozesses geschaffen worden wäre, verhindert. Zum Anderen will die Innenbehörde keinerlei weitere Informationen preisgeben – z.B. in Form von Akten oder Ladung der Beamt*innen vor Gericht.


Die Behörden möchten das Thema der verdeckten Tätigkeiten schnellst möglich wieder begraben. Bereits   bei   den   Innenausschusssitzungen   wurde   seitens   der   Polizeibehörden   immer   nur zugegeben was definitiv nicht mehr zu leugnen war. So zeigte sich dieser Schlingerkurs zunächst im Abstreiten der Mitwirkung der Beamtin Plate beim Radio FSK. Von Seiten der Polizei hieß es dann, sie habe sich zwar beteiligt, aber dies stelle keine Verletzung der Pressefreiheit dar. Auf gerichtliche Klärung wollte es die Behörde jedoch doch nicht ankommen lassen und gestand die Rechtswidrigkeit ein.


Personen, die von verdeckten Einsätzen betroffen waren, wurden darüber nie benachrichtigt. Es ist allein den intensiven Recherchen und Veröffentlichungen zu verdanken, dass diese Einsätze überhaupt öffentlich wahrnehmbar und damit erst politisch und juristisch streitbar wurden. Es ist gelungen die Behörden bezüglich der Einsätze der Beamt*innen I. Plate, M. Böhmichen und A.   Oppermann   zeitweise   unter   Druck   zu   setzten.   So   muss   auch   zukünftigen   verdeckt­ eingesetzten Beamt*innen klar sein, dass ihre Person Teil einer öffentlichen Auseinandersetzung werden kann.


Im   aktuellen   Klagefall   gegen   den   Einsatz   von   M.   Bömichen   ist   das   Eingeständnis unvermittelt   nach   Klageeinreichung   erfolgt.   Darin   versucht   die   Polizeibehörde   nun die   Verantwortung   dem   Gesetzgeber   zuzuschieben.   Zuvor   hatte   die   Innenbehörde allerdings mehrfach betont, dass an diesem Einsatz nichts zu beanstanden sei. Das wiederholte Einknicken bei Erhebungen von Klagen zeigt, dass das Thema schnell wieder aus   der   Öffentlichkeit  verschwinden   soll.   Denn  es   ist  klar:   Die  drei   Enttarnungen   von  Plate, Böhmichen und Oppermann sind nur ein Bruchteil der tatsächlich eingesetzten Beamt*innen.


Wir   gehen   davon   aus,   dass   auch   derzeitig   mehrere   Polizeibeamt*innen   verdeckt   in   unseren Strukturen ermitteln – insbesondere bei großen Gipfeln wie dem OSZE und dem G20. Es kommt dabei permanent zu einer Vermischung polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit – die aus gutem Grund aus den Erfahrungen der Jahre 1933­45 einem Trennungsgebot unterliegt. Dabei bleibt es nicht allein bei Informationsgewinnung, sondern es wird aktiv auf politische Debatten Einfluss   genommen.   Verdeckte   Ermittlungen   bedeuten   immer   einen   systematischen, auftragsgemäßen Vertrauensmissbrauch bis in privateste Lebensbereiche.

 

Unsere Forderung ist erneut bestätigt und klar:
Verdeckte Ermittlungen abschaffen – egal ob polizeiliche oder geheimdienstliche!
Für eine solidarische, soziale Gesellschaft für Alle!

 
AK verdeckte Ermittlungen abschaffen


Kontakt: akveabschaffen [ät] riseup.net /// www.veabschaffen.blogsport.de