Das Urteil ist rechtskräftig: Lutz Bachmann hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. Nun entscheidet die nächste Instanz in der Berufung neu über das Strafmaß.
Pegida-Chef Lutz Bachmann steht am Mittwoch (30. November) erneut vor Gericht. Das Landgericht Dresden entscheidet in einem Berufungsprozess über eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Die Verhandlung beschränkt sich allerdings auf das Strafmaß, nachdem der Mitbegründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses den Vorwurf der Volksverhetzung vor zwei Wochen eingeräumt hatte. Es geht um Facebook-Kommentare vom September 2014, in denen Flüchtlinge als «Viehzeug», «Gelumpe» und «Dreckspack» bezeichnet wurden.
Das Amtsgericht Dresden hatte Bachmann Anfang Mai wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte - auch wegen Bachmanns vieler Vorstrafen unter anderem wegen Drogenhandels oder mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.
In dem Verfahren und danach hatte Bachmann bestritten, Verfasser der Posts gewesen zu sein. In dem Berufungsprozess sollte der Fall eigentlich komplett neu verhandelt werden. Vor zwei Wochen kam dann die Wende: Durch Bachmanns Eingeständnis entfällt die Beweisaufnahme. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben ihre Berufungen auf das Strafmaß beschränkt. «Die Schuld steht fest», sagte ein Staatsanwalt. Es gehe nun noch um die Strafhöhe.
Bachmann lebt derzeit auf der spanischen Ferieninsel Teneriffa und fliegt regelmäßig am Montag zu den Dresdner Kundgebungen der selbst ernannten «Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes» ein. Aber auch in seiner Wahlheimat kürzlich ist der 43-Jährige umstritten, das Inselparlament erklärte ihn kürzlich zur «unerwünschten Person».
Auch in Dresden wächst nach den Pöbeleien von Pegida bei der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober der Widerstand. Die Stadt hat Bachmann wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt und ihm per Bescheid verboten, bei den montäglichen Pegida-Kundgebungen als Versammlungsleiter zu agieren.