Ausreisegewahrsam in Sachsen: Einrichtung noch nicht fertig

Erstveröffentlicht: 
25.11.2016

Die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber gestaltet sich schwierig. Nicht selten versuchen Ausreisepflichtige, sich zu entziehen. Mit einem Ausreisegewahrsam will Sachsen dem entgegenwirken. Das Vorhaben ist umstritten.

 

Die Einrichtung für den umstrittene sächsischen Ausreisegewahrsam zur Abschiebung abgelehnter Asylsuchender wird voraussichtlich erst im dritten Quartal kommenden Jahres fertig. Das sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU). Ursprünglich sollte die Einrichtung in Dresden, in der bis zu 30 Ausreisepflichtige auf richterliche Anordnung bis zu vier Tage festgehalten werden können, bereits Anfang 2017 zumindest teilweise in Betrieb gehen. Die gesetzliche Grundlage dafür muss erst noch geschaffen werden. Am Freitag befasste sich der Innenausschuss des Landtages erstmals mit der Gesetzesvorlage.

 

Die schwarz-rote Landesregierung hatte den Entwurf für das Sächsische Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz Ende August beschlossen. Damit soll ein neuer Passus im Aufenthaltsgesetz, der im vergangenen Jahr im Zuge einer Verschärfung des Asylrechts vom Bundestag beschlossen worden war, auf Landesebene umgesetzt werden. Es wird erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren im Februar oder März abgeschlossen wird.

 

„Der Gewahrsam wird uns beim Vollzug der Ausreisepflicht unterstützen“, sagte Ulbig. „Die Vorbereitung für ein entsprechendes Objekt in Dresden laufen derzeit. Ich erwarte, dass der sächsische Ausreisegewahrsam in der zweiten Hälfte kommenden Jahres endlich in Betrieb gehen kann.“

 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollten bis zur Fertigstellung der Einrichtung in der Hamburger Straße Alternativen genutzt werden, um Ausreisepflichtige, die sich der Abschiebung entziehen wollten, festzusetzen. Entsprechende „Übergangslösungen“ würden bereits geprüft, „denn wir brauchen eine derartige Einrichtung dringend“, sagte Ulbig. Einzelheiten nannte er nicht.

 

„Auch wenn ich mir wünschte, dass wir in Deutschland ohne Abschiebung von abgelehnten Asylsuchenden auskämen, sehe ich auch, dass sie leider im Augenblick grundsätzlich nicht abwendbar sind“, sagte der Innenexperte der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas. Erst „wenn wir moderne und klare Regeln für Zuwanderung haben, wodurch sich mehr Menschen für Einwanderung und gegen den Asylantrag entscheiden“, sei mit einem Rückgang der Rückführungen zu rechnen.

 

Von der Opposition wird der Ausreisegewahrsam heftig kritisiert. Die Linke sieht darin eine Kriminalisierung geflüchteter Menschen, Linke-Politikerin Juliane Nagel sprach nach der Anhörung von einer „faktischen Inhaftierung ohne Straftatbestand.“.

 

Zum einen entspreche schon die bundesrechtliche Grundlage des Aufenthaltsgesetzes nicht den europarechtlichen Vorgaben, meinte auch die Grünen-Migrationsexpertin Petra Zais. „Zweitens halten wir diese freiheitsentziehende Maßnahme zur Durchsetzung von Abschiebungen für nicht erforderlich.“ Schon jetzt liege Sachsen bei der Zahl der Abschiebungen im Bundesvergleich mit an vorderster Stelle. „Die Staatsregierung darf dieses Gesetzesvorhaben nicht weiter verfolgen“, appellierte Zais.

 

Auch der Sächsische Flüchtlingsrat kritisierte die Planungen und appellierte an die Landtagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, da die Vorlage gegen zahlreiche Rechtsvorschriften verstoße.

 

Der Ausreisegewahrsam ist für Ulbig nur eine Übergangslösung. Langfristig setzt er auf den Bau eines Abschiebegefängnisses, in dem Ausreisepflichtige, die sich der Abschiebung entziehen wollen, bis zu sechs Monate inhaftiert werden können.