Bundesgerichtshof hebt Freisprüche zu herrenlosen Häuser in Leipzig teils auf

Erstveröffentlicht: 
09.11.2016

Neue Runde im Prozess um die sogenannten herrenlosen Häuser in Leipzig: Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am Mittwochabend dieses Urteil teilweise wieder aufgehoben. Somit wird die Affäre um den vorschnellen Verkauf von Privathäusern durch die Stadt Leipzig, ohne dass ausreichend nach Eigentümern oder Erben geforscht worden war, erneut das Landgericht Leipzig beschäftigen.

 

Das Landgericht Leipzig hatte Ende 2014 drei ehemalige Rechtsamtsmitarbeiter sowie eine mitangeklagte Anwältin vom Vorwurf der Untreue und des Betrugs freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Die Anklagebehörde hatte für die Stadt-Angestellten Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und 14 Monaten Haft auf Bewährung gefordert, für die Anwältin Geldstrafe.

 

Wie berichtet, hatte das Rechtsamt nach der Wende 411 angeblich herrenlose Objekte verkauft, ohne nach den Besitzern zu suchen. In rund 150 Fällen soll sogar veräußert worden sein, obwohl einzelne Eigentümer oder Erben bekannt waren. Weil das Gros der Vorgänge aber verjährt war, ging es 2014 in dem Prozess nur noch um fünf Grundstücke. Nach der Entscheidung des BGH haben nunmehr die Freisprüche der Angeklagten zu zwei Objekten Bestand, mit den anderen drei Fällen sollen sich die Richter erneut befassen.

 

Zur Begründung führte Günther Sander, Vorsitzender Richter des 5. Strafsenates, eine „defizitäre Beweisführung“ an. Die Strafkammer habe den bedingten Vorsatz nicht ausreichend geprüft; es sei unklar, was die Angeklagten über die jeweiligen Fälle wussten, was sie dachten. „Nicht alle für einen Vorsatz der Angeklagten maßgeblichen Umstände“ habe die Kammer in ihre Würdigung einbezogen. Richter Sander erwähnte aber auch eine letztlich mögliche Verfahrensbeendigung ohne Urteil, womit er auf eine Einstellung verwies. Trotz Teil-Aufhebung des Ersturteils bewertete Verteidiger Hagen Karisch daher den BGH-Spruch „positiv“.

 

Bestand hatte der Freispruch der Anwältin, die als gesetzliche Vertreterin an einem Hausverkauf beteiligt war. Zudem war den Rathaus-Mitarbeitern ursprünglich angelastet worden, keine Zinsen von Verkaufserlösen ausgezahlt sowie Gebühren nicht in Rechnung gestellt zu haben. Auch diese Freisprüche sind rechtskräftig. Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning (SPD) sagte nach der Urteilsverkündung: „Nun ist der Ball wieder am Landgericht zurück. Wir erwarten vollständige Freisprüche unserer Mitarbeiter.“

 

Von Sabine Kreuz