Prozess vor OLG wegen Verfahrensverzögerung

Knast

Wie vor einigen Monaten berichtet bewilligte das Oberlandesgericht Karlsruhe Prozesskostenhilfe für eine Zivilklage gegen das Land wegen überlanger Verfahrensdauer am Landgericht Freiburg. Nun kommt es zum Prozess!

 

Die Vorgeschichte

Seit dem 8. Juli 2013 sitze ich in der JVA Freiburg in der Sicherungsverwahrung. Eine Möglichkeit, sich gegen Maßnahmen der Anstaltsleitung zu wehren besteht darin, einen sogenannten Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Landgericht zu stellen. Dies habe ich in einer gewissen Zahl von Fällen getan, jedoch dauern diese Verfahren selbst in einfachster Konstellation mitunter Jahre.

Die Verzögerungsrüge

Dauern Verfahren zu lange, kann man eine Verzögerungsrüge erheben (zu den Details vgl. den eingangs erwähnten Artikel von mir), um hernach eine Geldentschädigung für die überlange Verfahrensdauer zu erstreiten. Denn der Staat ist verpflichtet, Rechtsschutz in „angemessener Frist“ zu gewähren, verletzt er diesen Anspruch, ist er zur Entschädigung verpflichtet.

Der Prozesstermin

Für Freitag, 16. Dezember 2016 ist im Oberlandesgericht Karlsruhe (Hoffstr. 10, 76133 Karlsruhe, Sitzungssaal III, Zimmer 005 EG) durch den Vorsitzenden Richter Dr. Guttenberg, mündlicher Verhandlungstermin anberaumt worden. Der Prozesstermin ist öffentlich, d.h. jede/r kann dorthin kommen. Anwaltlich vertreten werden ich durch den Freiburger Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg /http://www.dr-klaus-eschenburg.de). Das Land Baden-Württemberg lässt sich vertreten von der Karlsruher Anwaltskanzlei Hannemann, Eckl & Moersch (https://Rechts-undSteuerkanzlei.de).

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com