Sachsen sucht einen neuen Generalstaatsnanwalt – Hans Strobl Favorit

Erstveröffentlicht: 
13.10.2016

Der amtierende sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann geht im Februar 2017 in den Ruhestand – Hans Strobl soll die besten Karten im Rennen um die Nachfolge haben. Doch auch andere Bewerber stehen bereit.

 

Leipzig/Dresden. Die Amtszeit des sächsischen Generalstaatsanwalts Klaus Fleischmann neigt sich dem Ende entgegen. Zum 28. Februar 2017 wird der 65-Jährige in den Ruhestand treten, wie Jörg Herold, Sprecher des Sächsischen Justizministeriums, auf Anfrage der DNN mitteilte. Das Ministerium hat die Stelle längst ausgeschrieben. Mehrere Bewerbungen seien eingereicht worden, so Herold. „Da es sich bei dem Stellenbesetzungsverfahren um eine Personalangelegenheit handelt, sind weitere Auskünfte zu den Einzelheiten, insbesondere zu den Bewerbern, nicht möglich“, erklärte der Sprecher.

 

Lange galt es als offenes Geheimnis, dass Klaus Rövekamp, Leiter der Staatsanwaltschaft Leipzig, zum Generalstaatsanwalt aufgebaut werden sollte. 2012 wechselte der Leitende Oberstaatsanwalt Rövekamp von der Generalstaatsanwaltschaft als Leiter an die Spitze der vergleichsweise kleinen Staatsanwaltschaft Zwickau. Schon ein Jahr später sollte er mit Leipzig die größte Anklagebehörde des Freistaats übernehmen und wäre dann prädestiniert für die Nachfolge gewesen. Doch ein Mitbewerber um den hochdotierten Posten sah seine Rechte verletzt und klagte. Der Rechtsstreit zog sich lange hin, erst im Juni diesen Jahres konnte Rövekamp offiziell ernannt werden. Das dürfte zu spät sein, um jetzt Ansprüche auf das Amt des Generalstaatsanwaltes anzumelden. 

 

Chemnitzer Martin Uebele und Hans Strobl haben Interesse


Nach exklusiven Informationen hat auch Martin Uebele, seit April Präsident des Amtsgerichts Chemnitz, Interesse an der Stelle von Fleischmann. Eigentlich sollte Uebele 2011 Präsident des Amtsgerichts Dresden werden. Doch auch hier klagte ein Mitbewerber – der damalige Leiter der Staatsanwaltschaft Leipzig Hans Strobl. Nach jahrelangem Rechtsstreit obsiegte Strobl schließlich und erhielt die Präsidentenstelle Anfang 2013. Uebele musste bis dieses Jahr warten, ehe er von der Spitze der Staatsanwaltschaft Görlitz nach Chemnitz wechseln konnte, weil – natürlich – auch die Vergabe dieser Präsidentenstelle nicht ohne Klage eines Mitbewerbers und ein langwieriges Verfahren ablief.

 

Strobl soll nach exklusiven Informationen der dritte Bewerber um das Amt des Generalstaatsanwaltes sein – und der aussichtsreichste. Wie schon bei der Besetzung des Präsidentenpostens am Amtsgericht Dresden dürfte es für seine Mitbewerber schwierig werden, an dem Spitzenjuristen vorbeizuziehen, schätzen Kenner der Materie ein. 

 

Auswahl berugt auf Eignung und Befähigung


Die Auswahl zwischen mehreren Bewerbern auf Beförderungsstellen in der sächsischen Justiz beruhe auf der Bewertung der vorgegebenen persönlichen Merkmale der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine entsprechende Dienstvorschrift enthalte die Anforderungsprofile. „Aus diesen ergeben sich die Anforderungen, die an Beamte oder Richter im jeweiligen Statusamt zu stellen sind“, so Herold. Damit würden objektiv die Anforderungsprofile festgelegt, die die Bewerber erfüllen müssen.

 

In dem jetzt laufenden Stellenbesetzungsverfahren würden zunächst Beurteilungen für alle Bewerber angefordert, so Herold. Darüber hinaus werde ein Votum des zuständigen Mitbestimmungsgremiums eingeholt. „Wann das Stellenbesetzungsverfahren im vorliegenden Fall abgeschlossen sein wird, hängt auch von der Dauer der einzelnen Verfahrensschritte ab und lässt sich deshalb nicht genau vorhersagen“, so der Ministeriumssprecher. Und davon, ob nach Vergabe der Stelle ein Mitbewerber klagt.

 

Thomas Baumann-Hartwig