Sachsens Landesregierung erwägt Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Erstveröffentlicht: 
28.08.2016

Anerkannten Flüchtlingen in Sachsen will die Landesregierung die Freizügigkeit nehmen. Sofern die Asylbewerber staatliche Leistungen wie Hartz IV erhalten, soll es Wohnsitzauflagen geben. Im November soll der Vorschlag beraten werden.

 

Die sächsische Landesregierung erwägt nach einem Bericht von MDR Sachsen eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge. Danach müssten die Asylbewerber in dem Landkreis oder der Stadt bleiben, wohin sie nach Abschluss ihres Anerkennungsverfahrens geschickt wurden. Damit soll verhindert werden, dass sich die Flüchtlinge in den großen Städten ballen. Die Wohnsitzauflage würde für jene Flüchtlinge gelten, die staatliche Leistungen wie Hartz IV beziehen.

 

Über die Beschränkung solle im November im Lenkungsausschuss Asyl beraten werden, sagte die Sprecherin von Integrationsministerin Petra Köpping (SPD), Katja Mäder, am Samstag. In dem Ausschuss sitzen alle beteiligten Ministerien sowie Landkreise, Kommunen, Arbeitsagentur und das Bundesamt für Migration.

 

Köpping stehe einer solchen Auflage durchaus positiv gegenüber, sagte Mäder. «Wenn man es klug anpackt, ist es für beide Seiten ein Vorteil.» So ergebe sich zum Beispiel eine gewisse Verlässlichkeit, etwa dass ein angefangener Sprachkurs auch zu Ende gebracht werde.

 

MDR Sachsen berichtete, dass viele Flüchtlinge Sachsen in Richtung anderer Bundesländer verlassen. Westdeutsche Großstädte wiederum denken unterdessen darüber nach, Zugereiste nach Sachsen zurückzuschicken.