PKK-Funktionär zu drei Jahren Haft verurteilt

Erstveröffentlicht: 
03.08.2016

Das Hamburger Oberlandesgericht hat einen Funktionär der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) am Mittwoch zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der 58-Jährige habe sich der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenates.

 

Nach Überzeugung des Gerichts leitete der Angeklagte, der die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, von Ende 2012 bis zu seiner Verhaftung im August 2015 unter dem Decknamen "Ali" verschiedene PKK-Sektoren in Deutschland. Der Angeklagte soll unter anderem Spendensammlungen und Propagandaveranstaltungen organisiert haben. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. "Selbstverständlich werden wir Rechtsmittel einlegen", kündigte Verteidiger Frank Jasenski nach dem Urteil an.

 

PKK seit 1993 in Deutschland verboten

 

Die PKK sei eine Vereinigung, deren Zweck und Tätigkeit es sei, Mord und Totschlag zu begehen, hatte der Bundesanwalt vor Gericht erklärt. Die Partei strebe einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an und setze dabei auf den bewaffneten Kampf. Seit der Festnahme ihres Anführers Abdullah Öcalan im Jahr 1999 bis August vergangenen Jahres habe sich die PKK zu mehr als 120 Anschlägen bekannt. Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, 2002 stufte die EU sie als Terrororganisation ein.

 

Die Unterstützer des Angeklagten halten die PKK für eine Friedensorganisation. Rund 100 von ihnen waren im Zuschauerraum. Als der PKK-Funktionär den Gerichtssaal betrat, jubelten und applaudierten sie minutenlang. Gekommen war auch der Profiboxer Ismail Özen, der kürzlich Janina Otto, Tochter des Unternehmers Michael Otto, geheiratet hatte. "Das ist kein faires Urteil", sagte Özen, Hamburger mit kurdischen Wurzeln, anschließend. Der Angeklagte habe keine Straftat begangen: "Er sitzt hier wegen seiner politischen Meinung in Haft." Kritik an dem Urteil kam auch von der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, die die Aufhebung des PKK-Verbots forderte.

 

Ähnliches Urteil im Februar 2013

 

Im Februar 2013 hatte das Oberlandesgericht Hamburg erstmals in Deutschland einen hochrangigen PKK-Kader wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Der Staatsschutzsenat verhängte gegen den damals 48 Jahre alten Türken eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Eine Revision gegen das Urteil hatte der Bundesgerichtshof 2014 verworfen. Das Gericht stellte dabei fest, dass es keine völkerrechtliche Rechtfertigung für den Kampf der PKK in der Türkei gebe.