Lothar Hoffmann aus Neustadt stand bei mehreren Pegida-Veranstaltungen im Rampenlicht. Das hat Folgen.
Sächsische Schweiz. Als Friedensrichter ist er da, um Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu schlichten. Mit vornehmlich einem Ziel: den hiesigen Gerichten zeitaufwendige Verfahren zu ersparen. Nun läuft gegen Lothar Hoffmann selbst ein Verfahren. Der 64-Jährige soll wegen seiner Nähe zur fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung seines Amtes enthoben werden. Der Vorstand des Amtsgerichts Pirna hat gegen den Neustädter Friedensrichter einen entsprechenden Antrag gestellt. Darüber informierte am Freitag Andreas Beeskow, Richter und Pressesprecher am Amtsgericht in Pirna.
Lothar Hoffmann sei laut Auffassung des Gerichtes für das Amt nicht mehr geeignet. Es gebe Anhaltspunkte, dass der Friedensrichter den Anforderungen nicht mehr genüge. Das Gericht bezieht sich dabei auf einen SZ-Artikel von Ende Mai dieses Jahres. In dem Beitrag geht es um Lothar Hoffmanns Verstrickungen in islamfeindliche Initiativen. Der 64-Jährige trat bei mehreren Pegida-Veranstaltungen in Dresden auf. Am Pfingstmontag moderierte er zudem die Kundgebung der Festung-Europa-Bewegung, die von der ehemaligen Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling vorangetrieben wird. Lothar Hoffmann hat auf diesen Veranstaltungen unter anderem „zum Widerstand gegen das herrschende System“ und „zum Kampf gegen den Islam“ aufgerufen. Hoffmann war auch zugegen, als Bundespräsident Joachim Gauck anlässlich des Deutschen Wandertages in Sebnitz von aggressiven Störern mit Trillerpfeifen massiv ausgepfiffen wurde. Fremdenfeindliche und rechte Internetseiten hatten zuvor zu Aktionen aufgerufen, um den Besuch zu stören.
Außerdem spielt Hoffmanns Rolle im „Demokratischen Aufbruch Sächsische Schweiz“, kurz DASS, bei dem Verfahren eine Rolle. Die sogenannte Bürgerinitiative, die seit Anfang 2015 existiert, wird vom sächsischen Verfassungsschutz der rechtsextremistischen Szene zugeordnet. Auch, weil sich die NPD darin engagiert. Lothar Hoffmann selbst gehörte zum Organisationsteam des DASS. In einem Gespräch mit der SZ vor zwei Monaten sah er diesbezüglich keinen Konflikt mit seinem Ehrenamt. Er äußerte aber, dass ihn die Rechtslastigkeit der Initiative störe. Hoffmann wolle keine NPD-Mitglieder mehr. Durchsetzen konnte er sich in diesem Punkt nicht. Im Juni verließ er deshalb das Team.
Neustadts Bürgermeister Peter Mühle (NfN) wertet das als „Schritt in die richtige Richtung, wieder den Einklang mit seinem Amt als Friedensrichter herzustellen“, teilt er am Freitag auf SZ-Anfrage mit.
Neustadts Stadtrat hatte Lothar Hoffmann im Januar 2014 einstimmig zum Friedensrichter gewählt. Im Frühjahr wurde er vom Amtsgericht Pirna vereidigt.
Ein Jahr später, Anfang 2015, hatte Hoffmann in Neustadt einen Gastauftritt – damals noch für den DASS. Ratschef Mühle war dabei, als er sich auf dem Marktplatz kritisch zum Thema Asyl äußerte. „Ich hatte es als seine persönlichen Unmutsäußerungen wahrgenommen, ohne rechtslastigen Beigeschmack“, sagt Mühle heute. Anfang Juni dieses Jahres – wenige Tage nach dem SZ-Artikel – folgte ein persönliches Gespräch zwischen Bürgermeister und Friedensrichter. In dem hätte Mühle angemerkt, dass Hoffmanns öffentliches Ehrenamt nun nicht mehr mit seinen Aktivitäten beim „Demokratischen Aufbruch Sächsische Schweiz“ in Einklang zu bringen sei.
Da Lothar Hoffmann zu dieser Zeit bereits aus dem Orgateam ausgetreten war, scheint für den Neustädter Bürgermeister die Sache erledigt. „In Betrachtung seiner Abkehr vom DASS und dem vorliegenden Sachverhalt, dass es keinerlei negative Aspekte zu seiner Arbeit als Friedensrichter gibt, kann ich die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens grundsätzlich nicht befürworten“, erklärt Mühle.
Nach den persönlichen Gesprächen mit Lothar Hoffmann sei er der Überzeugung, dass dieser die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit nicht infrage stelle. Mühle geht noch einen Schritt weiter. Er würde es im Hinblick auf das Angebot für die Neustädter sehr bedauern, wenn Hoffmann im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens seine Tätigkeit als Friedensrichter beenden müsste.
Ob es so weit kommt, hat nun das Landgericht Dresden in der Hand. Die zuständige Zivilkammer muss über den Antrag auf Amtsenthebung entscheiden.