NPD: Verfassungsgericht lehnt Eilantrag um Parteienfinanzierung ab

Erstveröffentlicht: 
27.07.2016

Das laufende Verbotsverfahren bringt die NPD in Finanznot. Die Pfändung ihrer Parteizentrale durch den Bundestag konnte sie in Karlsruhe nicht rückgängig machen.

 

Der Eilantrag der NPD zur Rückübertragung ihrer verpfändeten Parteizentrale ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht lehnte es ab, eine entsprechende Anordnung zu erlassen. Die Verfassungsrichter sehen für diese Forderung der rechtsextremistischen Partei juristisch "keinen Raum", heißt es in einer Mitteilung.

 

Grundlage für den Eilantrag der NPD sind die vierteljährlichen Zahlungen, die Parteien als Unterstützung vom Staat erhalten. Gegen die NPD läuft zurzeit ein Verbotsverfahren. Die Verwaltung des Bundestages zahlt die staatlichen Zuschüsse an die NPD daher nur unter Vorbehalt aus. Sollte die NPD in diesem Jahr verboten werden, müsste sie die bisher geleisteten Zahlungen in Höhe von 290.000 Euro zurückzahlen. Als Gegenleistung für die Auszahlung musste die NPD als Sicherheit die Eigentumsrechte an ihrer Parteizentrale in Berlin-Köpenick an den Bundestag übertragen. Das Gebäude wird mit mehr als 300.000 Euro bewertet.

 

Die NPD forderte mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht die Eigentumsrechte zurück. Durch die Pfändung an den Bundestag sei die Ausübung ihrer Aufgaben als politische Partei beeinträchtigt, so das Argument der NPD. Diesen Vorwurf wies das Verfassungsgericht zurück. Die NPD habe nicht ausreichend dargelegt, warum die Übertragung des Gebäudes als Sicherheitsleistung sie "an der Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgaben" als Partei hindere.

 

Die Verfassungsrichter schließen nach ihrer Entscheidung zum Eilantrag allerdings nicht von vornherein aus, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg haben könnte. Eine solche Klage ist nach Auskunft eines Gerichtssprechers aber bisher nicht eingegangen. Der Eilantrag richtete sich gegen Eilentscheidungen der Berliner Verwaltungsgerichte. Dort läuft noch das Hauptsacheverfahren.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang März auf Antrag des Bundesrats drei Tage lang über ein mögliches Verbot der rechtsextremen Partei verhandelt. Dafür müsste nachgewiesen sein, dass die NPD verfassungswidrig ist. Das Urteil ist dem Sprecher zufolge noch in diesem Jahr zu erwarten.