Blockupy Polizist muss Journalisten Kamera ersetzen

Erstveröffentlicht: 
20.07.2016

Während der Blockupy-Demo 2013 beschädigte ein Polizist die Kamera eines Journalisten. Das Verfahren gegen ihn wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 

Still und leise verpufft der Sachbeschädigungsprozess vor dem Amtsgericht. Das Verfahren gegen den 26 Jahre alten Bereitschaftspolizisten aus Chemnitz, der bei der Einkesselung der Blockupy-Demo am 1. Juni 2013 die Kamera eines Journalisten zerdeppert hatte, wird wegen Geringfügigkeit vorläufig eingestellt. Der Angeklagte zahlt dem Geschädigten Schadenswiedergutmachung in Höhe von 2000 Euro.

 

Der Polizist hatte während der Demo das Mikrofon von der Kamera gerissen. Der Fall hatte damals für Schlagzeilen gesorgt – unter anderem auch deshalb, weil die Opfer vom Journalistenkollektiv „Filmpiraten Erfurt“ mit einer Art Fahndungsvideo im Internet nach dem Täter gesucht hatten. Dummerweise handelte es sich bei dem Gesuchten um den falschen Polizisten. Der echte wurde dann aber doch noch gefunden und leidet nun schon gut drei Jahre unter Beförderungs- und Gehaltserhöhungssperre – bei einem Nettoeinkommen von 1800 Euro. Die Erfurter Filmpiraten verstehen sich als Kollektiv, das „durch Graswurzeljournalismus Dokumentationen mit alternativen Sichtweisen“ produziert.

 

Die Anklage war bislang von einem Schaden von 1800 Euro ausgegangen. Aus diesem Grund hatte der Polizist einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 50 Euro kassiert, gegen den er Einspruch eingelegt hat. Er leugnet die Zerstörung der Kamera nicht, sagt aber, dies wäre im Eifer des Gefechts geschehen – und ohne dass er es gemerkt hätte.

 

Vor Gericht stellt sich heraus, dass der Besitzer der Kamera diese 2005 zum Preis von 1800 Euro gekauft hatte. Im Internet, sagt er als Zeuge vor Gericht, bekäme man heute mit viel Glück vielleicht noch 500 dafür. Was den Schaden deutlich reduziert. Zudem, sagt der Videojournalist, habe das Kollektiv etwa eine Woche nach dem Bildersturm eine neue, etwa 1000 Euro werte Kamera als Spende bekommen. Und kurz darauf selbst noch eine neue gekauft, die auch HD könne.

 

Einen Strafbefehl über 3000 Euro empfindet der Verteidiger, den der Polizist aus Chemnitz mitgebracht hat, als vergleichsweise ziemlich teuer. In Chemnitz, beteuert er, komme man billiger davon. Da hat auch die Staatsanwältin, die den Polizisten ob seines Nettoeinkommens erstaunt gefragt hatte, ob er vielleicht als „Teilzeitpolizist“ arbeite, ein Einsehen. Nach kurzem Gespräch mit seinem Verteidiger erklärt sich auch der Polizist mit den 2000 Euro Schadenswiedergutmachung einverstanden – er darf sie in Raten abstottern. Sobald dies getan ist, wird die vorläufige Verfahrenseinstellung endgültig.

 

„Nach über drei Jahren sind wir froh, uns mit einem Verfahren weniger beschäftigen zu müssen“, vermelden die Filmpiraten auf ihrer Homepage. Aber der Kampf geht weiter und „das Urteil im FPÖ-Prozess in Wien steht noch weiter aus“.