Dieser Artikel ist in einem oder mehreren Teilen der Freiburger Wagenchronik verlinkt.
Er archiviert drei Dokumente, welche die 30 beschlagnahmten Schattenparker Anfang 2006 verfassten, um ihre Position "Ein neuer Wagenplatz in Freiburg muss und wird selbst verwaltet sein!" zu stärken:
- Eckpunkte für einen Vertrag mit der Stadt (31.01.2006)
- Petition an OB Salomon (18.1.2006)
- Pressemitteilung zur Petitionsübergabe auf dem Neujahrsempfang der Grünen (18.1.2006)
Eckpunkte für einen Vertrag zwischen Schattenparkern und Stadt Freiburg über die Nutzung eines Übergangsstandortes.
Sehr geehrter Herr Dr. Salomon,
hiermit überreichen wir Ihnen unsere Eckpunkte für einen Vertrag zwischen Schattenparkern und Stadt Freiburg über die Nutzung eines Übergangsstandortes.
Mit freundlichem Gruß, die schattenparker
31.Januar 2006
Schon lange besteht die Notwendigkeit eines weiteren Wagenplatzes in Freiburg, zusätzlich zu den schon bestehenden Wagenplätzen wie z.B. Biohum und Eselswinkel. Für uns ist das zentrale Anliegen, einen selbstverwalteten Wagenplatz zu schaffen, der den Rahmen für experimentelles Wohnen darstellt. Wir verstehen uns als sozio-kulturelles Wohn- und Lebens-Projekt mit halböffentlichem Charakter. Die Forderung nach einem selbstverwalteten Wagenplatz in Freiburg ist keine Neuheit. Viele Städte haben die Notwendigkeit der Bereitstellung von Plätzen für experimentelle Wohnformen längst erkannt, und eine Lösung gefunden. Auch in Freiburg muss dies möglich sein.
Dieselben Punkte wie die hier aufgeführten gelten sowohl für einen festen Platz als auch für die Schaffung einer Zwischenlösung.
- Der Schattenparker e.V. mietet den Platz an. Der Verein überlässt das Gelände den Wagenbewohnern zur Nutzung. Einzelmietverträge zwischen Wagenbewohnern und Stadt kommen für uns nicht in Frage. (Vgl. bereits unser Schreiben an OB Salomon vom 18.01.2006.)
- Der Vertrag zwischen Stadt und Verein ist ein Mietvertrag, kein Nutzungsvertrag.
- Der Verein zahlt einen symbolischen Mietpreis.
- Die Schattenparker bemühen sich, bis zum Ablauf des befristeten Mietverhältnisses eine Dauerlösung zu schaffen und sind dazu auf die Kooperation der Stadt angewiesen. Wird in diesem Zeitraum keine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden, ist ein weiteres Übergangsgelände zu finden und als Übergangsplatz auszuweisen. Diese Abmachung muss im Mietvertrag verankert sein.
- Wie der Unterstützerkreis bereits am 27.1.06 klar gemacht hat, wird eine Bürgschaft aus mehreren Gründen abgelehnt. Die Schattenparker sind ernstzunehmende Vertragspartner der Stadt und als solche auch verhandlungsbereit. Eine Bürgschaft einer dritten Person als Garantie für die Stadt erscheint uns daher überflüssig.
- Der Verein behält sich das Hausrecht auf dem Platz vor.
Die Infrastruktur wird von den BewohnerInnen /dem Schattenparker e.V. selbst organisiert.
- Müll wird vom Verein in Eigenregie entsorgt (z.B. Aufstellung einer Mulde von Remondis, Anschluss an die kommunale Müllentsorgung). → Keine Kosten für die Stadt.
- Wasser wird selbst organisiert (z.B. Frischwassertank). → Keine Kosten für die Stadt.
- Abwasser: Ein Tank wird regelmäßig zur Kläranlage gebracht oder abgesaugt. → Keine Kosten für die Stadt.
- Toiletten: Dixi-Klo.
→ Keine Kosten für die Stadt.
- Für unseren dauerhaften Platz werden wir ein Kompostklo errichten. Bauanleitungen sind vorhanden, gute Erfahrungen mit der Genehmigungsfähigkeit ebenfalls. Leider für einen kurzfristigen Übergangsplatz nicht sinnvoll.
Wir fordern die Stadt Freiburg dazu auf, uns bei unserem Anliegen nach Kräften zu unterstützen und unsere Lebensweise anzuerkennen. Mit der Akzeptanz dieser Eckpunkte erkennt die Stadt uns als eigenverantwortliche mündige Gruppe an.
Dieses Schreiben erhielt OB Salomon am 1. Februar 2006
Zuvor hatte OB Salomon bereits am 18. Januar ein weiteres Schreiben erhalten:
Selbstverwaltung für die Schattenparker
Petition an OB Salomon vom 18.01.2006
An OB Dr. Dieter Salomon
Frau Ilka Raven-Buchmann
Herrn Bernd Nussbaumer
Herrn Norbert Schröder-Klings
Die Schattenparker
Freiburg, 18.1.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf dem Wege zu einer politischen Lösung des derzeitigen "Konfliktes" finden wir es wichtig, Ihnen unsere Vorstellung von einem Wagenplatz darzulegen. Dieselben Punkte wie die hier aufgeführten gelten ebenso für die Schaffung einer Zwischenlösung.
Ein zentrales Anliegen ist es, die Geschicke eines Platzes selbst in Händen zu haben:
Unser Platz muss selbstverwaltet sein.
Selbstverwaltung heißt:
- Es gibt keine Einzelmietverträge mit dem Grundstückseigentümer, sondern einen Pachtvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Schattenparker e.V. Die BewohnerInnen des Platzes entscheiden, mit wem sie zusammen leben möchten.
- Wir wünschen uns keine Situation wie am Campus, wo wir keine Handhabe über den Zuzug weiterer Menschen hatten, sondern das Zusammenleben in einer stabilen Gruppe.
Selbstverwaltung heißt:
- Die Infrastruktur wird von den BewohnerInnen /dem Schattenparker e.V. selbst organisiert.
- Es entstehen keine Kosten für die Stadt oder den Grundstückseigentümer.
Neben einer eventuell nötigen Einzäunung des Grundstücks bedeutet Infrastruktur:
- Anschluß an die kommunale Müllentsorgung.
- Im Idealfall besitzt das Grundstück zwar bereits Strom- und Wasseranschluss, dies ist jedoch keine Voraussetzung und kann ebensogut mit Solarstrom, Wasserfass und TÜV-geprüftem fahrbarem Abwassertank (alternativ auch: Dixi-Klo) geschaffen werden.
Wir freuen uns auf ein spannendes Aktionsjahr 2006 und sehen einer vernünftigen Lösung optimistisch entgegen.
Die Schattenparker
Anlage: Beispiele aus Emmendingen und Frankfurt
Die Forderung nach einem selbstverwalteten Wagenplatz in Freiburg ist keine Neuheit. Viele Städte haben die Notwendigkeit der Bereitstellung von Plätzen für experimentelle Wohnformen längst erkannt, und eine Lösung gefunden. Auch in Freiburg muss dies möglich sein.
Zum Beispiel: Selbstverwaltete Wagenplätze Emmendingen und Frankfurt
Auszug aus der Mietvereinbarung zwischen Kuckucksnest e.V. und der Stadt Emmendingen (Febr. 99):
Grundstücksüberlassung - Die Stadt überlässt dem Verein Teile des städtischen Grundstücks Lgb. Nr. 1641/1 Gewann Stockert zur vorübergehenden Nutzung durch Vereinsmitglieder (Wagenburgbewohner).
Der Verein verpflichtet sich, die überlassene Grundstücksfläche ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen, insbesondere zur Durchführung neuer Wohn- und Lebensformen auf umweltfreundlicher Basis mit gegenseitiger sozialer Verantwortung (...) gemäß Ziffer 3 seiner Vereinssatzung vom 8.10.1998.
Auszug aus dem Gestattungsvertrag der Stadt Frankfurt an den Verein Besser Wohnen e. V. (Juni 95):
§2 - Die Überlassung des Gestattungsobjektes an bis zu 40 Personen im Wege der Unter-/ Weitergestaltung ist zulässig. Zweck des Gebrauchs des Geländes im Sinne des Vertrages ist ausschließlich das Wohnen in alternativen oder experimentellen Formen.
Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen in Tübingen, Karlsruhe, Darmstadt usw.
Zur Petitionsübergabe am 18.1.2006 hatte es folgende Pressemitteilung gegeben:
Pressemitteilung der Schattenparker vom 18.1.2006
- Petitionsübergabe an den Oberbürgermeister
- Kein Vertrauen in die „städtische Platzsuchegruppe“
- Demonstration am 21.01.2006
Seit Weihnachten hat die Stadt Freiburg Ihr Herz für Schattenparker entdeckt und eine Sonderdelegation unter Frau Raven-Buchmann und Herrn Nussbaumer eingesetzt, die nun intensiv ein privates Gelände für einen neuen Wagenplatz sucht.
Uns drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass diese Delegation mit viel Arbeit versehen wird um in der Öffentlichkeit das Bild der engagierten Stadt zu wahren. In Wirklichkeit aber scheint die Stadtverwaltung kein Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Rathausstrategen, Schattenparkern und privaten Grundstücksbesitzern zu verfolgen. So wäre es doch beispielsweise sinnvoll wenn die Gruppe der Betroffenen (die Schattenaprker) bei den Gesprächen zwischen Sonderdelegation und potentiellen Grundstücksbesitzern anwesend wäre. Genau dies wird aber nicht erwünscht und nicht geduldet.
Daher drängen sich uns einige Fragen auf:
- „Wo
endet der Handlungsspielraum dieser Sonderdelegation und wo beginnt der
Handlungsspielraum der „Holzkopf-Verwaltung“?“
- „Sind die Schattenparker in den Augen der Rathausstrategen keine vertrauenswürdigen Vertragspartner?“
- „Was
für ein Ziel verfolgt die Stadt bei „ihrer“ privaten Platzsuche?“ -
„Einen zweiten Eselwinkel unter Bevormundung der Stadt?“
Aus diesem Grund haben wir heute Abend den 18.01.2006 um 19.00 Uhr auf dem Neujahresempfang der GRÜNEN dem Herrn Oberbürgermeister Dieter Salomon eine Petition übergeben. Ziel und Inhalt dieses Schreibens ist den Verantwortlichen klipp und klar unsere Position darzulegen: „Ein neuer Wagenplatz in Freiburg muss und wird selbst verwaltet sein!“
Wir erwarten sowieso keine großartigen Ergebnisse einer Stadtverwaltung, die einerseits Wohnungen über mehrere Monate unter Verschluss hält aber andererseits vorgibt für die Personen dieser Wohnungen einen neuen Wohnraum zu suchen. Allerdings möchten auch wir für den Fall der Fälle vorbereitet sein und sicher gehen, dass allen klar ist worum es geht und keiner mehr sagen kann er hätte von nichts gewusst. Denn ein neuer Wagenplatz wird kommen, egal ob die Stadt diesen findet oder ob wir ihn finden und dieser Platz wird selbst verwaltet sein und von uns gestaltet werden.
Wir werden in naher Zukunft für diesen Wagenplatz kämpfen.
Am 21.01.2006 rufen das Freiburger Friedensforum, attac und andere Gruppierungen zu einer Demonstration auf.
Und diese Demonstration wird stattfinden. Egal, ob Frau Raven-Buchmann, Herr Nussbaumer oder wir bis dahin einen Wagenplatz gefunden haben.
die Schattenparker