§§ 218-219 StGB (Schwangerschaftsabbruch & Schwangerschaftskonfliktberatung) - Eine Veranstaltung der Gruppe jimmy boyle (Gruppen gegen Kapital und Nation)
Die Entscheidung für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft überlässt der deutsche Staat nicht einfach Schwangeren allein, sondern erklärt diese Frage zu seiner Angelegenheit: alle Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich unter Strafe gestellt, wobei die aktuell gültige Rechtslage verschiedene Bedingungen vorsieht, unter denen Schwangerschaftsabbrüche ausnahmsweise straffrei durchgeführt werden dürfen.
Diese im Wesentlichen seit 1995 unverändert geltende „Fristenlösung mit Beratungspflicht und Indikationen“ wird von Seiten der Politik als „tragfähiger Kompromiss“ zwischen dem „Lebensrecht der Leibesfrucht“ und dem „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ gehandelt; die verpflichtende Beratung wiederum gilt als ergebnisoffenes Hilfsangebot für Schwangere in einer „Not- und Konfliktlage“.
In der Veranstaltung wollen wir uns auf Grundlage entsprechender Gesetzestexte und Verfassungsgerichtsurteile anschauen, welche Inhalte und Ansprüche sich hinter dem „Recht auf Leben“ einerseits und dem „Recht auf Selbstbestimmung“ andererseits verbergen und auf welche Weise die §§ 218-219 StGB den Konflikt zwischen diesen beiden Rechten zu vermitteln versuchen. Zur Diskussion der Frage, warum und wie der Staat auf Willen und Gewissen ungewollt Schwangerer Einfluss zu nehmen versucht, soll dabei insbesondere auf die Ziele und Inhalte der verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung eingegangen werden.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, den 16. Juni 2016 um 19:00 Uhr
in der Friedrich-Schiller-Universität, Hörsaal 7,
Carl-Zeiß-Str. 3, Jena
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