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Erstveröffentlicht:
24.05.2016
Bautzen - Ein Gericht nicht anzuerkennen, heißt nicht, kein Urteil zu kassieren. So geschah es jetzt Steffen C. (37). Der „Reichsdeutsche“ hatte seiner Lebensgefährtin zwei Ohrfeigen verpasst.
Dafür kassierte der einschlägig Vorbestrafte einen Strafbefehl, sollte 1200 Euro zahlen. Er wollte nicht, forderte den Prozess im Amtsgericht Bautzen, der jetzt stattfand.
„Ich will von Ihnen erst eine Legitimation sehen“, raunzte Steffen C. den Richter in typischer Reichsdeutschenmanier an.
Als der ablehnte, erklärte der Angeklagte: „Dann erkenne ich das Gericht nicht an“, und ging.
Der Richter aber hörte Zeugen an und verurteilte Steffen C. dann in Abwesenheit. Zu vier Monaten Haft - ohne Bewährung.