Gefängnisstrafe nach Brandanschlag in Meißen

urteil prozess

Nach dem Brandanschlag in Meißen sind am 28. April zwei Männer wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Sachbeschädigung zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 38 und 41 Jahre alten Männer in der Nacht auf den 28. Juni 2015 versucht hatten, ein für die Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehenes Gebäude anzuzünden. Nur dem Einsatz der Feuerwehr war es zu verdanken, dass sich das Feuer damals nicht auch auf das bewohnte Nachbargebäude ausbreiten konnte.

 

Bei ihrem späteren Versuch, das Gebäude wenige Tage vor der geplanten Übergabe an das Landratsamt unter Wasser zu setzen, scheiterten sie, da zuvor die Hauptwasserzufuhr abgedreht worden war. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von 165.000 Euro.

 

Während der Verhandlung vor dem Dresdner Landgericht schilderten die beiden Angeklagten noch einmal die Ereignisse am Abend des Anschlages. Am Rande eines Grillabends mit der Nachbarschaft und einer Diskussion über die Flüchtlingspolitik, hätte sich die Situation ziemlich schnell „hochgeschaukelt“. Nachdem der erste Versuch scheiterte, seien sie wenig später noch einmal zu dem Haus zurückgekehrt, um das Gebäude mit einem Gemisch aus Benzin und Öl anzuzünden. Als schließlich eine Wohnung komplett in Flammen stand, entstanden Fotos der Täter vor dem brennenden Gebäude. Zudem gibt es ein Video vom Tatort, auf dem beide Männer mit dem Spruch: „Einer geht noch, ein Asylant geht noch rein“ zu hören sind. Vor Gericht entschuldigte sich der jüngere der beiden Täter für die „irrsinnige, unverantwortliche und feige Tat“

 

Fünf Monate nach der Brandanschlag kam es dann im Dezember in Meißen zu mehrstündigen Durchsuchungen bei insgesamt sieben Tatverdächtigen. Bereits im Dezember hatten die beiden angeklagten Männer in ersten Vernehmungen eine Beteiligung eingeräumt und Fremdenfeindlichkeit, sowie eine „allgemeine Unzufriedenheit mit dem Staat“ als Motiv hinter ihrer Tat genannt. Ohne diese Geständnisse hätten ihnen die Tat wohl nicht nachgewiesen werden können. Ob noch mehr Menschen in die Pläne involviert waren, wird wohl nie aufgeklärt werden. Zwar hatte Lorenz Haase, der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, gegenüber der Sächsischen Zeitung eingeräumt, dass noch gegen weitere Personen ermittelt wird, die Ermittlungen jedoch vom Ausgang des Verfahrens abhängig gemacht.

 

Glück hatten die Angeklagten, dass die Feuerwehr rechtzeitig vor Ort war. Im Fall einer von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft geforderten Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung wäre das Urteil deutlich höher ausgefallen. Dennoch reichten die vorliegenden Beweise der Vorsitzenden Richterin Michaela Kessler für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Brandstiftung. Die Schilderungen der Angeklagten zum Motiv ihrer Tat, schlug sich auch im Urteil nieder. Darin hatte die Kammer die ausländerfeindliche Motivation der Täter ausdrücklich strafverschärfend berücksichtigt und beide Männer zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Da sowohl die Verteidigung, als auch die Staatsanwaltschaft auf Revision verzichteten, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.