Am vergangenen Dienstag wurde am Landgericht Berlin die Hauptverhandlung gegen Christoph T. fortgesetzt.
Ein erster Prozessanlauf scheiterte Ende 2009, da die Staatsanwaltschaft das Gutachten ihres eigentlichen Hauptbelastungszeugen in Zweifel zog. Die Aussagen des chemischen Gutachters Dr. Geyer-Lipman hatten zuvor dafür gesorgt, dass Christoph nach 96 Tagen der Inhaftierung aus der Untersuchungshaft entlassen und der dringende Tatverdacht fallen gelassen wurde. Darauf hin forderte die Staatsanwaltschaft, den Sachverhalt erneut prüfen zu lassen, indem beim Bundeskriminalamt (BKA) ein so genanntes Obergutachten beantragt wurde.
Hochsicherheitsprozess
Gemäß "Sicherheitsverfügung" mussten die rund 15 Prozessbeobachter_innen das Gerichtsgebäude durch einen Seiteneingang betreten, wo sie von Kopf bis Fuß gefilzt wurden. Wie schon bei den vorangegangenen Prozessterminen wurden dabei Fotokopien der Personalausweise aller Beobachter_innen angefertigt. Staatsschützer_innen in zivil observierten den Eingangsbereich, zeitweise postierten sie sich dabei auch innerhalb der Sicherheitsschleuse.
Im Hochsicherheitssaal (700) anwesend waren Richterin Cerener, Richter Ralf Fischer, Staatsanwältin Pamela Kaminski, zwei Schöff_innen, ein halbes Dutzend Justizwachtmeister_innen, Christoph und seine Verteidiger_innen Annette Jansen und Jutta Hermanns, sowie drei Sachverständige: Dr. Geyer-Lipman, Chemiker im Auftrag des LKA Berlin und Ersteller des Erstgutachtens. Dr. Rabes, unabhängiger Experte für Brand- und Explosionsursachen, sowie Dr. Schäfer Schäfer, Chemischer Gutachter beim BKA und Verantwortlich für das sogenannte Obergutachten.
Nachdem Richterin Cerener um 9:15 Uhr die Hauptverhandlung eröffnete, verlas Staatsanwältin Pamela Kaminski die Anklageschrift, worauf hin Christoph angab, sich zu den Vorwürfen nicht äußern zu wollen.
Tim H. verweigert die Aussage
Das Gericht fuhr damit fort, eine Reihe von Zeugen aufzurufen, die bereits am ersten Prozesstag ausgesagt hatten. Zuerst wurde Tim H. aufgerufen. Da die Staatsanwaltschaft ihn der Mittäterschaft beschuldigt und gegen ihn ermittelt, erschien er mit einem Rechtsbeistand. Er berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht.
Zeuge Friedrich – meldete den Brand
Nach einer kurzen Unterbrechung bis 9:50 betrat der Zeuge Friedrich den Saal. Der Zeuge Friedrich beschrieb, wie am Abend des 17 Juni 2009 den Brand entdeckt hatte. Als er gegen 22 Uhr die Flammen bemerkte, habe er sofort sein "Handy gezückt und die Polizei gerufen". Das Gericht wies darauf hin, dass die Polizei laut Notrufprotokoll zwischen 22:15 und 22:17 alarmiert worden sei, worauf hin der Zeuge sich korrigiert. Bis zum Eintreffen der Polizei seien nochmal 5 bis 8 Minuten vergangen. In der Zeit sei nur ein Passant sei vorbei gekommen, sonst habe er niemanden gesehen. Auch auf Nachfrage der Staatsanwältin blieb er dabei. Nun wiederholte er im Wesentlichen die Aussage, die er schon am ersten Prozesstag vorgetragen hatte:
Zuerst habe er ein Zischen und ein Knistern gehört und dabei beißenden Geruch wahrgenommen. Unterhalb des Fahrzeuges sei ihm darauf hin ein schwarzer Fleck aufgefallen, der in Flammen stand. Eine zähflüssige Substanz, die er nicht näher beschreiben konnte, tropfte von der Stoßstange. Kurze Zeit später schoss eine Stichflamme unter der Motorhaube hervor, die darauf hin von kleineren Flammen umschlossen wurden. Der Zeuge wurde entlassen.
Zeugin Lipski - Halterin des geschädigten Fahrzeugs
Als nächstes wurde die Zeugin Lipski aufgerufen. Sie war die Halterin des geschädigten Fahrzeugs, eines VW Passat, Baujahr 2001. Viel Neues hatte sich nicht zu berichten. Sie berichtete abermals von dem Anruf der Polizei, der sie an jenem Abend gegen 23 Uhr erreichte und der Fahrzeugfreigabe am nächsten Morgen. Ob das Fahrzeug mittlerweile verschrottet wurde, wisse sie nicht. Unbekannt bliebe allerdings auch der Verbleib. Das Fahrzeug ging für 1600€ an einen Ersatzteilhändler in Berlin-Wilmersdorf. Von der Versicherung habe sie für das ehemals vollkaskoversicherte Fahrzeug noch 7200€ bekommen.
Polizeibeamten Köhler & Finke - zuerst alarmiert
Der 44-jährige Polizeioberkommissar (POK) Thomas Köhler aus Berlin gehörte zu den Einsatzkräften, die als erste am Brandort eintrafen. Er berichtete, dass zu jenem Zeitpunkt der vordere Teil des geschädigten Fahrzeugs in Flammen stand. Zusammen mit seinem Kollegen, Finke, habe er begonnen, das Fahrzeug zu löschen. Weiter gab er zu Protokoll, dass in der Gegend um die Pettenkofer Straße an jenem Abend eine komplette Hundertschaft eingesetzt war, da in Nähe eine Hausbesetzung stattfand. Anschließend wurde auch sein Kollege vernommen. Der 34-jährige Janko Finke, Polizeioberkommissar aus Höhnow, konnte jedoch keine weiteren Angaben zur Sache machen außer, dass er POK Köhler an diesem Abend beim Löschen half.
Polizeibeamter Schindler - später hinzu gestoßen
Der 46-jährige Polizeiobermeister (POM) wurde als nächstes gehört. An jenem Abend sei er "normale Steife" gefahren, war jedoch zuvor mit dem Kollegen Henschel bei der Hausbesetzung gewesen. Er erinnerte sich noch daran, dass das geschädigte Fahrzeug, als er vor Ort eintraf, bereits von anderen Polizisten gelöscht wurde. Außerdem hatte er mitbekommen, dass zwei Tatverdächtige in Gewahrsam genommen worden waren.
Brandermittlerin Krüger – leistete Tatortarbeit
Das Gericht fuhr fort mit der Vernehmung einer weiteren Zeugin, der 51-jähriegen Brandermittlerin Kerstin Krüger, die bereits am ersten Prozesstag eine Aussage gemacht hatte. Die Kriminalhauptkommissarin (KHK'in) vom LKA 533, die seit 18 als Brandermittlerin tätig ist, gab an, dass sie keine Erinnerung mehr an den Ort und das betroffene Fahrzeug hätte. Die folgenden Aussagen waren nur möglich, indem Richterin Cerener ihr Aufnahmen des Brandortes vorlegte und wiederholt aus zurückligenden Aussageprotokollen Krügers vorlas, um das Gedächnis der Zeugin "aufzufrischen".
In den Morgenstunden des 17. Juni habe Krüger durch ihre Leitstelle mitgeteilt bekommen, dass es in Friedrichshain zu zwei Autobränden gekommen war. Erst habe ein VW Passat gebrannt, später, eine halbe Stunde nach den Festnahmen, ein weiteres Fahrzeug. In beiden Fällen sei sie mit der Bearbeitung betraut worden. So habe sie an den vermeintlichen Tatorten Fotos gemacht und die Autos anheben lassen, um Schuttproben entnehmen zu können. Sicher war sie sich allerdings nicht mehr, insbesondere darin, ob wirklich sie es war, die die Fotos machte, ob am zweiten Brandort eine Schuttprobe entnommen wurde und ob das Brandbild beider Fahrzeuge überein stimmte. Da das Entnehmen von Schuttproben aber dem Standardverfahren bei KFZ-Bränden entspräche, nahm sie an, auch diesmal so vorgegagen zu sein. Wer die Fotos gemacht hatte, ließ sich nicht mehr klären. Ob sie Motor und Innenraum des VW Passat untersucht hatte, vermochte sie sich auch nicht mehr zu erinnern.
Sicher schien Krüger sich nur darin, dass sie am geschädigten VW Passat keinen spezifischen Geruch eines Brandbeschleunigers wahrgenommen hatte. Außerdem sei sie in beiden Fällen von politisch motivierter Brandstiftung ausgegangen, konnte aber nicht erklären warum. Für gewöhnlich würde diese Beurteilung anhand vorliegender Brandlegungsmuster (z.B. Grillanzünder), betroffener Fabrikate (z.B. Oberklassewagen) und/oder Eigentümer_innen (z.B. Firmen, Neonazis etc.) getroffen. Im Konkreten Fall habe sie keine Anhaltspunkte für einen technischen Defekt gesehen, allerdings auch nicht danach gesucht, nachdem ihr die Halterin des Fahrzeugs mitgeteilt hatte, dass das Fahrzeug in der Vergangenheit keine technischen Mängel gehabt hätte.
Kriminalbeamter Greger - leistete Tatortarbeit
Nachdem die Zeugin Krüger entlassen wurde, trat Kriminalkommissar (KK) Greger vom Kriminalpolizeireferat der Direktion 5 (VB 1, Kriminaldauerdienst) in den Zeugenstand.
Am strittigen Abend traf er am Tatort ein, als Tim H. und Christoph T. bereits festgenommen worden waren. Es sei seine Aufgabe gewesen, "erste Tatortermittlungen" durchzuführen. Erfolglos habe er die Umgebung nach möglichen Behältnissen von Brandbeschleunigern abgesucht. Anschließend habe er Teile von Tim Hs. und Christoph Ts. Bekleidung als Asservaten verpackt und war zugegen, als ihnen erst Papiertüten und später noch Einweghandschuhe über die Hände übergezogen wurden. Ihre übrige Bekleidung wurde erst in der Gefangenensammelstelle (GeSa) sicher gestellt. Bei zwei weiteren Tatverdächtigen, S. und W., die etwa Zeitgleich in der nahen Umgebung festgenommen und ihm überstellt worden waren, seien vorerst keine Spuren gesichert worden, da durch Ermittler_innen, die bereits vor Ort waren, die Anweisung ergangen sei, sich auf Tim und Christoph zu konzentrieren. Welche Kolleg_innen die Anweisung gegeben hatten und wann bei S. und W. Spuren gesichert wurden, wüsste er nicht.
Zeuge W. - ebenfalls beschuldigt
Anschließend wurde der 25-jährige W. vernommen. Von seiner Wohnung aus habe er gesehen, wie mehrere Mannschaftswagen die Straße entlang gefahren seien. Zusammen mit S. habe er nachschauen wollen, weswegen. Er gab an, S. habe ein Paar Gummihandschuhe "zum Sprühen" dabei gehabt und "an eine Plakatwand gemalt", nachdem sie die Haustür verlassen hatten. Augenblicke später seien sie festgenommen worden. Die Richterin fragte, wieso sie eine Sachbeschädigung begehen würden, wo sie von der Anwesenheit einer Hundertschaft wüssten. W. konnte sich die vermeintliche Tathandlung von S. nicht erklären.
Nach der Festnahme seien beiden zuerst Papiertüten und später Einweghandschuhe über die Hände gezogen worden. Anders als bei Christoph T. und Tim H. wurde ihre Bekleidung nicht untersucht und/oder beschlagnahmt. Bei der anschließenden Laboruntersuchung der Einweghandschuhe, ergab sich bei W. ein positiver Lampenöl-Befund (Kohlenwasserstofffraktionen). Angesichts dessen fragte die Richterin, ob er eine Öllampe besitze, was der Zeuge verneinte.
Zeugen codiert - zur "unabhängigen Beweisführung"
Im Anschluss an Ws. Aussage erklärte das Gericht, dass der Zeuge mit der Codiernummer 99100273, verwendet beim LKA 642, welcher nun gehört werden sollte, erst ab dem 8. März ladbar sei und deshalb entfalle. Danach verlas Richterin Cerener die Sperrerklärung des Innensenators für personenbezogene Daten des nächsten Zeugen. Da der Zeuge aufgrund seiner besonderen Verwendung gefährdet sei, das Ziel von Racheakten zu werden, läge seine Anonymisierung "im Interesse einer unabhängigen Beweisführung". Codiernummer 99100299, schon vom ersten Prozesstag her bekannt, betrat den Saal.
Codiernummer 99100299 - Aussage geändert
Wie schon aus seiner vorigen Vernehmung bekannt, steht der 36-jährige Beamte einer Operativeinheit des polizeilichen Staatsschutzes (LKA 642) nur indirekt mit Christophs Fall in Verbindung. Der anonymisierte Ermittler, der am Abend des 17. Juni den Auftrag hatte, in ziviler Kleidung die Teilnehmer_innen einer Hausbesetzung und einer parallel stattfindenden Versammlung zu überwachen, hatte im Anschluss daran mit einem Kollegen (Codiernummer 99100390) die Beschuldigten W. und S. festgenommen.
Er wiederholte seine Angaben, wonach an der Versammlung etwa 300 Personen "der linken Szene" teilgenommen hätten. Doch anders, als in seiner ersten Vernehmung, gab er diesmal nicht zu Protokoll, dass die Situation im Kiez mit dem Beginn der polizeilichen Räumung "unübersichtlich" geworden sei, da zahlreiche, überwiegend dunkel gekleidete Personen in Kleingruppen durch den Kiez liefen, weshalb er mit Sammelbewegungen und Folgeaktionen gerechnet hätte. Diesmal sagte er aus, dass sich die etwa 300 Personen "statisch" verhalten hätten. Außerdem seien ihm auf dem Weg zum Brandort außer W. und S. nur "ein oder zwei" Personen auf Fahrrädern entgegen gekommen. W. und S.seien ihm aufgefallen, weil sie sich "hektisch" bewegt hätten und einer der Beiden sich ein Paar Gummihandschuhe von den Händen riss.
Als der Zeuge gefragt wurden, welche Spurensicherungsmaßnahmen vor Ort bei den beiden durchgeführt wurden, erklärte er, dass er sich nicht sicher sei, ob diese Informationen der Geheimhaltung unterlägen und dass er von daher zuerst mit seiner Dienststelle in Rücksprache treten müsse. Das Gericht unterbrach die Verhandlung für eine Dreiviertelstunde. Anschließend erklärte der Ermittler, er habe nach der Festnahme der beiden Tatverdächtigen, ihre Personalausweise eingesammelt, eine Meldung per Funk abgesetzt und die beiden danach rasch an "uniformierte Kräfte" übergeben. Diese hätten den beiden dann zur Spurensicherung Einweghandschuhe übergezogen.
Sachverständiger Geyer-Lipman - chem. Erstgutachten
Nun wurden nacheinander die mit dem Fall betrauten Gutachter gehört. Den Anfang machte Dr. Geyer-Lipman, der die Ergebnisse des chemischen Gutachtens vortrug, welches er bereits am 13. Juli 2009 für den Kriminaltechnischen Dienst des LKA Berlin fertiggestellt hatte. Damals verstrichen mehrere Monate, bis die Justiz schließlich am 20. Oktober 2009, im Rahmen des ersten Verhandlungstages gegen Christoph T., davon Kenntnis nahm und Christoph aus der Untersuchungshaft entließ.
Der promovierte Diplomchemiker kam schnell zum Punkt, als er erklärte, dass seine Untersuchungen des Brandschutts keinen Hinweis auf Brandbeschleuniger ergeben hätten. Er fuhr damit fort, dass die bei den Tatverdächtigen festgestellten Lampenölanhaftungen im Alltag schnell zustande kommen könnten und da solche Anhaftungen sich mehrere Wochen hielten, sei keine Rückrechnung auf einen bestimmten Kontaminationszeitpunkt möglich, ebenso wenig, wie der Nachweis, ob sie unmittelbar zum Zeitpunkt des Brandes in der Pettenkoferstraße mit Brandbeschleunigern hantiert haben.
Sachverständiger Dr. Schäfer - chem. "Obergutachten"
Dr. Frank Schäfer, tätig beim BKA KT 15 in Wiesbaden, war auf Drängen der Staatsanwaltschaft, am 27. Oktober 2009, vom Landgericht Berlin damit beauftragt worden, das Gutachten von Dr. Geyer-Lipman zu überprüfen. Der Diplomchemiker kam jedoch zum gleichen Ergebnis. Er erklärte, dass nicht mehr feststellbar sei, ob der Brand mit Brandbeschleunigern gelegt worden sei. Auch eine Selbstentzündung hielt er für möglich. Die Klärung der konkreten Brandursache sei allerdings nicht mehr zu bewerkstelligen, da die gesicherten Spuren dafür nicht ausreichten. Diese hätten von den Ermittlern vor Ort erkannt und dokumentiert werden müssen. Zu den von Geyer-Lipman getroffenen Feststellungen zu Lampenölanhaftungen an Kleidungsstücken, erklärte Schäfer, dass diese nicht von seinen eigenen abweichen würden. Er beurteile das "ganz genauso".
Sachverständiger Peter Rabes - über mögliche Brandursachen
Als letzter Zeuge an diesem Tag wurde der unabhängige Sachverständige Peter Rabes gehört. Der Experte für Brand- und Explosionsursachen erklärte dem Gericht, welche Brandentwicklungsvariationen er in diesem Fall für möglich hielt. Dazu hatte er eine Reihe von Versuchen durchgeführt. So habe er unter Zuhilfenahme von Lampenöl versucht, verschiedene Bauteile des VW Passat auf unterschiedliche Art und Weise zu entzünden. Dabei habe er festgestellt, dass es sich bei dem brennenden Fleck, den der Zeuge Friedrich unterhalb des Fahrzeugs beobachtet hatte, wahrscheinlich nicht um flüssigen Brandbeschleuniger handelte, sondern um geschmolzenes Polyamid, aus dem der Kühlergrill gefertigt war. Gegen die Verwendung eines flüssigen Brandbeschleunigers spräche auch, dass flüssiges Lampenöl im Versuch erst zu brennen begonnen habe, nachdem es zwei Minuten lang erhitzt wurde. Unter Verwendung eines durchtränkten Lappens, sei das Inbrandsetzen zwar schneller gelungen, für diese Methode gab es im konkreten Fall jedoch keine Anzeichen, da im Brandschutt keine Rückstände eines Lappens bzw. eines Dochts gefunden wurden.
Das der Zeuge Friedrich zu Beginn seiner Wahrnehmungen ein Zischen vernommen hatte, deute auf eine Brandentwicklung im Bereich der Klimananlage hin. Das Zischen könne auf einen Austritt unter Druck stehender Kühlflüssigkeit zurückzuführen sein, die sich wiederum an mangelhaft isolierten Leitungen oder der Batterie entzündet haben könnte. Auch ein schlichter Kabelbrand komme als Brandursache in Frage. Technische Defenkte an geparkten Autos seien laut Aussage des Sachverständigen keine Seltenheit. 30 bis 40 Prozent der von ihm bearbeiteten Fälle ließen sich darauf zurück führen. Im vorliegenden Fall sei ein technischen Defekts allerdings nicht mehr mit Sicherheit zu evaluieren, da das Fahrzeug bereits durch das LKA Berlin freigegeben wurde und die angefertigten Tatortfotos für eine umfassende Beurteilung nicht ausreichten. Mit ein wenig Mehraufwand hätte dies im Zuge der Spurensicherung geleistet werden können.
Fortsetzung am kommenden Freitag
Im Anschluss wurde eine Liste von Gegenständen verlesen, die den Beschuldigten unmittelbar nach ihrer Festnahme und im Zuge von Hausdurchsuchungen abgenommen wurden. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Auf Drängen der Staatsanwaltschaft sollen noch drei weitere Polizist_innen als Zeugen geladen werden: Polizeikommissarin (POK'in) Lieske und Polizeihauptkommissar (PHK) Fuchs vom Abschnitt 58, sowie Polizeikommissar (PK) Laudeley vom Abschnitt 57/58, die am Abend des 17. Juni im Umfeld der Pettenkofer Straße eingesetzt waren.
4. Prozesstag:
05. März 2010 - 9:00 - Landgericht Berlin (Turmstr. 91) - Saal B129
Bisherige Berichterstattung zu Christophs Fall:
3. Prozesstag, Christoph: Keine Beweise (Kurzmitteilung)
2. Prozesstag, Christoph: Verfahren wieder aufgenommen (Kurzmitteilung)
2. Prozesstag, Christoph (Bericht)
2. Prozesstag, Christoph: Justiztheater in Berlin (Kurzmitteilung)
1. Prozesstag, Christoph (Bericht)
1. Prozesstag Christoph: Christoph ist draußen (Kurzmitteilung)
Der Fall Christoph T. (Hintergründe)