Heute fand am Landgericht Berlin der dritte Verhandlungstag gegen Christoph T. statt.
Christoph T. war am 17. Juni 2009 unter dem Tatvorwurf der KFZ-Brandstiftung in Berlin-Friedrichshain festgenommen worden. Nachdem anfangs kein dringender Tatverdacht vorlag, erließ das Kammergericht am 15. Juli 2009 überraschend einen Haftbefehl. Christoph hatte bereits 96 Tage in Untersuchungshaft abgesessen, als ihn ein chemisches Gutachten umfassend entlastete.
Die Staatsanwaltschaft beantragte darauf hin, das Verfahren auszusetzen
und das bestehende Gutachten durch das Bundeskriminalamt (BKA)
überprüfen zu lassen. Nach mehrmonatiger Unterbrechung wurden am
heutigen Verhandlungstag die Ergebnisse vorgestellt.
Es zeigte
sich abermals, dass die Staatsanwaltschaft nichts beweiskräftiges gegen
Christoph T. vorzuweisen hat: so bestätigte der Gutachter des BKA
lediglich die entlastenden Ausführungen
des Erstgutachtens und erklärte außerdem, dass die genaue Brandursache,
z.B. ein technischer Defekt, anhand der vorliegenden
Ermittlungsergebnisse nicht mehr festzustellen sei. Ein weiterer
Sachverständiger stellte fest: "Mit ein wenig mehr Aufwand wäre die
Brandursache feststellbar gewesen."
Dass dieses Lehrstück
politischer Justiz nicht schon am heutigen Tage zu Ende ging, liegt
daran, dass die Staatsanwaltschaft auf der Vorladung weiterer Zeugen
besteht. Diese wurden allerdings entweder schon im Herbst gehört oder
sie waren zur strittigen Zeit gar nicht am vermeintlichen Tatort. Da
der Erkenntnisgewinn dieser Prozedur sich also in Grenzen halten wird,
verbleiben wir im Hinblick auf kommenden Freitag mit der Erwartung auf
einen Freispruch.
4. Prozesstag:
05. März 2010 - 9:00 - Landgericht Berlin (Turmstr. 91) - Raum 504
Bisherige Berichterstattung zu Christophs Fall:
Verfahren wieder aufgenommen (Kurzmitteilung)
2. Prozesstag, Christoph (Bericht)
2. Prozesstag, Christoph: Justiztheater in Berlin (Kurzmitteilung)
1. Prozesstag, Christoph (Bericht)
1. Prozesstag Christoph: Christoph ist draußen (Kurzmitteilung)
Der Fall Christoph T. (Hintergründe)