Zehnjähriges Aufenthaltsverbot für Georg Huß in Österreich
Unser GG/BO-Aktivist Georg Huß, der am 1. März aus der österreichischen Justizanstalt (JA) Graz-Karlau nach Deutschland abgeschoben wurde, ist aufgrund seines gewerkschaftspolitischen Engagement mit einem (rechtswidrigen) zehnjährigen Aufenthaltsverbot für Österreich belegt worden.
Nach EU-Recht sind maximal 5 Jahre möglich, so dass der Kollege Huß hiergegen juristisch vorgehen wird.
Die österreichische Justiz will offensichtlich über diesen Hebel den
Aufbau der Gefangenengewerkschaft in Austria blockieren. Dieses Kalkül
wird indes nicht aufgehen... Kollege Huß wird sich verstärkt in den
Aufbauprozess der länderübergreifenden GG/BO-Arbeit einbringen und seine
Erfahrungswerte, die er in den Justizanstalten Österreichs sammeln
konnte, einfließen lassen.