Am Montag, den 7. März 2016, findet um 13.30 Uhr der Prozess gegen eine junge Antifaschistin vor dem Heilbronner Amtsgericht statt. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, im Zuge der Proteste gegen „Kargida“ in Karlsruhe versucht zu haben sich ihrer Festnahme zu widersetzen. Dabei soll die Genossin eine „versuchte Körperverletzung“ begangen haben. Zudem werden ihr im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 8. Februar 2015 in Ludwigshafen „gemeinschaftlich“ begangene Straftaten wie „Störung von Versammlungen und Aufzügen“, „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „Beihilfe zur gemeinschaftlichen Sachbeschädigung“ vorgeworfen. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das vergangene Jahr war auch im Südwesten geprägt von rassistischen
und faschistischen Aufmärschen. In Karlsruhe gingen das ganze Jahr über
RassistInnen unter dem Label „Kargida“ und später „Widerstand Karlsruhe“
auf die Straße und verbreiteten ihre menschenverachtende Hetze gegen
Flüchtlinge und Muslime. In Ludwigshafen mobilisierten rechte Hooligans
und andere Nazis unter dem Label „Gemeinsam-Stark Deutschland“(GSD) am
8. Februar 2015 nach Ludwigshafen. In beiden Städten fanden
antifaschistische Proteste gegen die Versammlungen statt.
Brennende Flüchtlingsunterkünfte und zahlreiche Angriffe auf Geflüchtete
zeigen eindrücklich, was passiert, wenn man rassistische Hetze
ignoriert und rechts liegen lässt. Dennoch werden in den letzten Monaten
viele Antifaschist*innen mit Strafbefehlen und Gerichtsverfahren für
ihr antifaschistisches Engagement überzogen.
Sitzblockaden werden kriminalisiert
Die junge Antifaschistin hatte sich am 3. März 2015 an einer Sitzblockade gegen den rassistischen Aufzug des Karlsruher Pegida-Ablegers beteiligt. Da sie der Aufforderung der Polizei nicht folgte, wurde sie von den Beamten abgeführt. Dabei soll sie, laut Aussagen der Polizei, um sich geschlagen und gegen die Richtung der Polizeibeamten gezogen haben. Dies dient nun der Staatsanwaltschaft als Grund gegen die Genossin wegen „versuchter Körperverletzung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vor Gericht zu ziehen. In einem anderen Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft bereits versucht, die Angeklagte wegen einer Sitzblockade gegen „Kargida“ zu kriminalisieren. Dieses Verfahren wurde allerdings nach 20 Minuten eingestellt.
Alle in einen Kessel
In Ludwigshafen endete der Widerstand gegen „Gemeinsam-Stark
Deutschland“ für über 120 Antifaschist*innen mit einer Festnahme durch
die Polizei. Diese nutzte die gewonnenen Daten um zahlreiche Vorladungen
und später auch Strafbefehle zu versenden. Die Wahl der Kleidungsfarbe
und das Mittragen einer Sichtschutzfolie dienen der Staatsanwaltschaft
als Beweis für die Beteiligung der Angeklagten an mehreren
gemeinschaftlich begangenen Delikten wie z.B. „gemeinschaftliche Störung
von Versammlungen und Aufzügen“, „gemeinschaftlicher Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte“, „ Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung“,
„Beihilfe zur gemeinschaftlichen Sachbeschädigung“ und natürlich
„Landfriedensbruch“. Auf der Gegenseite war die Motivation zur
Strafverfolgung geringer. Hooligans, die sich mit Pflastersteinen
bewaffnet hatten, erhielten lediglich Platzverweise. Als Höhepunkt der
Anklage vermutet die Staatsanwaltschaft es stehe „eine schädliche
Neigung im Raum“.
Unsere Antwort: Solidarität!
Antifaschistisches Engagement ist keine „schädliche Neigung“, sondern richtig und dringend notwendig. Als Rote Hilfe Heilbronn stellen wir uns daher an die Seite aller, die aufgrund ihres Engagements von Repression betroffen sind. Wir werden gemeinsam den Prozess am Montag, den 7. März 2016, begleiten und rufen alle dazu auf sich solidarisch zu zeigen und die Genossin zu unterstützen. Des Weiteren fordern wir die sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten die sich an den Protesten gegen „Kargida“ und die „Gemeinsam-Stark Deutschland“-Aufmärsche beteiligt haben.
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
Getroffen hat es eine, gemeint sind wir alle!
Prozess | Montag, 7. März 2016 | 13.30 Uhr | Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstr. 2-6 74072 Heilbronn