Ermittlungen zu Waffen und Nazi-Gegenständen: Polizist nicht mehr im Außendienst

Erstveröffentlicht: 
25.01.2016

Bei einem Hamburger Polizisten werden große Mengen Waffen und auch Nazi-Devotionalien gefunden. Der Staatsanwalt ermittelt. Hinweise auf Kontakte zu rechten Gruppen gibt es aber nicht, sagt die Staatsanwaltschaft.

 

Ein Hamburger Polizist, gegen den die Staatsanwaltschaft Lübeck wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, darf seit Montag nur noch im Innendienst arbeiten. Der Beamte sei jetzt an einer anderen Dienststelle tätig, sagte Polizeisprecher Timo Zill. Er bleibe aber im Dienst. Die Staatsanwaltschaft habe die Hamburger Polizei umfassend über die Vorwürfe informiert. „Wir haben nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Anhaltspunkte, die eine Suspendierung rechtfertigen würden“, erklärte Zill. Es gelte weiter die Unschuldsvermutung.

 

Wie die Staatsanwaltschaft am Montag bestätigte, hatten Zollfahnder in dem Wohnhaus des Polizisten ein Waffenlager und Nazi-Devotionalien entdeckt. „Wir ermitteln nicht nur nach dem Waffengesetz, sondern auch wegen Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralf-Peter Anders, am Montag. Zuvor hatte  das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über den Fund berichtet. 

 

Anders widersprach jedoch am Montag Angaben, wonach in der Wohnung des Polizisten im südöstlichen Schleswig-Holstein fast tausend Waffen, Waffenteile und Patronen gefunden wurden. „Es wurden unter anderem eine Repetierflinte, 25 verschiedene Munitionsarten, sowie Messer, Wurfsterne und andere Waffen gefunden. Aber es waren deutich weniger als tausend Teile“, sagte er. „Wir haben keine Hinweise auf Kontakte des Mannes zur rechten Szene“, betonte er auch.

 

Die Wohnung war bereits am 24. November durchsucht worden, nachdem der Zoll in Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg) eine verbotene Laserzieleinrichtung in einem Paket aus China entdeckt hatte. Gegen den Beamten, der bislang bei der Polizei in Hamburg-Niendorf arbeitete, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das ruhe allerdings, solange das Strafverfahren nicht abgeschlossen sei, erklärte Zill. „Bisher ist der Kollege völlig untadelig seinem Dienst nachgegangen.“