Hunderte Waffen und Nazi-Relikte bei Polizist entdeckt

Erstveröffentlicht: 
24.01.2016

Der Beamte aus Schleswig-Holstein arbeitete in Hamburg-Niendorf. Zoll-Fahnder entdeckten auch ein Koppelschloss mit Hakenkreuz bei ihm.


Hamburg.  Fast tausend Waffen, Waffenteile und Patronen haben Fahnder des Zollamts Mölln in der Wohnung eines Hamburger Polizeibeamten entdeckt, dazu jede Menge Nazi-Devotionalien wie ein Koppelschloss mit Hakenkreuz und der Prägung "Deutschland muss leben, und wenn wir sterben müssen", so berichtet es "Der Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Gegen den 41 Jahre alten Streifenpolizisten, der in Schleswig-Holstein lebt und am Polizeikommissariat 24 in Niendorf arbeitet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck nun wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Gegen den Beamten ist vergangene Woche ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

 

Die Polizei Hamburg hat nach Abendblatt-Informationen erst am vergangenen Mittwoch von dem Ermittlungsverfahren Kenntnis erhalten – und zwar nur in Bezug auf den unerlaubten Waffenbesitz. Wie der "Spiegel" berichtet, soll die Zollfahndung das Durchsuchungsergebnis erst Wochen später den übergeordneten Dienststellen gemeldet und dabei die Nazifundstücke verschwiegen haben. Bei der Polizei gelte nun "Licht ins Dunkel bringen", so Polizeisprecher Holger Vehren. Der beschuldigte Polizist, in dessen Zuständigkeitsbereich mehrere Asylbewerberunterkünfte fallen, sei noch im Dienst. Bislang habe die Hamburger Polizei keine Hinweise darauf, dass der Beamte rechtes Gedankengut habe.

 

In welchem Ausmaß der 41-Jährige gegen das Waffengesetz verstoßen hat, ist noch unklar. Wie das Abendblatt aus Polizeikreisen erfuhr, könnte es sich bei den gefundenen Waffen, darunter eine Pumpgun und eine Maschinen­pistole, um unbrauchbar gemachte "DekoWaffen" handeln. Diese darf man auch ohne entsprechende Erlaubnis besitzen – nicht hingegen eine Laserzieleinrichtung für Schusswaffen.

 

Bereits im November hatte das Zollamt Mölln ein für den Mann bestimmtes Paket aus China mit einem Zielpunktprojektor abgefangen. Solche Hilfsmittel für Schusswaffen sind nach dem Gesetz streng verboten. "Ob der Besitz so einer Laserzieleinrichtung allein für sofortige disziplinarrechtliche Konsequenzen wie eine Suspendierung ausreicht, ist fraglich", sagte ein Beamter dem Abendblatt.

 

Die Waffen sind die eine Sache. Der Besitz der Nazi-Devotionalien dürfte in der öffentlichen Wahrnehmung mindestens genauso schwer wiegen. Laut "Spiegel" entdeckten die Beamten in der Wohnung neben einer Hakenkreuzfahne und einer Reichskriegsflagge diverse Neonazi-Zeitschriften, -Aufnäher und -Sticker, außerdem ein Hakenkreuz mit der Aufschrift: "Bin gleich zurück." Sollte der Mann die Nazi-Relikte ausschließlich zu Hause aufbewahrt und nicht zur Schau gestellt haben, ist eine Strafbarkeit indes fraglich. Denn nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch dürfen "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" lediglich nicht "verbreitet oder öffentlich in einer Versammlung verwendet werden". Die Staatsanwaltschaft Lübeck will nun prüfen, "ob auch hinsichtlich der Nazi-Devotionalien ein Straftatbestand vorliegt", sagte Behördensprecher Ralf Peter Anders.

 

Selbst wenn der Besitz der Nazi-Relikte nicht strafbar sein sollte, sind beamten- und dienstrechtliche Konsequenzen damit noch längst nicht passé. Denn Staatsdiener, speziell Polizisten, unterliegen einer "gesteigerten Treuepflicht". Sollte sich am Ende einer internen Untersuchung herausstellen, dass begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Niendorfer Beamten bestehen, könnte das sogar für eine Kündigung ausreichen. Doch noch ist nicht geklärt, warum der Mann den Nazi-Krempel in seiner Wohnung überhaupt hortete. War es eine seltsame Sammelleidenschaft, handelte es sich gar um "Erbstücke", wie nun in einigen Medien kolportiert wird? Weil die genauen Hintergründe noch nicht bekannt sind, mahnt Gerhard Kirsch, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), zur Vorsicht. "Aber wenn ein rechtsradikaler Hintergrund vorliegen sollte, ist das in keinster Weise zu akzeptieren. So eine Gesinnung hat bei der Hamburger Polizei keinen Platz."

 

Dass die Behörden rigoros durchgreifen, zeigt der Fall zweier Hamburger Polizisten, die an Weihnachten 2014 unabhängig voneinander Fotos von einem mit Hakenkreuz-Kugeln geschmückten Weihnachtsbaum in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe veröffentlicht hatten. Einem 53 Jahre alten Angestellten im Polizeidienst, der am Kommissariat 17 (Sedanstraße) tätig war, wurde deshalb gekündigt, er musste zudem 600 Euro Geldstrafe zahlen. Ein 35-jähriger Polizeibeamten, der wie der Beschuldigte im aktuellen Fall am Polizeikommissariat 24 arbeitet, erhielt eine Geldstrafe von 2400 Euro. Mitte September, als das Abendblatt zuletzt über den Fall berichtete, stand die dienstrechtliche Bewertung noch aus.