Schlappe für „pro NRW“

„Pro NRW“-Chef Beisicht erleidet juristische Niederlage vor dem Berliner Verwaltungsgericht
Erstveröffentlicht: 
22.01.2016

Das Berliner Verwaltungsgericht hat nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass  die „Bürgerbewegung pro NRW“ im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt werden darf. Der „pro“-Vorsitzende Markus Beisicht vertrat die rechtsextreme Regionalpartei im Prozess als Anwalt.

 

Die Partei „pro NRW“ wollte aus dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2012 gestrichen werden. Ebenso verlangte sie, dass diese Streichung im neuen Bericht deutlich gemacht werde. Sieht sich doch „pro NRW“ als Partei, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehe. Mitglieder müssten das beim Eintritt sogar unterschreiben. Um nicht als verfassungsfeindlich zu gelten, zog „pro NRW“ gegen das Bundesministerium des Innern (BMI), welches den Verfassungsschutzbericht veröffentlicht, vor dem Berliner Verwaltungsgericht, vor. Seit Mai 2012 sieht das BMI eine „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ bei „pro NRW“.

In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag ging es unter anderem um Aussagen aus dem Kurzwahlprogramm zur Landtagswahl in NRW 2012 sowie um das Wahlprogramm zur Landtagswahl am 9. Mai 2010. In Verlautbarungen der Partei soll mit  falschen Zahlen Stimmung gegen Muslime und Flüchtlinge gemacht worden sein. Das Gericht hielt dem „pro NRW“-Chef Beisicht von ihm selbst getätigte Aussagen auf einer Homepage aus dem Jahr 2010 vor. Beisicht hatte vor Gericht als Argumentation unter anderem aufgeführt, dass unter den vielen legitimen Ansichten, sich auf„zwei oder drei“ Aussagen gestürzt werde, um seiner Partei das Stigma rechtsextrem zu verleihen. Vielmehr fände sich die Partei, bei den aktuellen Diskussionen um die Einwanderungsfrage seiner Ansicht nach „in bester Gesellschaft“ mit Politikern der AfD, aus der Union, Viktor Orbán, oder David Cameron. „Pro NRW“ hätte dies nur früher erkannt als andere Politiker.

Die 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts sah dies anders und wies die Klage ab. „Pro NRW“ propagiere „ein aggressives Feindbild Islam“ und wolle „Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung ausgrenzen. Auch für die Einschätzung, dass Fremde pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und diffamiert  würden, gebe es genügend Belege. Etwaige anderslautende Erklärungen der Partei seien nicht geeignet, diese Einschätzung zu entkräften, weil es sich um bloße Lippenbekenntnisse handele.“