Nach Angriff auf Amtsgericht: Erste 38 Verfahren eingestellt

Erstveröffentlicht: 
28.11.2015
Krawalle von Linksautonomen im Januar: Staatsanwaltschaft hat keine Beweise gegen Beschuldigte

VON FRANK DÖRING

 

Leipzig.. Leipzigs Ermittlungsbehörden sind angesichts der Krawalle der linksautonomen Szene in diesem Jahr einer enormen Verfahrensflut ausgesetzt. Nach den schweren Straßenschlachten am 12. Dezember in der Südvorstadt müssen eine Vielzahl Strafanzeigen wegen schweren Landfriedensbruchs, vorsätzlicher Brandstiftung, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz bearbeitet werden (die LVZ berichtete). Dabei haben Staatsanwaltschaft und Polizei noch immer mit den Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 15. Januar alle Hände voll zu tun.

 

Damals hatte eine unangemeldete Demo der linken Szene zu einem Gewaltexzess geführt. Allein am Amtsgericht in der Bernhard-Göring-Straße zerstörten Linksautonome 40 Scheiben, nahmen Polizeifahrzeuge mit Pflastersteinen unter Beschuss. In 198 Fällen wurden Verfahren gegen bekannte Verdächtige und ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Tatvorwurf jeweils: Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall. Die Mehrzahl dieser Verfahren befindet sich noch immer in Bearbeitung, geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) hervor.

 

Demnach schloss die Polizei mittlerweile 67 Verfahren ab und übergab diese an die Staatsanwaltschaft. Die übrigen 131 Verfahren sind bei der Polizei noch in Bearbeitung, teilte das Ministerium mit. Von den eingegangenen 67 Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft bislang 38 ein. Den Beschuldigten war „nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass sie Täter oder Teilnehmer des Landfriedensbruchs waren“, so die Begründung. Zudem ist bei der Staatsanwaltschaft noch ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen schweren Landfriedensbruchs anhängig.

 

Für große Aufregung sorgte auch die Vielzahl der von der Polizei beschlagnahmten Mobiltelefone. Einkassiert wurden nach Behördenangaben unter anderem 150 Handys, sechs Sim-Karten, vier analoge Filme, vier SD-Karten, drei iPods und zwei Micro-SD-Karten. Die meisten Handys sind inzwischen wieder bei ihren Besitzern. Auch bei jenen Geräten, an denen sich die Ermittler die Zähne ausgebissen hatten, habe die Staatsanwaltschaft inzwischen eine Rückgabe an die Eigentümer verfügt, so das Ministerium. Wie berichtet, war in 30 Fällen das Auslesen der beschlagnahmten elektronischen Geräte nicht möglich, 22 davon sind wieder bei ihren Besitzern.

 

Insgesamt 39 aller beschlagnahmten Geräte bekommen die Ermittlungsbehörden nicht los: 35 wurden trotz schriftlicher Benachrichtigung nicht abgeholt. In drei Fällen konnten die Eigentümer nicht informiert werden, so das Innenministerium, in einem Fall befindet sich die Adresse im Ausland.

 

Anlass für die Ausschreitungen am 15. Januar dieses Jahres war der gewaltsame Tod des 20-jährigen Asylbewerbers Khaled I. in Dresden. „Rache für Khaled!“, hatten Linksradikale danach angekündigt, „Rassisten und Staat angreifen!“ Mittlerweile hat der 27-jährige Eritreer Hassan S. vor Gericht ein Geständnis abgelegt, seinen Landsmann im Zuge eines Streits ums Wäschewaschen erstochen zu haben. Er war Anfang November wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, die Verteidigung hatte dagegen Revision eingelegt.