Beschluss des Landtags - Ab Februar werden erste Wachpolizisten ausgebildet

Erstveröffentlicht: 
17.12.2015

In Sachsen werden ab dem kommenden Jahr Wachpolizisten ausgebildet. Der Landtag hat am Mittwoch mehrheitlich dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zugestimmt.

 

Wie Innenminister Markus Ulbig im Parlament erklärte, werden ab dem 1. Februar 2016 die ersten 350 der insgesamt 550 Wachpolizisten ihre dreimonatige Ausbildung beginnen. "Die erste Gruppe für die Ausbildung steht", sagte Ulbig und kündigte zugleich eine neue Werbekampagne an. Mit dieser sollen auch die restlichen 200 Plätze gefüllt werden.

Laut Gesetz werden die Wachpolizisten zunächst für zwei Jahre in den Dienst des Landes Sachsen gestellt. Monatlich erhalten sie 1.450 Euro netto. Bei erfolgreicher Ausbildung und Einarbeitung haben sie die Möglichkeit, in die reguläre Polizeiausbildung zu wechseln.

 

Linke: 2001 hatte Wachpolizei andere Aufgabe

 

Während die Redner von CDU und SPD in der Aussprache zum Gesetzentwurf noch einmal auf die Notwendigkeit der Wachpolizei aufmerksam machten, sehen Linke, Grüne und AfD noch viele offene Fragen.

Enrico Stange von der Linke-Fraktion sprach von einem "Wahnsinn" angesichts der "verschärfenden Situation". Im Gegensatz zu 2001, als es die Wachpolizei schon einmal gab, gehe es jetzt nicht um eine abstrakte Terrorgefahr, bei der nur Gebäude bewacht werden müssten, so Stange. Nun sollen Flüchtlingsunterkünfte bewacht werden, die immer wieder fremdenfeindlichen Angriffen ausgesetzt sind, gab Stange zu bedenken. "Und dahinein wollen Sie nach 12-wöchiger Schnellbesohlung Wachpolizisten stellen, die Sie mit 1.450 Euro monatlich motivieren wollen. Sie müssen, offen gestanden nicht mehr ganz bei Trost sein", so Stange.

 

Die Arbeitsbelastung der Polizei hat sich potenziert. Nicht nur die Bereitschaftspolizisten kommen seit gefühlt einem Jahr nicht mehr aus den Stiefeln. [...] Die Wachpolizei ist nicht perfekt. Aber sie ist gut zur Entlastung und es wird dadurch Polizeinachwuchs erschlossen.

Albrecht Pallas, SPD

 

AfD wollte längeren Ausbildungszeitraum durchsetzen


Valentin Lippmann von den Grünen kritisierte den "Interpretationsspielraum" im Gesetz. So sei ihm nicht klar, was es bedeutet, wenn ein Wachpolizist "im Beisein" eines ausgebildeten Polizeibeamten im Einsatz ist. "Das ist ein undefinierter Rechtsbegriff."

Der AfD-Abgeordnete Sebastian Wippel hält den zwölfwöchigen Ausbildungszeitraum für zu kurz, um die Bewerber auch emotional fit zu machen für ihre Einsätze. Er plädierte dafür, die Ausbildung um einen Monat zu verlängern. Das lehnte der Landtag ab.

 

Ausbildung in Schneeberg soll erweitert werden


Innenminister Markus Ulbig betonte, die Wachpolizei solle kurzfristig den Personalnotstand bei der Polizei abmildern. "Sie ergänzt die Arbeit der Polizei, nicht mehr, aber auch nicht weniger." Es könne nicht so weitergehen, dass die Polizisten quasi jedes Wochenende im Einsatz sind. Ulbig versicherte, nicht an den Ausbildungsstandards der regulären Polizei zu rütteln. Es sei sogar vorgesehen, die Kapazitäten in der Polizeischule in Schneeberg zu erhöhen, um mehr reguläre Polizeibeamte einstellen zu können. Der Minister kündigte zudem an, beim angekündigten Stopp des Stellenabbaus in Kürze ein entsprechendes Papier vorzulegen.

 

Auszüge aus dem Gesetzentwurf:

  • Einsatz im Objektschutz und Personenschutz (dieser nur im Beisein eines Polizeivollzugsbeamten)
  • Personalbedarf: 550 Wachpolizisten
  • Kosten für die Erstausstattung: vier Millionen Euro
  • Schätzung der Personalkosten pro Jahr: 23 Millionen Euro
  • Befugnisse: Befragung, Identitätsfeststellung, Platzverweis, Gewahrsam, Durchsuchung von Personen und Sachen, Betreten von Wohnungen, Sicherstellung, Beschlagnahme
  • zugelassene Hilfsmittel: Fesseln, Reizstoffe, Schlagstock und Pistole
  • eingestellt werden Personen zwischen 20 und 33 Jahren
  • Ausbildungszeitraum: 12 Wochen
  • Gehalt: Besoldungsgruppe E6 - entspricht 1.450 Euro netto
  • geeignete Wachpolizisten können nach zwei Jahren als Polizeianwärter in die Laufbahngruppe 1 wechseln - bis zu sechs Monate der Dienstzeit bei der Wachpolizei werden angerechnet