Ansprechpartner für Beschwerden über Polizei

Erstveröffentlicht: 
17.12.2015

Aus der im Koalitionsvertrag vereinbarten Polizisten-Kennzeichnungspflicht wird erst einmal nichts. Stattdessen soll ein Bürgerbeauftragter Beschwerden über Polizisten annehmen.

 

Grüne und SPD haben dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Der Bürgerbeauftragte soll ein Lotse sein, der hilft, im Behördendschungel die richtigen Ansprechpartner zu finden. So sieht es SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel. Der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Edith Sitzmann ist wichtig, dass der Bürgerbeauftragte auch dann hilft, wenn es Beschwerden über die Polizei gibt und dass er als Ansprechpartner bei Problemen innerhalb der Polizei dient. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bürgerbeauftragte vom Landtag für acht Jahre gewählt wird und dass er ein Team von drei Mitarbeitern bekommt.

 

Bürgerbeauftragter statt Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Die Einrichtung der neuen Behörde gilt als Kompromiss in einem längeren koalitionsinternen Streit. Eigentlich sollte auf Drängen der Grünen in dieser Landtagsperiode eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten eingeführt werden. Da zog aber die SPD nicht mit. Jetzt sollen der Bürgerbeauftragte und sein Team ganz ausdrücklich auch für Ärger mit der Polizei zuständig sein. Ihre Kennzeichnungspflicht wollen die Grünen nach der Landtagswahl wieder auf den Tisch bringen, sollte Grün-Rot weiterregieren.

 

Hauk: "Gestörtes Verhältnis zur Freiheit"

Die Opposition hält die Einführung eines Bürgerbeauftragten für überflüssig. Jeder Bürger habe schließlich die Möglichkeit, sich mit seinen Anliegen an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden. In Zukunft würden sich der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss in die Quere kommen, fürchtet der FDP-Abgeordnete Niko Reith. Sein Oppositionskollege, der stellvertretende CDU-Fraktionschef Peter Hauk, warf der Regierung gar ein "gestörtes Verhältnis zur Freiheit" vor. Außerdem sei der Bürgerbeauftragte ein Zeichen des Misstrauens an die Polizei. Die Polizisten brauchten keinen Aufpasser, so Hauk. Wenn sie etwas falsch machten, werde das schon jetzt nach Recht und Gesetz aufgearbeitet.