Im Zusammenhang mit Protesten gegen die erste Legida-Demonstration am 12. Januar 2015 sind Dutzende Verfahren am Amtsgericht Leipzig anhängig. Laut Sprecher Stefan Blaschke wird Legida-Gegnern eine „unerlaubte Ansammlung“ angelastet und diese Ordnungswidrigkeit mit je 100 Euro geahndet. Nach Flaschenwürfen auf die Polizei im Waldstraßenviertel seien damals Gegendemonstranten dreimal per Megafon zum Verlassen des Platzes aufgefordert worden, hätten der Anordnung jedoch nicht Folge geleistet, so der Vorwurf. Nach Einsprüchen der Betroffenen sollten gestern drei Verhandlungen stattfinden – zwei wurden wegen Terminproblemen vertagt, in einem Fall wurde der Einspruch zurückgenommen, sodass die 100-Euro-Sanktion rechtskräftig ist. Am 12. Januar hatten 35 000 Bürger in Leipzig gegen 4800-Legida-Teilnehmer prostestiert. S. K.