Fingerabdruck wird Pflicht

Erstveröffentlicht: 
27.11.2015
Der Bund verschärft und zentralisiert die Vorgaben, wie Flüchtlinge registriert werden sollen
Von Jörg Köpke

 

Berlin. Die Bundesregierung plant, künftig alle in Deutschland ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchende zentral zu erfassen. Dazu hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) jetzt den Innenministern der Länder einen ersten detaillierten Gesetzentwurf vorgelegt.

 

Ziel des neues „Datenaustauschverbesserungsgesetzes“ ist es, die Zahl nicht registrierter Asylsuchender zu reduzieren, Identitätsmissbrauch einzuschränken, Mehrfachregistrierungen zu vermeiden, Asylverfahren zu beschleunigen, illegal Eingereiste frühzeitig zu erkennen und eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer zu erreichen. Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Regeln:

Eine Kerndatendatei soll alle Personendaten länderübergreifend erfassen.

 

Jeder Ankommende wird verpflichtet, bereits bei seiner Ersterfassung einen Fingerabdruck abzugeben (sogenannte Fast-ID).

Neben den bislang erhobenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit sollen künftig auch Größe und Augenfarbe, minderjährige Kinder, das Herkunftsland, die Anschrift im Bundesgebiet, Telefonnummern und E-Mail-Adressen registriert werden.

 

Wer bereits eine Bescheinigung als Asylsuchender besitzt, muss zudem Angaben zu Schulbildung, Studium, Ausbildung, Beruf, Sprachkenntnisse und Arbeitsstellen machen, um die Integration zu beschleunigen.

 

Zusätzlich zur Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender erhält jeder Registrierte einen fälschungssicheren Ankunftsnachweis.

Zurzeit registriert jedes Bundesland immer noch für sich allein die ankommenden Flüchtlinge. Ein Austausch von Daten scheitert bislang am Widerstand der Datenschutzbeauftragten der Länder. In der Begründung der Gesetzesvorlage heißt es, dass derzeit eine schnelle und flächendeckende Registrierung „häufig viel zu spät“ erfolge. Viele Asylsuchende würden sich bewusst mehrfach registrieren lassen, „um möglichst nahe an dem von ihnen gewünschten Ort im Bundesgebiet verteilt zu werden“.

 

Nach Informationen des RedaktionsNetzwerkes Deutschland (RND) haben die Länder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Jahresbeginn insgesamt 938 794 Flüchtlinge gemeldet, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) geht davon aus, dass die Zahl der registrierten Flüchtlinge bereits in der kommenden Woche die Marke von einer Million überschreitet. Wie viele darunter mehrfach in verschiedenen Ländern registriert wurden, geht aus diesen Zahlen allerdings nicht eindeutig hervor.

 

Die Kosten für die Umsetzung des neuen Gesetzes beziffert das Bundesinnenministerium auf einmalig 50,5 Millionen Euro. Hinzu kämen jährliche Mehrausgaben durch zusätzliches Personal und IT-Systeme von mehr als sechs Millionen Euro. Das Gesetz soll nach bisherigen Plänen noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden.


 

 

„Zuwanderer müssen Perspektive haben“

Der Deutsche Städtetag verlangt von Bund und Ländern mehr Unterstützung bei der Integration von Flüchtlingen. Den Städten sollten nur Flüchtlinge zugewiesen werden, die auch eine Bleibeperspektive haben, sagte Städtetagspräsidentin Eva Lohse (CDU).

 

Lohse, Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen, appellierte an die Länder, die Zuschüsse des Bundes von monatlich 670 Euro pro Flüchtling ohne Abstriche an die Städte weiterzureichen.

 

Die Zahl der Flüchtlinge müsse reduziert werden. Eine Obergrenze werde von den Städten jedoch nicht gefordert. Die Bundesregierung solle nach Lohses Worten über „lenkende Maßnahmen“ nachdenken, damit Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung nicht in die Ballungszentren strömen.

Aktuelle Aufgabe der Städte ist es nach Ansicht des Städtetages, günstigen Wohnraum für die Flüchtlingsfamilien zu schaffen.