Vor dem Amtsgericht Emmendingen wurde am 15. und 21. Oktober 2015 der Rohrbomben Prozess um die Nazi-Clique von Sascha Hiller, Robert Englisch und Oliver Rösch verhandelt. Verhandelt wurde der Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, gegen das Waffengesetz und der schweren Körperverletzung. Rösch, der Ende August 2013 einen Sprengsatz in eine Demonstration gegen einen Naziaufmarsch in Dortmund geworfen hatte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, der Bombenbauer Englisch bekam eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und Hiller wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.
Die Nazi-Clique um Robert Englisch, Sascha Hiller und Oliver Rösch lernte sich bei einem „Heldengedenken“ am 14. November 2012 in Nimburg mit anschließendem Saufgelage im Keller von Alexander Franke in Wyhl kennen. In der Folgezeit experimentierten die Nazis mit Sprengstoffen und Englisch, der Modellbauer und Hobbybombenbastler, ermöglichte ihnen, Dinge auch in der Praxis in die Luft zu sprengen. Englisch traf sich diverse Male mit Jan Stahl, um die selbst gebastelten Bomben auszuprobieren. Diese Sprengungen in Seen und an Land filmten sie mit ihren Handys. Eine weitere Bombe zündeten Englisch, Rösch und Hiller gemeinsam auf dem Parkplatz des REAL-Markts in Freiburg-Haid.
Oliver Rösch warf Ende August 2013 bei einem Naziaufmarsch in Dortmund einen Sprengsatz in die Gegendemonstration und verletzte dabei sechs Personen schwer. Im September 2013 gab es Razzien bei Englisch, Hiller und Karl Wurster, bei dem Rösch zu der Zeit wohnte, nachdem sie von ihrem Kameraden Michael Stark bei der Polizei verpfiffen wurden. Dabei wurden Materialien zur Herstellung von Sprengstoff und eine funktionstüchtige Bombe befüllt mit Schwarzpulver und Metallkugeln sicher gestellt. Oliver Rösch wurde anschließend drei Monate in Untersuchungshaft genommen.
Zwei Jahre nach dem Auffliegen wurde nun der Prozess vor dem Amtsgericht Emmendingen gegen die Bomben-Clique geführt. Prominente Unterstützung haben sich Rösch und Hiller von den bekannten Nazianwälten Hammer und Heinig geholt. Hillers Verteidiger Steffen Hammer kommt aus Reutlingen und war über 20 Jahre lang Sänger und Kopf der 2010 aufgelösten Naziband „Noie Werte“. Alexander Heinig aus Stuttgart vertritt Oliver Rösch und war Sänger sowie Bassist der „Blood & Honour“-Band „Ultima Ratio“. Gemeinsam betrieben sie mit dem Burschen der „Teutonia Freiburg“ Klaus Harsch und der NSU-Verteidigerin Nicole Schneiders die H3-Kanzlei in Stuttgart.
Der Richter am Amtsgericht, Günther Schmalen, der die Verhandlung führte, begrüßte die freimütigen Aussagen der Angeklagten und störte sich nicht daran, dass sie sich an viele Dinge nicht mehr erinnerten. Auch die Erklärungen und Anträge der Nazi-Anwälte wurden durch den gesamten Prozess hin gerne von ihm unterstützt.
1. Prozesstag
Das Verfahren wurde im Saal I des Amtsgerichts Emmendingen geführt. Schon im Foyer des Gebäudes gab es eine Sicherheitsschleuse mit Metalldetektor – ohne diese zu durchqueren, kam niemand in den Saal. Ein älterer Mann weigerte sich seinen Personalausweis zu zeigen und während die Justizbeamten die Polizei riefen, um seine Identität festzustellen, haute dieser in einem Moment der Unaufmerksamkeit ab.
Das Verfahren wurde durch den Richter Günther Schmalen geführt und es waren zwei Schöffinnen anwesend. Die Staatsanwaltschaft wurde durch Dr. Florian Rink vertreten. Außerdem war noch eine Anwältin der Nebenklage anwesend.
Am ersten Prozesstag waren die Angeklagten Dirk Robert Englisch (Buchenweg 9, 79364 Malterdingen), Sascha Hiller (Haierweg 20f, 79114 Freiburg-Haid) und Oliver Rösch (derzeitige Adresse nicht bekannt) anwesend. Robert Englisch wurde dabei von Götz Klinkenberg, Sascha Hiller vom Nazianwalt Steffen Hammer und Oliver Rösch durch den Nazianwalt Alexander Heinig vertreten. Als Zeuge geladen war für diesen Prozesstag der Sachverständige des Landeskriminalamtes Rolf Gebhardt. Im Publikum saßen einige JournalistInnen sowie die Mutter von Sascha Hiller.
Das Verfahren wurde am 15. Oktober gegen 9:30 Uhr eröffnet. Die Adressen der Angeklagten wurden nicht verlesen, da diese laut Antrag der Verteidigung der Gefahr einer Verfolgung durch Linke ausgesetzt seien.
Laut Anklage werden Englisch verbotene Sprengversuche, Körperverletzung und der unerlaubte Besitz von Munition vorgeworfen. Hiller soll im Besitz von Munition ohne Erlaubnis gewesen sein und Rösch wurde wegen verbotenen Sprengversuche, dem unerlaubtem Umgang mit Sprengstoffen und einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Wie gewöhnlich wollten alle Faschisten Angaben zur Sache machen.
Robert Englisch beteuerte nichts mit der Rechten Szene zu tun zu haben. Es sei ihm „egal, welche politische Einstellung jemand hat, man kann doch ein Bier trinken gehen“. Er gab an, dass er sich das „Heldengedenken“ am 24. November 2012 in Nimburg am Kaiserstuhl, wo er Sascha Hiller und Oliver Rösch kennenlernte, einfach mal so anschauen wollte. Er wußte auch, dass die beiden Rechte waren, hat sich daran aber nicht gestört, da sie sich ihm „immer als ordentlich präsentiert“ hätten. Der Richter nahm dies gelassen zur Kenntnis und fragte nicht weiter nach.
Für Englisch war alles angeblich nur ein Spaß, sie „wollten niemanden verletzen“. Dass bei der Sprengung in einem See auch Fische getötet wurden, ist ihm wohl entgangen. Sein Anwalt Klinkenberg behauptete, dass dies kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sei, da Fische keine Wirbeltiere sind.
Englisch gab zu, die Rohrbombe und den „Böller“, der in Dortmund gezündet wurde, gebaut zu haben. Auf die Frage des Richters Schmalen „Herr Englisch, was wollten Sie denn mit dem Ding, der Rohrbombe?“, antwortete Englisch: „Vergraben und hochgehen lassen“. Weitere Nachfragen ließ sein Anwalt Klinkenberg nicht zu.
Sascha Hiller brachte den Karton mit Sprengstoff gemeinsam mit Michael Stark von Rösch in Baiersbronn zu Robert Englisch nach Malterdingen. Seinen Schilderungen zufolge, haben die Nazis nach einem Saufgelage einen Böller auf dem Real-Markt Parkplatz in Freiburg-Haid gezündet. Er konnte sich allerdings nicht mehr daran erinnern, wer auf die Idee kam oder er war zu besoffen, wie der Richter vermutete.
Bei Fragen zur Zentralfeuerpatrone, die bei Hiller beschlagnahmt wurde und weswegen er wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt war, widersprechen sich Hiller und Englisch zunächst in ihren Aussagen, können sich aber dann darauf einigen, sich nicht genau daran zu erinnern. Über seine jetzige politische Gesinnung will Hiller keine Angabe machen.
Röschs Anwalt erklärte, dass Rösch alle vorgeworfenen Taten vollumfänglich einräumt. Anschließend wendete sich Heinig an das Publikum und schwadronierte davon, dass ein falsches Bild von den Medien gezeichnet worden sei, da von einem versuchten Anschlag mit möglichen Toten auf ein Antifacamp berichtet worden sei. Dies sei „völliger Nonsens“.
Rösch zeichnete ein klares Bild seiner Beweggründe für das Zünden eines „spanischen Böllers“ auf dem Naziaufmarsch in Dortmund. Er sähe sich in der Opferrolle: „Weil wir eigentlich immer dran sind“, gab er zur Antwort, als es darum geht, warum er den Böller mitgenommen hatte. Immer würden sie kontrolliert werden, während die Grünen, die Linken und die Antifas alles mitnehmen könnten und sie dann mit Flaschen bewerfen und die Frauen schlagen würden. Er schilderte, dass in der konkreten Situation die Linksradikalen aus einem Tätowierstudio gekommen seien und sie mit Reizgas und Fahnenstangen angegriffen hätten, woraufhin er den Böller geworfen habe.
Rösch gibt zu, eine Napalm-Bombe bei Karl Wurster in Baiersbronn auf dem Balkon gebaut zu haben. Das Aceton dafür habee er im Baumarkt besorgt und dann die Bombe nach einer Anleitung aus dem Internet zusammen gebaut. Wahrscheinlich habe sie aber deshalb nicht funktioniert und er musste sie in einem Bach „entsorgen“.
Es folgten die Schilderungen des Sachverständigen, nach dessen Einschätzung die Rohrbombe im Bereich von fünf Metern schwerwiegende Verletzungen an Kopf und Hals anrichten konnte. Die Zentralfeuerpatronen fallen nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, gelten aber als Kriegswaffen und brauchen eine Genehmigung. Nach seiner Aussage war der Böller eine umgebaute Patrone, die per Zündschnur ausgelöst werden konnte.
Es folgte die Verlesung der WhatsApp-Protokolle zwischen Rösch und Englisch, die aus dem Smartphone von Rösch stammten. In der Chat-Kommunikation erklärte Englisch wie er „Pampe“ mischte und gab Tipps im Umgang mit der Rohrbombe: „Mit den orangenen musst du vorsichtig sein, die splittern.“ Rösch erzählt aus Dortmund „Es hat bum-bum gemacht, es hat 10 Leute umgehauen.“ und „Ich habe nichts ausgesagt, auch nichts unterschrieben. Dir ganz besonderen Dank und auch dem Hiller.“
Hillers Anwalt Steffen Hammer beschwerte sich darüber, dass die Smileys der Whatssapp-Kommunikation nicht vorgelesen wurden, denn diese müssen in die Bewertung miteinfließen, da die Nachrichten doch nur ironisch gemeint gewesen seien.
2. Prozesstag
Der zweite Prozesstag begann mit der Zeugenvernehmung von Michael Stark (Ebbostraße 22, 77767 Appenweier). Der 23-jährige wurde von Sascha Hiller zum Transport des Kartons mit Sprengstoff von Baiersbronn nach Malterdingen hinzugezogen. Dies geschah ein paar Tage nach dem Böllerwurf durch Oliver Rösch in Dortmund, wonach die Nazi-Clique die Sprengsachen lieber wieder bei dem Bombenbastler Robert Englisch wissen wollte. Stark ist seit längerem mit Hiller befreundet und hat zusammen mit Englisch bei dem Hersteller von Tunnelvortriebsmaschinen Herrenknecht in Schwanau gearbeitet. Dass er nun aber eine Bombe mit seinem Auto transportieren sollte, gefiel ihm nach eigenen Angaben nicht, er machte aber trotzdem mit. Als sie Englisch in seiner Wohnung in Malterdingen aber nicht antrafen, nahm Stark die Bombe bereitwillig erst mal mit zu sich. Die ganze Sache war ihm schließlich doch zu heikel und so fuhr er nach der tatsächlichen Übergabe des Karton an Englisch zur Polizeidirektion nach Offenburg und verriet seine Kameraden. Sein eigenes Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Umgang mit Sprengstoff wurde nach § 153 wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Steffen Hammer, der Anwalt von Sascha Hiller, versuchte mit einer Erklärung noch während des Gerichtsprozesses eine Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten gegen eine Zahlung von 3.000 Euro zu erwirken. Richter Schmalen zeigte sich dem zugeneigt und versuchte im weiteren Verlauf des Verfahrens bei jeder Gelegenheit den Staatsanwalt Rink mit Hilfe der beiden Nazianwälte zu einer Einstellung zu überreden.
Karl Wurster, der als nächster Zeuge im Prozess geladen war, erschien nicht und reagierte auch nicht auf die Anrufe von Richter Schmalen auf sein Mobiltelefon. Deshalb wurde ein Ordnungsgeld von 200 Euro, ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft, gegen ihn verhängt. Wurster war bereits per Strafbefehl wegen des „Umgangs mit explosionsgefährdenden Stoffen“ zu 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden.
Dann kam es zur Verlesung der ärztlichen Atteste der sechs Geschädigten des Attentats in Dortmund, die schwere und zum Teil bleibende Schäden davon trugen. Die Liste der beschlagnahmten Gegenstände wurde ebenfalls verlesen. Die Angeklagten verzichteten mit Ausnahme ihrer Handys sowie der Modellflugzeuge samt Fernsteuerung auf die Herausgabe der Sachen, darunter den Sprengstoff und die Waffen.
Anschließend wurde der Zeuge Jan Stahl (Im Neudörfel 28, 77963 Schwanau) vernommen. Stahl ist mit Robert Englisch befreundet und kennt diesen wie Stark von der Arbeit. Neben den gemeinsamen Hobbies Paragliding und dem Fliegen lassen von Modellflugzeugen hat Englisch Stahl auch des öfteren mit zu Sprengungen seiner selbst gebastelten Bomben und Böllern genommen. Dass bei den Explosionen in Gewässern Fische starben, hat Stahl nicht sonderlich gestört.
Es folgte die Verlesung der Vorstrafenregister. Englisch und Hiller hatten keine Eintragungen, während Rösch eine ganze Reihe von Vorstrafen wegen zum Teil schwerer Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und der Verwendung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hatte. Deshalb ist ihm auch der Besitz und Erwerb von Munition oder Waffen verboten.
Danach starteten die Nazianwälte Hammer und Heinig sowie der Richter Schmalen einen weiteren penetranten Versuch, den Staatsanwalt unter Druck zu setzen, um so eine Einstellung für Hiller und Rösch in den Anklagepunkten des Umgangs und Transports mit Sprengstoff zu erwirken. Staatsanwalt Rink gab an, dass er noch weitere Chatprotokolle von der Whatsapp-Kommunikation der Angeklagten einzuführen beabsichtigte, bevor er einer Einstellung httäe zustimmen können. Da der Richter Schmalen dafür keinen weiteren Prozesstag durchführen wollte, wurde die Beweisaufnahme geschlossen und mit den Plädoyers begonnen.
Im Plädoyer des Staatsanwalts Rink werden die geständigen Straftaten auch in einen politischen Kontext gestellt. So habe laut Rink eine Gruppe von teilweise Rechtsradikalen mit Sprengstoff hantiert. Er benannte ein Gefahrenpotenzial, da auch trotz ungenauer Anschlagspläne nicht davor zurückgeschreckt worden sei, die Bomben gegen Menschen einzusetzten, was sich in Dortmund gezeigt habe. Gleichzeitig berücksichtigte der Staatsanwalt aber positiv die Geständnisse und im Fall von Englisch und Hiller auch, dass sie bis dato nicht vorbestraft waren. Außerdem wurde das Leiden der Angeklagten unter der medialen Berichterstattung und der Verlust des Arbeitsplatzes von Englisch schuldmindernd gewertet. Auch die soziale Entwicklung des angeblichen Aussteigers Rösch, der nun verlobt sei und ein Kind erwarte, bringt Rink dazu, zwei Jahre Freiheitsstrafe zu fordern, aber auch diese zur Bewährung aussetzen zu lassen.
Im Plädoyer der Nebenklage wurde dargelegt, dass Rösch ein gefestigter Nazi sei und in der Gruppe eine Vorreiterrolle inne gehabt habe. Die Anwältin stellte heraus, wie er in seinem Geständnis sich gleichzeitig als Opfer der linken DemonstrantInnen dargestellt habe und dass dies seinem verqueren rechtem Weltbild entspreche. Weiterhin war der Anschlag in Dortmund im Vorhinein geplant gewesen und es seien gleichzeitig mehrere Menschen auf einmal verletzt worden. Außerdem sei der Anschlag in Dortmund nicht als Einzeltat, sondern im Kontext mit den gemeinsamen Sprengversuchen zu sehen. Dies rechtfertige auch die These, dass wenn die Gruppe nicht gestoppt worden wäre, eine Entwicklung in Richtung Rechtsterrorismus zu erwarten gewesen wäre.
Der Nazianwalt Hammer erklärte in seinem Plädoyer nochmal die Enttäuschung darüber, dass es nicht zu einer Einstellung für seinen Mandanten Hiller im Laufe des Verfahrens gekommen sei. Außerdem versuchte er zu konstruieren, dass sich der Karton mit Sprengstoff nie in Hillers Besitz befunden habe, obwohl er in seiner Wohnung stand.
Für Alexander Heinig ist sein Mandant Oliver Rösch klar als Opfer zu sehen. So stellt der Nazianwalt in seinem Plädoyer heraus, wie groß die Provokation für Rösch war. Die linken Gegendemonstrationen verstießen nicht nur immer lautstark gegen das Versammlungsrecht, sondern seien auch oft gewalttätig. Deshalb handele es sich bei der schweren Körperverletzung fast um einen minderschweren Fall, weshalb Heinig auch nur die Mindeststrafe von 1 Jahr – natürlich auf Bewährung – forderte.
Gerade die Zeit in der Untersuchungshaft sei für Rösch sehr schlimm gewesen, da er von anderen Häftlingen – „den kriminellen Ausländergruppen“, so Heinig –bedroht und als „Nazischwein“ bezeichnet worden sei. Rösch sei jetzt in eine anderes Bundesland gezogen und Heinig behauptete, sein Mandant hätte von der rechten Szene „die Nase gestrichen voll“. Weiterhin ließ sich der Nazianwalt intensiv über die „Lügenpresse“ aus und vor allem unter dem Bericht bei SpiegelTV hätten alle Angeklagten sehr gelitten.
Urteil
Alle drei Angeklagten wurden wegen des Besitzes und des Umgangs mit Sprengstoff und unerlaubten Sprengversuchen verurteilt. Rösch wurde zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Englisch wurde zusätzlich wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt verurteilt. Hiller wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro zusätzlich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz auferlegt. Die Bewährungsfristen belaufen sich bei Rösch und Englisch auf jeweils drei Jahre. Englisch bekommt einen Bewährungshelfer gestellt und muss 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Rösch muss jeden neuen Wohnsitz dem Gericht melden und zusätzlich 1.800 Euro an den Kinderschutzbund in Raten à 50 Euro im Monat auf drei Jahre zahlen. Die Verurteilten tragen die Kosten des Gerichtes und Rösch muss zusätzlich die Kosten der Nebenklage zahlen.
Nach der Urteilsverkündung bedankte sich der Richter Schmalen nochmal bei allen Beteiligten und auch dafür, dass es aus dem Zuschauerkreis keine Störungen gegeben hätte, was ihn wohl positiv überraschte.
Fazit
Südbaden bietet auch weiterhin paradiesische Zustände für Nazis, die Linke töten wollen. Im Fall des Nazi-Bombenbauers Thomas Baumann gab es nicht einmal eine Anklage wegen seiner Attentatspläne, Florian Stech wurde nach seinem Mordversuch ebenso wie die Nazi-Schläger von Lörrach freigesprochen und im aktuellen Fall der Rohrbomben-Nazis gab es lediglich Verurteilungen zu Bewährungsstrafen. Wir weigern uns ein „immerhin“ hinzuzufügen, denn das käme einer Anerkennung des nazifreundlichen Justizsystems gleich.
Antifa statt Zynismus!