Regensburg. Ein junger Mann wird vermeintlich von einem Asylbewerber in einem Zug in Niederbayern provoziert. Er ruft seinen Bruder und einen Freund an, um sich zu rächen. Die Männer schlagen auf ihr Opfer ein und verletzen es schwer.
Mit einem Geständnis eines jungen Mannes hat vor der Großen
Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg der Prozess um eine
brutale Attacke auf einen Asylbewerber in einem Zug in Niederbayern
begonnen. Die Anklage gegen den 18-Jährigen sowie dessen Bruder (24) und
einem Freund (26) lautet auf versuchten Totschlag.
Die Tat
hatte sich wenige Tage vor Weihnachten 2014 in Niederlindhart (Kreis
Straubing) ereignet. Während zwei Angeklagte zum Prozessauftakt am
Mittwoch schwiegen, gab der Jüngere durch Verteidiger Markus Huesmann
eine Erklärung zum Tatgeschehen ab. Demnach habe sich eine Gruppe
Schwarzafrikaner gegenüber seinem Mandanten vor dem Bahnhof in Straubing
aufdringlich verhalten.
Das spätere Opfer habe ihn und seine
Freundin im Zug provoziert und der jungen Frau vor die Füße gespuckt,
sagte Huesmann in der verlesenen Erklärung. Beim Ausstieg habe sich der
Angeklagte gereizt gefühlt und sei mit seinem älteren Bruder in den Zug
gesprungen und habe dem Asylbewerber aus Mali drei Faustschläge
versetzt. Sein Bruder habe dann zweimal mit einem Nothammer
zugeschlagen. Der 18 Jahre alte Asylbewerber erlitt Platzwunden und
musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Als ein Fahrgast
auftauchte, ließen die Angeklagten von ihrem Opfer ab.
"Tod in Kauf genommen"
Die
Staatsanwaltschaft unterstellt den Angeklagten, dass sie erkannten,
dass zumindest die Hammerschläge auf den Kopf möglicherweise ausreichen
könnten, den Geschädigten zu töten. Dies sei ihnen jedoch gleichgültig
gewesen. Sie hätten den Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen. Der
Vertreter der Nebenklage forderte zu Prozessbeginn eine Belehrung der
Angeklagten, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in
Betracht komme. Über den Antrag wollte das Gericht am Mittwoch nicht
entscheiden.
"Die Angeklagten haben aus offensichtlich
rassistischen Motiven gehandelt", sagte Rechtsanwalt Nico Werning aus
München, der das Opfer als Nebenkläger vertritt. Vor allem der ältere
Bruder habe eine "unerträglich feindliche Gesinnung gegenüber
Ausländern". Nach dem Anruf seines Bruders, habe der 24-Jährige den
Hammer bewusst von zu Hause mitgebracht. Es sei keine spontane Tat
gewesen, sondern er habe aus Mordlust gehandelt.
Nach Angaben
des Rechtsanwaltes waren die beiden angeklagten Brüder bereits wegen
Körperverletzung vorbestraft und standen zur Tatzeit noch unter
Bewährung. Der Prozess wird am 13. Oktober fortgesetzt. Ein Urteil wird
Ende Oktober erwartet.