Attacke auf jungen Asylbewerber

Erstveröffentlicht: 
24.09.2015

Regensburg. Ein junger Mann wird vermeintlich von einem Asylbewerber in einem Zug in Niederbayern provoziert. Er ruft seinen Bruder und einen Freund an, um sich zu rächen. Die Männer schlagen auf ihr Opfer ein und verletzen es schwer.


Mit einem Geständnis eines jungen Mannes hat vor der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg der Prozess um eine brutale Attacke auf einen Asylbewerber in einem Zug in Niederbayern begonnen. Die Anklage gegen den 18-Jährigen sowie dessen Bruder (24) und einem Freund (26) lautet auf versuchten Totschlag.

Die Tat hatte sich wenige Tage vor Weihnachten 2014 in Niederlindhart (Kreis Straubing) ereignet. Während zwei Angeklagte zum Prozessauftakt am Mittwoch schwiegen, gab der Jüngere durch Verteidiger Markus Huesmann eine Erklärung zum Tatgeschehen ab. Demnach habe sich eine Gruppe Schwarzafrikaner gegenüber seinem Mandanten vor dem Bahnhof in Straubing aufdringlich verhalten.

Das spätere Opfer habe ihn und seine Freundin im Zug provoziert und der jungen Frau vor die Füße gespuckt, sagte Huesmann in der verlesenen Erklärung. Beim Ausstieg habe sich der Angeklagte gereizt gefühlt und sei mit seinem älteren Bruder in den Zug gesprungen und habe dem Asylbewerber aus Mali drei Faustschläge versetzt. Sein Bruder habe dann zweimal mit einem Nothammer zugeschlagen. Der 18 Jahre alte Asylbewerber erlitt Platzwunden und musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Als ein Fahrgast auftauchte, ließen die Angeklagten von ihrem Opfer ab.

"Tod in Kauf genommen"



Die Staatsanwaltschaft unterstellt den Angeklagten, dass sie erkannten, dass zumindest die Hammerschläge auf den Kopf möglicherweise ausreichen könnten, den Geschädigten zu töten. Dies sei ihnen jedoch gleichgültig gewesen. Sie hätten den Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen. Der Vertreter der Nebenklage forderte zu Prozessbeginn eine Belehrung der Angeklagten, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht komme. Über den Antrag wollte das Gericht am Mittwoch nicht entscheiden.

"Die Angeklagten haben aus offensichtlich rassistischen Motiven gehandelt", sagte Rechtsanwalt Nico Werning aus München, der das Opfer als Nebenkläger vertritt. Vor allem der ältere Bruder habe eine "unerträglich feindliche Gesinnung gegenüber Ausländern". Nach dem Anruf seines Bruders, habe der 24-Jährige den Hammer bewusst von zu Hause mitgebracht. Es sei keine spontane Tat gewesen, sondern er habe aus Mordlust gehandelt.

Nach Angaben des Rechtsanwaltes waren die beiden angeklagten Brüder bereits wegen Körperverletzung vorbestraft und standen zur Tatzeit noch unter Bewährung. Der Prozess wird am 13. Oktober fortgesetzt. Ein Urteil wird Ende Oktober erwartet.