Zur Repression nach den Anti-Nato-Protesten

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Im Folgenden wollen wir einen stichpunktartigen Überblick zu den Ereignissen während des NATO-Gipfels in Strasbourg im April 2009 geben. Oft wird vergessen, dass die Repressionen für die Betroffenen noch lange nach dem eigentlichen Protesten spürbar sind. Immer noch stehen Prozesse aus und Menschen sitzen im Knast. Dies sollte kein Thema sein, an dem sich einzelne Gruppen speziell abarbeiten, vielmehr sollte Solidarität aus den politischen Aktivitäten aller hervorgehen und allgegenwärtig sein.


Auch die aktuellen Beispiele in Kopenhagen zeigen, dass die Unterdrückung von Protest mit staatlichen Mitteln jeden Menschen treffen kann. Die einzelnen europäischen Polizeibehörden arbeiten immer besser zusammen und tauschen „Strategien zur Aufstandsbekämpfung“ aus und nennen es „Managing Crowds“. Demzufolge ist es offensichtlich, dass Antirepressionsarbeit besser vernetzt werden muss und nicht den Charakter eines Events haben kann. Ein Denken in Schwarz-Weiß-Schemata, bezüglich unterschiedlicher Protestformen und darauf folgende Repression, erübrigt sich bei mehr als tausend Festnahmen. Die Null-Toleranz-Einstellung der EU-Polizeien und Behörden ist deutlich geworden, lasst uns ihr entschlossen entgegentreten.

 

Übersicht:

  • 1700 gemeldete Polizeiübergriffe
  • 464 bestätigte Ingewahrsamnahmen
  • 16 Verfahren davon 3 Schnellverfahren und 3 Berufungsverfahren
  • 11 Inhaftierungen davon 3 noch inhaftiert


Im Einzelnen:

Daniel:

06. April 2009 Schnellverfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Tragen einer Waffe der Kategorie 6 (Handbeil)
Urteil: 3 Monate Haft auf Bewährung und 3 Jahre Einreiseverbot nach Frankreich (es wurde kein Widerspruch eingelegt)

Jan:

April 2009 Schnellverfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Anteilnahme an einer bewaffneten Zusammenrottung und tragen einer Waffe der Kategorie 6 (Eisenstange). Eine Waffe der Kategorie 6 kann alles, von einer Schere bis zu einer Pistole, sein.
Urteil: 6 Monate Haft ohne Bewährung und zum sofortigen Vollzug ausgesetzt und 3 Jahre Einreiseverbot nach Frankreich (Widerspruch wurde eingelegt)

29. Juli 2009 Berufungsverhandlung in Colmar
Urteil der zweiten Instanz (Berufung): Freispruch

05. August 2009 Staatsanwaltschaft geht in Revision
Das Urteil vom 29.Juli 2009 wird nun vor dem Revisionsgericht (Cour de Cassasion) in Paris angefochten (höchste Instanz in Frankreich). Jan braucht/darf nicht anwesend sein, es geht nur um das Vergleichen von Paragraphen die den Prozess betreffen können und das Überprüfen der richterlichen Entscheidung auf der Grundlage des geltenden Rechts.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

  • 1.) Eine Bestätigung des Freispruchs
  • 2.) Eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz vom 06.April 2009, dann wäre noch ein Monat Haft offen
  • 3.) Das gesamte Verfahren wird vor einem anderen Gericht von vorn aufgerollt

Links:

Philipp:

06. April 2009 Schnellverfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Schwere Gewalttat (Steinwurf auf Polizisten, "erschwert" durch "Waffe" (Stein) und dadurch, dass die Polizeibeamten als solche erkennbar waren. Es gab jedoch keinen Schaden oder Geschädigten.

Urteil: 6 Monate Haft ohne Bewährung zum sofortigen Vollzug ausgesetzt (Widerspruch wurde eingelegt)

05. August 2009 Berufungsverhandlung in Colmar
Urteil: Philipp wurde am 05.August vorläufig freigelassen und nach Deutschland abgeschoben. Gegen die Abschiebung wurde geklagt. Die Klage war erfolgreich. Nach dem zweiten Prozesstag am 19.Oktober 2009 wurde Phillips Strafe von 6 Monaten Haft auf zwei Monate Bewährung herunter gesetzt. Es gab keinen Freispruch und dadurch hat Phillip auch keinen Anspruch auf Haftentschädigung, obwohl er, nach dem neuen Urteil, nicht hätte in Haft genommen werden können.
Erst nach mehreren Anfragen der Anwältin, an das Gericht in Colmar, erhielt Philipp nach gut 4 Monaten eine Urteilsbegründung. Philipp ist gegen das Urteil in Revision gegangen.

Links:

Matthias:

05. Mai 2009 Verfahren in Strassbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Schwere Gewalt, Steinwurf und das Verletzen eines Polizeibeamten (Handgelenk gebrochen)

Urteil: Ein Schnellverfahren am 06.April 2009 wurde durch den Anwalt abgelehnt. Das Verfahren am 05.Mai 2009 brachte Matthias 6 Monate Haft ohne Bewährung zum sofortigen Vollzug, 3 Jahre Einreiseverbot nach Frankreich und 1.000 Euro Schmerzensgeld als Vorabzahlung für einen Polizeibeamten ein. Der Polizeibeamte hat sich, nach eigenen Angaben, bei der Verhaftung durch eigenes Verschulden das Handgelenk gebrochen hat. Ein zivilrechtlicher Prozess wurde für den 2.November anberaumt. (Widerspruch wurde eingelegt)

19. August 2009 Berufungsverhandlung in Colmar
Urteil: 6 Monate Haft, 5 Jahre Einreiseverbot nach Frankreich und 2.000 Euro Schmerzensgeld als Vorabzahlung. Am 25.August wurde Matthias aus der Haft entlassen und nach Deutschland abgeschoben. Gegen die Abschiebung wurde nicht geklagt, da sie auf der Grundlage des Einreiseverbotes legal ist. 7 Monate nach der vorgeworfenen Tat gibt es noch kein medizinisches Gutachten, daher wurde das zivilrechtliche Verfahren auf den 15.03.2010 verschoben.

Links:

Benoit, Adrien, Simon:

05. Mai 2009 Verfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Kauf brennbarer Flüssigkeiten in einem Supermarkt (Auchan) und damit einhergehend die Behauptung Brandsätze bauen gewollt zu haben

Urteil: Das Schnellverfahren am 06.April 2009 wurde durch die Anwälte abgelehnt. Das Verfahren am 05.Mai 2009 wurde wegen Verfahrensfehlern ausgesetzt. Die drei Aktivisten kamen frei.

22.06.2009 erneutes Verfahren gegen Benoit, Adrien und Simon (Tribunal de Grande Instance)
Urteil: Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen die Verfahrenseinstellung erfolgreich Einspruch eingelegt hatte, wurden die drei Aktivisten zu jeweils vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Dadurch entfällt ein Anspruch auf Haftentschädigung (siehe Philipp)

Links:

Dogus:

12.Mai 2009 Verfahren in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Komplizenschaft bei einer Aggression. Er soll ein Feuerzeug an den hinter ihm auf dem Scooter sitzenden Sozius gereicht haben. Dieser soll damit einen Feuerwerkskörper entzündet haben. Ein Polizeibeamter wird davon am Hosenbein getroffen , welches Feuer fängt und angeblich eine Verletzung am Fuß des Beamten hervorruft. Die Staatsanwaltschaft konstruiert eine erhöhte Gewaltbereitschaft, auf Grund des „Banlieue-Hintergrunds“ von Dogus.
Sein eigener Anwalt argumentiert mit der Dummheit und der eher unpolitischen Einstellung des Angeklagten. Eine exemplarisch rassistische Prozessführung.

Urteil: 3 Jahre Haft, davon 2 auf Bewährung. Es wurde kein Widerspruch eingelegt.

Link:

Nicolas:

05.Mai 2009 Verhandlung in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Gewalt gegen Polizeibeamte. Angeblich soll sich der Aktivist gegen seine Festnahme gewährt und gebissen haben.

Urteil: 1 Jahr Haft, davon 6 Monate auf Bewährung ausgesetzt. Es wurde kein Widerspruch eingelegt. Auch Nicolas ist mittlerweile wieder frei.

Benni:

09.Oktober 2009 Verhandlung in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Sprühen eines „Anarchie A`s“ an eine Kasernenmauer
Urteil: 2 Monate Haft auf Bewährung. Es wurde kein Widerspruch eingelegt.

Link:

„Aktivistin mit Stock“:

18.Mai 2009 Verhandlung in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Tragen einer Waffe der Kategorie 6 (Holzstock). Eine Waffe der Kategorie 6 kann alles, von einer Schere bis zu einer Pistole, sein.

Urteil: Freispruch

Link:

Aktivist aus Toulouse:

25. Juni 2009 Verhandlung in Strassbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Tragen einer Waffe der Kategorie 6 (7cm langes Schweizer Taschenmesser im Rucksack)

Urteil: Freispruch

Nikita und Tom:

16. November 2009 Verhandlung in Strasbourg (Tribunal de Grande Instance)
Tatvorwurf: Brandstiftung und Plünderung in der Zollstation an der Europabrücke

Urteil: 4 Jahre Haft, davon 2 auf Bewährung

Link:





Spenden

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