Freiburger JVA reagiert mit Verlegung und Sanktionen

Knast

Wie zuletzt berichtet, befand sich noch ein Sicherungsverwahrter in der JVA Freiburg im Hungerstreik und sollte nun beim Amtsgericht unter Betreuung (früher: Entmündigung genannt) gestellt werden. Am 16.07.2015 überschlugen sich die Ereignisse.

 

Zugriff um 6:30 Uhr

 

Während alle Verwahrten noch in den Zellen eingeschlossen waren, betrat ein Kommando von Beamten die Zelle des Herrn H. auf der Station 2; er wurde aufgefordert mitzukommen und rief dann laut um Hilfe und keuchte, dass er keine Luft bekomme (da er sich, laut einem Beamten der später Auskunft gab, 'passiv' gewehrt habe, sei Herr H.fixiert worden).

 

Sodann wurde er in einen bereit stehenden Gefängnistransporter gepackt und in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg (Bei Stuttgart) verlegt, da er zuletzt nur noch 59,5 kg (bei 178 m) wog.

 

Sperrung des Telefonkontos

 

Sicherungsverwahrte haben einen Rechtsanspruch auf das Führen von Telefonaten, jedoch wurde mein eigener Zugang zu dem System am Vormittag des 16.07.2015 'aus Sicherheitsgründen' gesperrt. Laut Herrn Amtsinspektor H. lautet der Vorwurf, ich hätte, nach Abtransport des Mitverwahrten, mit dessen Telefonzugangsdaten dessen Account genutzt und bei dessen Verteidigerin Frau Rechtsanwältin Gröbmayr und dem SWR angerufen.

Dazu muss man wissen, dass die JVA nur personenbezogenen Nummern frei gibt, d.h. man muss sich im Vorfeld, mitunter Tage im Voraus, Nummern 'genehmigen' lassen und nur diese können angerufen werden. Das heißt, bis auf weiteres bin ich vom Telefonverkehr abgeschnitten – wie lange, das will hier niemand sagen. Tage, Wochen, Monate, Jahre !?

 

Wie geht es weiter ?

 

Angesichts der gesundheitlichen kritischen Situation des Herrn H., zumal dieser im Vorfeld ankündigte, sollte man ihn zwangsweise verlegen, werde er auch sofort in den Durststreik treten, würde akute Hilfe Not tun. Die Mitverwahrten sind empört, wobei es aber auch jene gibt, die sagen: „Das hat er nun davon“, die also wenig solidarisch sind.

 

Herr H. setzte sehr auf die Medien, jedoch hat zuletzt die Badische Zeitung auf seinen Leserbrief nicht reagiert und ob der SWR sich des Falls annimmt und erneut berichtet, auch das steht in den Sternen.

 

Der Fall zeigt, wie einfach es sich die Justizverwaltung machen kann, wenn es an konkreter, handfester Begleitung eines Hungerstreiks durch Außenstehende mangelt. Was man in der Situation des im letzten Herbst in der JVA Bruchsal verhungerten Herrn Rasmane Koala 'versäumte', wird jetzt durch Übereifer versucht wett zu machen.

 

Das dieses Vorgehen andere Verwahrte auch abschrecken soll dürfte zumindest eine nicht unerwünschte Nebenwirkung sein.

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

 

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