In den letzten Tagen fanden in Plauen vermehrt rassistische Polizeischikanen gegenüber Geflüchteten statt. Wir dokumentieren eine gemeinsame Pressemitteilung von AGV, Refugee-Support-Plauen und dem Infoladenkollektiv Plauen.
Pressemitteilung zu rassistischen Polizeikontrollen in der Plauener Innenstadt
Während der letzten beiden Tage (Dienstag 30.6. und Mittwoch 1.7.) wurden in der Plauener Innenstadt vermehrt Polizeikontrollen durchgeführt. Von der Kontrollpraxis waren ausschließlich „people of color“, Migrant*Innen und (vor allem) Geflüchtete betroffen. Ohne ersichtlichen Grund suchten Polizeieinheiten, teilweise in größerem Aufgebot, Treffpunkte von Geflüchteten in der Plauener Innenstadt auf und zwangen Menschen zu teils erniedrigenden und offenkundig rechtswidrigen Kontrollen. So wurden mehrere Geflüchtete einer Leibesvisitation unterzogen, mindestens ein Mensch musste sich dabei komplett ausziehen. Ein weiterer Betroffener wurde ohne begründeten Verdacht (und ohne Angaben von Gründen) einer Art „Verhör“ zu den Hintergründen seiner Flucht unterzogen – über die Rechtmäßigkeit von Flucht zu entscheiden, fällt zum Glück immer noch nicht unter die Aufgabe von Polizeistreifen. Zudem wurde bei der Kontrolle ein Privathandy „entwendet“ und nach Daten durchsucht, was einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht darstellt. Dass sich Geflüchtete mangels Kenntnissen der rechtlichen Situation und unter dem Druck einer öffentlichen Polizeidurchsuchung gegen derartige Angriffe nicht zur Wehr setzen können, ist selbstredend. Als Passant*Innen sich mit den betroffenen Geflüchteten solidarisierten und eine Angabe von Gründen für die Durchsuchungen forderten, verweigerten dies die anwesenden Cops – mit dem Verweis auf die Pressestelle der Polizeidirektion. In Folge dessen wurden die Kontrollen abgebrochen und an anderer Stelle weitergeführt.
Die Praxis, Menschen auf Grund ihres als „nicht-deutsch“, „nicht-weiß“ oder „nicht-europäisch“ anmutenden Äußeren verstärkter polizeilicher Beobachtung zu unterziehen und genau dies als Begründung für Kontrollen zu nutzen, ist als „racial profiling“ bekannt und kann ganz ohne Übertreibung als rassistische Selektions- und Repressionspraxis bezeichnet werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz stufte im November 2014 in einem Urteil „racial profiling“ als grundgesetzwidrig ein (siehe dazu http://www.tagesspiegel.de/politik/racial-profiling-gericht-haelt-zug-kontrollen-ohne-anlass-fuer-rechtswidrig/10959340.html). Trotz Leugnung der Polizeibehörden findet diese Praxis immer noch statt. So auch in Plauen – beispielsweise nahezu täglich am Oberen Bahnhof durch die dort stationierte Bundespolizei.
Wir vermuten, dass die Kontrollen „Übungscharakter“ für die kommende Asylrechtsverschärfung haben – der neue Gesetzesentwurf schreibt die massenhafte Inhaftierung von Geflüchteten bei kleinsten Vergehen (wie falschen Angaben gegenüber Behörden) vor (siehe dazu http://stopasyllaw.blogsport.eu, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-und-asylrecht-bundesregierung-will-flucht-zum-verbrechen-machen-a-1041258.html). Zudem werfen die Ereignisse ein Licht auf einen hochgerüsteten Staatsapparat, der im öffentlichen Raum gegenüber sozialen Bewegungen und unliebsamen Gruppen (wie Geflüchteten) mit polizeistaatlichen Mitteln agiert.
die Antifaschistischen Gruppen des Vogtlandes (AGV)
Refugee-Support-Plauen (RSP)
Infoladen Plauen