NPD-Politiker darf nicht Bürgermeister werden

Erstveröffentlicht: 
12.05.2015

Peter Schreiber soll am 7. Juni nicht auf dem Stimmzettel in Strehla stehen. Für das Amt sei er ungeeignet, so die Begründung.

Von Eric Weser

 

Meist sind Sitzungen von Wahlgremien ziemlich biedere Veranstaltungen. So schien es auch gestern in Strehla, als um 16.30 Uhr die Vertreter des dortigen Ausschusses zusammenkamen, um die Kandidaten für die Bürgermeisterwahl am 7. Juni offiziell bekanntzugeben. Es wurde eine denkwürdige halbe Stunde. Denn die Runde um den Vorsitzenden Wolfgang Müller kippte die Bürgermeisterkandidatur des rechtsextremen NPD-Stadtrats Peter Schreiber. Sollte es dabei bleiben, wird sein Name am Wahlsonntag nicht auf dem Stimmzettel zu finden sein.

 

Aus Sicht des Wahlausschusses ist Schreiber für das Bürgermeisteramt nicht geeignet. Er verfüge nicht über die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis, so Wolfgang Müller. Es bestünden „beachtliche Zweifel“ an der nötigen Verfassungstreue des Bewerbers, so der Wahlleiter weiter. Er berief sich dabei auf das Beamtenstatusgesetz und das Sächsische Beamtengesetz. „Herr Schreiber kann nicht die Gewähr bieten, dass er jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“

 

Um das zu untermauern, verwies Wolfgang Müller auf Peter Schreibers Rolle innerhalb der NPD: Als gehobener Funktionär, der sowohl dem Bundes-, dem Landes- als auch dem Kreisvorstand der NPD angehöre, trage Schreiber „die ideologischen Ziele der rechtsextremistischen Partei mit.“ Daneben sei Schreiber auch an der Herausgabe des NPD-Parteiorgans „Deutsche Stimme“ beteiligt, indem er als Geschäftsführer der Deutsche Stimme Verlagsgesellschaft in Riesa fungiere.

Weiterhin berief sich der Wahlausschuss in seiner Argumentation auf einen Stadtratsantrag Schreibers, den er zuletzt in der Diskussion um das neu eingeführte Baby-Begrüßungsgeld eingebracht hatte. Der NPD-Politiker hatte darin gefordert, die Zahlung nur an deutsche Staatsbürger auszuzahlen, „um Zuwanderungsanreize für Asylbewerber zu verhindern.“ Bedenklich seien neben diesen auch andere von Schreibers Äußerungen zum Thema Asyl. Der NPD-Politiker hatte in einem Flugblatt unter anderem bekundet, nur in der Strehlaer Arbeitsgruppe Asyl mitzuwirken, um an Informationen zu gelangen. Mit diesen wolle er „den Widerstand gegen die Ansiedlung von Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlingen“ in der Stadt organisieren. Er werde, hatte Schreiber unterstrichen, „keinesfalls (...) daran mitwirken, die Stadt auf die Ankunft der Asylbewerber vorzubereiten“. Damit hatte er sich offen gegen die Ziele der Arbeitsgruppe Asyl gewandt.

 

Vier Bewerber zur Wahl zugelassen

Schreiber behandle Einwohner nach Nationalität und damit ungleich, sagte Wahlleiter Wolfgang Müller. Er torpediere gesetzliche Aufgaben der Verwaltung. „Diese bekannten Tatsachen veranlassen mich, eine Zurückweisung des Wahlvorschlags der NPD für die Bürgermeisterwahl am 7. Juni 2015 vorzuschlagen“, so Müller weiter.

 

Schreibers Ehefrau Ines, die als Vertrauensperson die Sitzung des Wahlausschusses verfolgte, verzichtete darauf, zu Müllers Ausführungen Stellung zu nehmen. Die Entscheidung, ihren Ehemann nicht für die Wahl zuzulassen, fällte der Ausschuss daraufhin einstimmig. Nun bleiben dem NPD-Politiker drei Tage, um Widerspruch gegen die Entscheidung bei der Stadtverwaltung oder bei der Rechtsaufsicht des Landkreises einzulegen.

 

Peter Schreiber selbst bezeichnete die Entscheidung des Wahlausschusses gestern auf seiner Facebook-Seite als „Skandal“. Die Bürger Strehlas würden bevormundet. „In dieser Angelegenheit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Wahlkampf geht selbstverständlich weiter.“ Auf SZ-Anfrage wollte sich Peter Schreiber gestern nicht dazu äußern, wie er weiter verfahren wolle. Wahlleiter Wolfgang Müller wollte die Entscheidung des Ausschusses gestern ebenfalls nicht weiter kommentieren. Zugelassen wurden für die Bürgermeisterwahl in Strehla gestern die Bewerber Harry Güldner (CDU), Jörg Jeromin (Freie Wähler), Tobias Dietrich (Linke) und Olaf Hentschel (AfD).