Bad Säckingen: Anwohner wollen Notunterkunft gerichtlich verhindern

Erstveröffentlicht: 
28.04.2015
Standort-Debatte
Bad Säckingen muss eine neue Notunterkunft für Obdachlose und Asylbewerber bauen. Nun ist der Standort klar – doch Anlieger gehen auf die Barrikaden. Welche Argumente haben sie?

 

Am Ende ging es ganz schnell. Ohne jegliche Diskussion und ohne Gegenstimme hat der Bad Säckinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die für den Bau einer Notunterkunft an der Dürerstraße erforderliche Änderung des Bebauungsplans auf den Weg gebracht. Ob sie letztlich Bestand haben wird, werden die Gerichte entscheiden. Anlieger haben angekündigt, den Bau der Notunterkunft in ihrer Nachbarschaft auf dem Rechtsweg verhindern zu wollen.

 

Voll war es wieder auf den Zuhörerplätzen in der Mensa des Scheffelgymnasiums. Die allermeisten der Besucher waren Bewohner der Dürerstraße, zu deren Sprecher sich zunächst Bruno Hünenberger machte. Er und auch Günter-Ernst Hellwig nutzten die Fragemöglichkeit für Bürger redlich aus, um letztlich mehr als eine halbe Stunde lang in Fragen gepackt die eigene Position zur geplanten Notunterkunft in ihrer Nachbarschaft deutlich zu machen. "Die Stadt hat die Anlieger bei der eigentümlichen Standortwahl vollkommen außen vor gelassen", kritisierte Hünenberger etwa und beklagte, dass die 250 Unterschriften gegen den Standort niemanden zu interessieren scheinen. Er sprach von einem "seltsamen und völlig überraschenden Sinneswandel" des Gemeinderats, der doch zuvor ein Grundstück am Murger Weg in Obersäckingen als geeignet für eine Notunterkunft angesehen hatte. "Sind da Wiederholungstäter am Werk?", fragte Hünenberger, den Verdacht äußernd, dass der Standort Murger Weg – wie zuvor ein Standort für die Containersiedlung für Asylbewerber – auf Initiative aus Obersäckingen verworfen wurde. Den jetzt geplanten Standort für die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkunft mit bis zu 30 Plätzen bezeichnete Hünenberger als "unglaublich eng", "Schattenloch" und "mieses Grundstück". Und weiter an die Adresse des Gemeinderats: "Wenn Sie den Standort Dürerstraße ablehnen, tun Sie etwas für die Obdachlosen."

Bisherige Unterkunft muss Beck-Arkaden weichen


"Wir erwarten, dass der Gemeinderat unsere Interessen wahrnimmt", war Günter-Ernst Hellwig nicht minder deutlich. Er fragte, ob der Gemeinderat einen Plan B in der Tasche habe. Offenbar geht Hellwig davon aus, dass die Anlieger einen Rechtsstreit mit der Stadt wegen der Notunterkunft gewinnen werden: "Ich fände es schade, wenn die Erweiterung der Beck-Arkaden durch das Verhalten des Gemeinderats verzögert würde."

Wie berichtet, muss die Stadt eine neue Notunterkunft für Obdachlose und Asylbewerber bauen, weil die bisherige Unterkunft der Erweiterung der Beck-Arkaden in der Innenstadt weichen muss.

Bürgermeister Alexander Guhl zeigte sich in seinen Antworten recht wortkarg. Dies wohl auch mit Blick auf die bevorstehende rechtliche Auseinandersetzung. Vehement verwahrte er sich gegen den erzeugten Eindruck, der Gemeinderat setze Einzelinteressen vor das Allgemeinwohl. Wegen der angekündigten rechtlichen Auseinandersetzung sei die Genehmigungsbehörde für den noch zu stellenden Bauantrag nicht mehr das eigene Baurechtsamt im Rathaus, sondern jenes im Landratsamt.

Notunterkunft mit bis zu 30 Plätzen in Modulbauweise


Damit der Bauantrag gestellt werden kann, müssen die bauleitplanerischen Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür tat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gleich mehrere Schritte auf einmal. Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, soll der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgezogen werden. Parallel zum Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Dürerstraße stimmte er auch gleich dem Planentwurf zu und schickte diesen in die Offenlage.

Der Bebauungsplan sieht auf dem Grundstück, das vom Waldfriedhof abgetrennt werden muss, den Bau einer Notunterkunft in Modulbauweise mit bis zu 30 Plätzen vor. Vorgesehen, so sagte es Peter Weiß vom städtischen Bauamt, sei eine Bauweise mit maximal zwei Vollgeschossen; das Haus solle ein Flachdach erhalten.