Büroklammer-Urteil: Polizist ist schuldig

Erstveröffentlicht: 
02.05.2015

Das Amtsgericht hat einen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 70 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt. Allerdings wurde der Angeklagte nur verwarnt. Die Strafe muss er lediglich zahlen, wenn er sich in seiner Bewährungszeit etwas anderes zu schulden kommen lässt. Dem Polizisten war vorgeworfen worden, einem Kollegen mit einem Gummiband eine Büroklammer ins Auge geschnipst zu haben (die LVZ berichtete). Das Opfer musste danach mehrmals operiert werden. Sein Auge ist weiterhin geschädigt. luc