Entrechtung stoppen - Asylgesetz kippen!

Fight Fortress Europe

Kundgebung und Massen-Versammlung, Straßentheater und Essen, zum Thema: „Entrechtung stoppen-Asylgesetz kippen“ am Mittwoch den 22. April ab 15:00 Uhr auf dem Luisenplatz Darmstadt

Über tausend einhundert ertrunkene Geflüchtete im Mittelmeer alleine in den letzten zwei Wochen. Währenddessen verschärft die Bundesregierung das Asylgesetz und erleichtert so die Verfahren zur Inhaftierung und Abschiebung von Asylsuchenden.

 

Bereits die zweite Katastrophe im Mittelmeer in kürzester Zeit ereignete sich am Sonntag nahe der libyschen Küste. Wieder, wie schon eine Woche zuvor kenterte ein Boot mit hunderten Geflüchteten an Bord. Das kalkulierte Massensterben im Mittelmeer nimmt weiter zu und Staaten wie Deutschland entziehen sich nicht nur ihrer Verantwortung, sondern erhöhen gleichzeitig den Druck auf Menschen die vor Krieg, Hunger und Elend fliehen müssen.

 

Die Große Koalition brachte Anfang diesen Jahres den Entwurf der neuen Asylgesetzgebung vor. Damit ist der Weg geebnet für eine weitere Gesetzesverschärfung und somit eine Ausweitung von repressiven Maßnahmen gegen Geflüchtete und Asylsuchende. Am 3. Dezember 2014 wurde das Gesetz bereits vom Kabinett verabschiedet. Im März 2015 fand die erste Lesung im Bundestag statt, am Freitag den 24. April dann die zweite Lesung. Im Juni 2015 soll es dann in Kraft treten. Es ist das alte Spiel: Zuckerbrot und Peitsche! Es gibt ein paar Zugeständnisse für Menschen mit Duldungsstatus und gleichzeitig sollen Abschiebehaft, Einreise-und Aufenthaltsverbot sowie Ausweisungen zur gängigen Praxis werden.

 

Besonders erschreckend ist die starke Ausweitung der Abschiebehaft. So heißt es z.B. in dem Gesetzesentwurf, dass Geflüchtete in Abschiebehaft genommen werden können, wenn sie Identitätspapiere wie Ausweise vernichtet, „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben gemacht“ oder zu ihrer „unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt“ haben. Dabei reicht die Zahlung von 3.000 Euro als Hinweis auf eine unerlaubte Einschleusung aus. Ebenso können „Vorbereitungshandlungen“ zur Verhinderung der Abschiebung eine Haft zur Folge haben. All dies seien Anhaltspunkte für „Fluchtgefahr“. Zudem sollen Asylbewerber/innen mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt werden können, sobald ihr Antrag abgelehnt wurde.

Betrachtet man diese Formulierungen genau, stellt sich die Frage: WelcheR Geflüchtete denn nicht ohne Identitätspapieren nach Deutschland einreist und wer eigentlich darüber entscheidet, was „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben” sind. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden den von vielen Geflüchteten gemachten Angaben keinen Glauben schenken oder sie nicht akzeptieren. Die Geflüchteten werden zukünftig nur noch die Wahl zwischen „Abschiebehaft“ oder „Aufnahmehaft“ haben. Auch die unglaubliche Formulierung, dass Geflüchtete, welche zur ihrer „unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt“ haben, ist der pure Hohn. Abgesehen davon, dass der Begriff „Schleuser“ kein juristischer Begriff ist und somit der Auslegung der jeweiligen Behörde unterliegt, ist es Geflüchteten mittlerweile schier unmöglich ohne Fluchthelfer/innen nach Europa zu gelangen. Dafür hat sich Europa, und vor allem Deutschland viel zu sehr abgeschottet und die Zäune und Repressionsmaßnahmen an den EU-Außengrenzen perfektioniert.

Massiv erleichtert wird die Abschiebung von Geflüchteten durch ein „Ausweisungsinteresse“. Dabei soll zwischen dem „Ausweisungsinteresse des Staates“ und dem „Bleibeinteresse des Flüchtlings“ abgewogen werden. Doch wer bestimmt das Ausweisungsinteresse des Staates und wer wiegt das ab? Letztendlich doch der/die zuständigen BeamtInnen, welche doch in keinster Weise objektiv handeln, da sie vom Staat bezahlt werden. Und selbst wenn die BeamtInnen in ihren Augen richtig abwägen, dass das Ausweisungsinteresse des Staates schwerer wiegt. Ist es doch so, dass ein generelles Ausweisungsinteresse beim Staat immer besteht, da das Interesse ja ist, so viele wie möglich Menschen auszuweisen.

Nicht nur „Straftaten“ sollen künftig als Grund für erhebliches Ausweisungsinteresse gelten, sondern auch Betätigungen von Geflüchteten, die unter einem politischen Kontext stehen. So ist in dem Gesetz verankert, dass Geflüchtete welche die „freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik“ oder die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gefährden, abgeschoben werden sollen. In der Konsequenz könnte dies ein politisches Betätigungsverbot für abgelehnte AsylbewerberInnen bedeutet. Schon die Selbstorganisation von Flüchtlingen, die für ihr Bleiberecht streiten und Flüchtlingscamps oder Hungerstreiks organisieren, kann zukünftig ein erhebliches Ausweisungsinteresse und baldige Abschiebung begründen. Begründet wird die Einführung dessen mit angeblicher Terrorgefahr. Geflüchtete werden also pauschal mit Terroristen in einen Topf geworfen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „So soll der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent beendet werden. Ihre Ausreisepflicht soll dann auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können.“

Es wird außerdem das viertägige „Ausreisegewahrsam“ eingeführt, aufgrund dessen Geflüchtete bis zu vier Tage auf richterliche Anordnung eingesperrt werden können.

Als wäre das nicht alles schon genug, kommen die Verschärfungen der Aufenthalts- und Einreisesperren für Flüchtlinge, deren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, hinzu. Dies trifft vor allem Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, sowie alle Menschen deren Fluchtgründe als unglaubwürdig erklärt werden, zum Beispiel auch Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, welche schon aufgrund ihres Alters ihren Asylantrag nicht ausreichend begründen können. Die Konsequenz davon werden massenhafte Inhaftierungen von Menschen sein, welche erneut in die EU einreisen, nachdem sie schon einmal einen Asylantrag gestellt haben.

Die scheinbaren Verbesserungen, dass jahrelang geduldete Flüchtlinge eine Chance auf Bleiberecht bekommen sollen, sind gezeichnet von den zahlreichen Verschlechterungen und Restriktionen, die alle anderen Geflüchteten betreffen. Außerdem wird kaum mehr jemand diese positiven Neuregelungen in Anspruch nehmen können, wenn dieses Gesetz zur Ausführung kommt. Da die Menschen, welche heute sogenannte langjährige Geduldete sind, dann in Gefängnissen sitzen werden und so die Erfüllung der Voraussetzungen auf Bleiberecht nicht leisten können.



Diese Woche ruft ein breites Bündnis aus Unterstützer_innen-Gruppen, selbstorganisierten Geflüchteten-Organisationen und Antirassistischen Gruppen, sowie Einzelpersonen zu einer Kundgebung und Protest-Versammlung am Mittwoch den 22.04.2015 auf dem Luisenplatz Darmstadt auf.

 

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