Generalschlüssel für die Polizei zu den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis - Initiative der KreisrätInnen Dora Pfeifer-Suger und Dr. Martin Richter

Erstveröffentlicht: 
13.04.2015

Nachdem bei der Abschiebung eines Flüchtlings aus Müllheim nach Italien bekannt geworden war, dass die Polizei einen Generalschlüssel für die Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung hat, um Abschiebungen durchzuführen, hatten die KreisrätInnen Dora Pfeifer-Suger und Dr. Martin Richter sich an Landrätin Dorothea Störr-Ritter gewandt und dagegen protestiert.

Wie das Landratsamt jetzt mitteilte haben alle für Gemeinschaftsunterkünfte zuständige Polizeidienststellen Generalschlüssel ausgehändigt bekommen. An den anderen Standorten habe es bisher deswegen keine Beanstandungen gegeben.


Begründet wird die Maßnahme damit, dass das Öffnen der Haustüren mit Schlüssel für die anderen Bewohner weniger störend sei als andere polizeiliche Maßnahmen. Zudem würde die Polizei den Schlüssel nur verwenden, wenn sie einen Auftrag erfüllen müssen. Die Polizei handle im Auftrag des zuständigen Regierungspräsidiums. Nach Angaben des Landratsamtes wird so verfahren, dass den Flüchtlingen, die der Ausreisaufforderung nicht nachgekommen sind, vom RP Karlsruhe mitgeteilt wird, dass die Rückführung bzw. Abschiebung zwangsweise erfolge und sie sich in der Gemeinschaftsunterkunft für die Abholung zur Verfügung zu halten hätten.

"Die Antwort ist sehr unbefriedigend, die Uneinsichtigkeit des Landratsamtes sehr bedauerlich. Die Aushändigung eines Generalschlüssel kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass die Polizei im Auftrag des zuständigen Regierungspräsidiums handelt", so Dora Pfeifer-Suger und Dr. Martin Richter. Es werde bei anderen Polizeieinsätzen außer in Flüchtlingsunterkünften kaum vorkommen, dass die Polizei einen Schlüssel zur Wohnung eines zu Verhaftenden zur Verfügung hat, selbst dann, wenn es sich um einen gefährlichen Schwerverbrecher handelt, muss die Polizei klingeln oder an der Tür klopfen. Auch in diesen Fällen handle sie in einem Auftrag.

"Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich bei den Flüchtlingen nicht um Verbrecher handelt, sondern um Menschen die eine Heimat und eine Lebensperspektive suchen, aber das Pech haben, hier nicht erwünscht zu sein. Entsprechend sollte auch das Vorgehen der Polizei gestaltet werden. Menschenwürde und Anstand gebieten es, nicht zur Nachtzeit mit Schlüsseln in die Privatbereiche einzudringen. Wir hoffen da auf ein Einsehen der Polizei, wenn schon das Landratsamt (noch) kein Einsehen hat", erklären die beiden KreisrätInnen.

(Presseinfo: Dora Pfeifer-Suger, Müllheim, vom 13.4.15)