Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat ein Strafverfahren gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) wegen seiner Teilnahme an einer Anti-Neonazi-Demo im Jahr 2010 eingestellt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Tageszeitung“ darüber berichtet. Der Beschluss wegen Geringfügigkeit sei bereits am Montag mit Zustimmung der Beteiligten ergangen. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen Ramelows müsse die Staatskasse tragen. „Die Dresdner Justiz stiehlt sich auf leisen Sohlen davon“, kommentierte Ramelow die Entscheidung des Gerichts.
Das Verfahren gegen den 59-Jährigen wegen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz war jahrelang in Sachsen gelaufen. Ramelow sprach vom
„unrühmlichen Ende eines unrühmlichen Verfahrens“. Ende Januar hatte
der Justizausschuss des Thüringer Landtags auf Antrag des Amtsgerichts
die Abgeordneten-Immunität des ersten Ministerpräsidenten der Linken
aufgehoben. Die Aufhebung war zwei Tage vor seiner Wahl zum Thüringer
Regierungschef am 5. Dezember beantragt worden. Ramelow wertete die
Verfahrenseinstellung als Erfolg: „Wer friedlichen Protest gegen
Demonstrationen, auf denen rechtsextreme, rassistische und
antisemitische Inhalte verbreitet werden, ausübt, darf nicht
kriminalisiert werden“, sagte Ramelow nach Angaben der Thüringer
Staatskanzlei.
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 20
Tagessätze zu je 170 Euro hatte Ramelow 2012 Einspruch eingelegt. Das
Gericht stellte das Verfahren dann im Frühjahr 2014 wegen
Geringfügigkeit ein, wogegen der Linke-Politiker wiederum Beschwerde
einlegte, da er seine Anwaltskosten selbst tragen sollte. Es gehe ihm
nicht ums Geld, sondern um eine endgültige Klärung, hatte er sein
Vorgehen begründet. Ramelow hatte den Vorwurf, sich an einer Blockade in
Dresden beteiligt zu haben, stets zurückgewiesen. (mit dpa)