In Freiburg hat er eine Ehefrau und Schwiegereltern. Dennoch wurde ein 20-jähriger Roma nach Serbien abgeschoben. Das Regierungspräsidium führt an, der Mann habe nie einen Asylantrag gestellt.
Die Abschiebung eines 20-jährigen Mannes aus Freiburg nach Serbien am
vergangenen Dienstag hat das Freiburger Forum gegen Ausgrenzung und die
Unabhängigen Listen auf den Plan gerufen. Von einem skandalösen Vorgehen
der Behörden ist die Rede – das für Rückführungen zuständige
Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Sachverhalt allerdings ganz
anders dar.
Das Forum gegen Ausgrenzung beklagt, dass der 20-jährige Roma hier nicht
allein gelebt habe, sondern aus seinen familiären Bindungen gerissen
worden sei. Seit zwei Jahren sei er verheiratet, die Trauung habe in
Deutschland stattgefunden. Die Frau habe eine sogenannte
Niederlassungserlaubnis in Deutschland. "Der Schutz von Ehe und Familie,
der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, wurde
durch diese Abschiebung grob verletzt", bewertet das Forum gegen
Ausgrenzung in einer Pressemitteilung die Aktion.
Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe,
rekonstruiert den Ablauf wie folgt: Der Mann sei ohne Visum eingereist
und habe eine Aussetzung der Abschiebung beantragt. Diese sei bereits im
August 2014 abgelehnt worden. In der Folge sei ihm eine Ausreisefrist
von 30 Tagen gesetzt worden, andernfalls werde er abgeschoben. Dagegen
wiederum habe der Mann Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch sei
abschlägig beschieden worden.
Im November 2014 habe der 20-Jährige einen Härtefallantrag gestellt.
Anfang 2015 sei auch dieser abgelehnt worden. Im Anschluss daran habe
der Mann einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht in Freiburg
vorgelegt – dieser sei vom Gericht abgelehnt worden. "Der Abschiebung
gingen mehrere Schritte voraus", so Herzel – es hätte also klar sein
müssen, dass eine Abschiebung drohe. "Tatsache ist, dass er sich illegal
in Deutschland aufgehalten hatte." Zudem führe eine Ehe nicht
zwangsläufig dazu, dass jemand bleiben könne.
Für den Betroffenen, seine Ehefrau und seine Schwiegereltern sei das
alles unfassbar, heißt es in der Mitteilung des Freiburger Forums gegen
Ausgrenzung – auch vor dem Hintergrund der Umstände: "Noch am Tag vor
seiner Abschiebung hatte der junge Mann auf der Freiburger
Ausländerbehörde seine Duldung verlängert und sogar endlich eine
Arbeitserlaubnis erhalten. Auch eine Arbeitsstelle hatte er schon
gefunden, wo er demnächst anfangen sollte zu arbeiten."
Als der Mann am Dienstag bei der Polizei erschienen sei, habe er nicht
mehr gehen dürfen. "In kürzester Zeit konnte seine Frau noch wenige
Sachen zusammenpacken, um sie ihm mitzugeben." Gegen 11 Uhr sei er von
der Polizei zum Baden Airpark gefahren worden. Nun sei der 20-Jährige in
Belgrad. "Der Landesregierung ist offensichtlich jedes Maß und jeder
Anstand verlorengegangen", heißt es in einer Mitteilung der Unabhängigen
Listen Freiburg. "Wir fordern eine sofortige Rückkehr des jungen Mannes
und eine Entschuldigung an den Betroffenen und seine Angehörigen", sagt
Angelina Bühler, Fraktionsmitarbeiterin.
Verwunderlich bei dem gesamten Vorgang: Der Mann hatte bis zuletzt sein Recht, einen Asylantrag zu stellen, nicht in Anspruch genommen. Einen Asylantrag zu stellen, wäre jederzeit möglich gewesen, sagt RP-Sprecher Herzel.