Von der Sozialversicherungspflicht über den Mindestlohn zur vollen Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern

Karte: JVAs in der BRD

Die im Mai 2014 gegründete Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) ist angetreten, Etappe für Etappe die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern im solidarischen Verbund mit anderen (Basis-)Gewerkschaften durchzusetzen. Zu diesen Etappen gehört, die Einbeziehung der Inhaftierten in die Sozialversicherungspflicht und in den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu erwirken.

 

Profitable Knastindustrie

 

Gefängnisse sind in den letzten Jahrzehnten auch in der Bundesrepublik zusehends zu Produktionsstätten und Fabrikanlagen geworden. Von Tüten kleben und Kugelschreiber zusammendrehen kann keine Rede mehr sein – Knäste sind Sonderwirtschaftszonen, in denen sozial- und arbeitsrechtliche Standards nicht oder nur völlig unzureichend existieren.

 

Die Betriebslandschaft in den Haftanstalten wird nach Verlautbarungen verschiedener landeseigener Institutionen der JVA-Arbeitsverwaltung betriebswirtschaftlich organisiert. (vgl. z.B. http://www.jva-shop-business.de/frontpage-style1/die-arbeitsbetriebe-der...) Die Betriebe auf den Arealen der Justizvollzugsanstalten sind insbesondere für Landesbehörden und externe Unternehmen profitable Herstellungs- und Fertigungsstätten. Hierbei erfüllen die Knastbetriebe in erster Linie die Funktion als verlängerte Werkbank für das ortsnahe Gewerbe und die regionale Industrie, die die sozialabgabenfreien Billiglohninseln als bevorzugten Standort betrachten. (vgl. z.B. http://www.vaw.de/unternehmen/niederlassungen/ravensburg.html)


Inhaftierte stehen auf Abruf bereit, um bei ausgelasteten Kapazitäten der ortsansässigen Unternehmen einzuspringen. Der in 12 von 16 Bundesländern geltende Arbeitszwang des 1977 in kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) führt dazu, dass die inhaftierten Blaumänner und -frauen zu einer jederzeit verfügbaren „industriellen Reservearmee“ degradiert werden.

 

Der Trend zur Ökonomisierung des Knastes wird durch die Teilprivatisierung vor allem neu errichteter Gefängnisanlagen, wie in Burg (Sachsen-Anhalt) oder Bremervörde (Niedersachsen), verstärkt. Dies sind die Vorboten eines Systems, welches in den USA seit einigen Jahrzehnten unter dem Stichwort des „gefängnisindustriellen Komplexes“ bekannt ist.


Bereits im Jahre 2007 verwies das „Handelsblatt“ in dem Artikel „Der Knast als Konzern“ darauf, dass sich die Haftanstalten „zu umsatzstarken Wirtschaftsunternehmen [entwickeln] – dank billiger Gefangenenarbeit.“ (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/billige-gefangenenar...)

 

Aus der verbrauchten Arbeitskraft der Inhaftierten wurden allein 2013 in den Werkshallen und Schwitzbuden der Knäste bundesweit etwa 150 Millionen Euro herausgeholt. (vgl. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gewerkschaft-der-haeftlinge-mindes...) Die „Dunkelziffer“ dürfte indes wesentlich höher liegen. Denn bei diesem Zahlenwerk handelt es sich lediglich um die offiziellen Angaben. Unberücksichtigt bleibt der eigentliche „Marktwert“ der verrichteten Arbeiten für die Landesbehörden, da diese haushaltsintern zwischen einzelnen Ressorts verrechnet und nicht zu „marktüblichen Preisen“ geordert werden. Des Weiteren erfolgt keine Gegenrechnung für die reproduktiven Tätigkeiten der Inhaftierten (Anstaltsküche, Wäscherei, Hausarbeiten etc.), durch die der Ablauf des Gefängnissystems gesichert wird. Es ist makaber, aber durch den Arbeitseinsatz der Gefangenen wird das perfide System des Wegschließens und Einsperrens von Menschen nicht nur aufrechterhalten, sondern subventioniert, da diese „Dienstleistungen“ gleichfalls nicht auf dem „freien Markt“ nachgefragt werden.

 

Ein zentraler Schwerpunkt in der Wertschöpfungskette der JVA´s sind die so genannten Unternehmerbetriebe. In diesen wird für externe Firmen oftmals im Akkord und nach Pensumsvorgaben produziert. Der Staat tritt hier mittels der JVA-Leitungen als Verleiher der Arbeitskraft Inhaftierter auf. Im Grunde handelt es sich um eine Szene aus längst vergangenen Zeiten: Der Staat stellt ein Arbeitskräftereservoir permanent zur Verfügung, das kaserniert und weitgehend rechtlos ist. Und diese Knastarbeiter_innen können Konzerne oder deren Subunternehmer knapp oberhalb der Gratismarke „einkaufen“. Die Arbeitskraft Gefangener wird verramscht.

 

Sozial- und Lohndumping im Knast

 

Die Arbeitsverhältnisse in den Knastbetrieben erinnern aufgrund des im StVollzG verankerten Arbeitszwangs eher an vor-kapitalistische Gesellschaftsformen als an einen modernen Sozial- und Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts.


Mit dem staatlich gebilligten und vor allem geförderten Sozial- und Lohndumping hinter den Knasttoren wird offensiv geworben, um den „Wirtschaftsstandort Knast“ besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Unsere inhaftierten Kolleg_innen sind von Mindest- oder gar Tariflöhnen ebenso ausgenommen, wie von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder einer Rentenversicherungspflicht. Insbesondere die Nicht-Einzahlung in die Rentenkasse führt nach einer mehrjährigen Haftzeit geradewegs in die Altersarmut.

 

Der so genannte Resozialisierungsgedanke aus dem StVollzG ist völlig pervertiert: Die inhaftierte Belegschaft wird in eine Billiglohnkonkurrenz verwandelt, an der ein beispielsloses Sozial- und Lohndumping durchexerziert wird.


Die prekäre Arbeitssituation in den Betriebsanlagen der Haftanstalten und die systematische Entwertung der Arbeitsleistung Inhaftierter bilden demnach die Voraussetzungen, um auf dem Rücken der gefangenen Arbeiter_innen für die Auftraggeber eine „Verringerung des Ressourceneinsatzes“ zu ermöglichen und „Kosteneinsparpotenziale“ zu erzielen. (vgl. http://www.jva-shop-business.de/frontpage-style1/die-arbeitsbetriebe-der...)

 

Von den ca. 65.000 Inhaftierten in den Haftanstalten der Bundesrepublik befinden sich ca. 45.000 in Beschäftigungsverhältnissen. Wiederholt wird die Behauptung aufgestellt, die zur Knastbeschäftigung verpflichteten Gefangenen würden keiner „richtigen Arbeit“ nachgehen. Ihnen fehle der „Arbeitnehmer-Status“, sie würden schlichte behandlungstherapeutische Hilfsarbeiten ausführen und lediglich an einer Art beruflicher Wiedereingliederungsmaßnahme im Rahmen des „Resozialisierungskonzepts“ teilnehmen.


Richtig ist, dass Gefangene aufgrund der Zuweisung von Beschäftigung kein freies und privatrechtliches Arbeitsverhältnis eingehen (können). Sie unterliegen einem besonderen öffentlich—rechtlichen Gewaltverhältnis. Streng genommen bestehen hier Parallelen zu Beamt_innen, denen ebenso der Arbeitplatz zugewiesen wird. Im krassen Widerspruch zu Inhaftierten werden die (verbeamteten) Bediensteten allerdings mit einem „Rund-um-Sorglos-Paket“ ausgestattet. Also: aus einer Arbeitszuweisung kann nicht kurzgeschlossen werden, dass diesen Arbeitenden selbst ein Minimum an Sozialstandards vorenthalten wird.

 

Die Aberkennung des „Arbeiternehmer-Status“ für arbeitende Gefangene ist der administrative Trick, um Zehntausende inhaftierte Beschäftigte fortgesetzt zu entrechten und deren Arbeitsleistung zu entwerten. Aber auch inhaftierte Menschen haben aufgrund von fehlenden Produktionsmitteln nichts anderes einzubringen, als ihre menschliche Arbeitskraft, die sie als Ware zum Verkauf anbieten. Das ist ein wesentliches Kennzeichen eines wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses.

 

Vetreter_innen aus dem Justizapparat operieren zudem mit dem „Argument“, dass die Knastarbeit ein pures „Zuschussgeschäft“ sei. Auch das führt lediglich in die Irre. Zumindest wird in den JVA-Betrieben von den gefangenen Arbeiter_innen Mehrwert produziert, was man von einer kostspieligen Behördenbürokratie keinesfalls sagen kann. Fraglich ist, ob eine derartige Alimentierung eines behördlichen Wasserkopfes im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen kann...


Es ist absurd, hinsichtlich des „Kostenfaktors Knast“ eine einseitige 1-zu-1-Umrechnung aufzumachen und eine Komplettfinanzierung von den Gefangenen zu verlangen. Hoheitliche Aufgaben werden insgesamt anteilig von den Staatsbürger_innen über das Steueraufkommen finanziert. Auch ein Krankenhausaufenthalt wird primär über die Krankenkassen gedeckt. Unsere Forderung ist, dass wir über die Einbeziehung in die Versicherungssysteme bspw. über die Lohnsteuer einen Haftkostenbeitrag abführen, wie es im Offenen Vollzug übllich ist.

 

Eine sozialversicherungspflichtige Abschirmung für gefangene Beschäftigte wurde ausdrücklich in das StVollzG von 1977 aufgenommen. Bis auf die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung, auch wenn der Anrechnungszeitraum zu ungunsten der arbeitenden Gefangenen bemessen wird, erfolgte diesbezüglich nichts.


Eine Einbeziehung von Gefangenen in die Sozialversicherung wurde unter den Vorbehalt eines zu verabschiedenden Bundesgesetzes gestellt. Seit fast 40 Jahren kommt keine parlamentarische Mehrheit im deutschen Bundestag zustande, um diese sozialen Mindeststandards auch für Häftlinge per Gesetz zu beschließen – ein Unding!

 

Knast als Ort des Gewerkschaftskampfes

 

Der Knast ist fürwahr bislang kein Ort eines gesteigerten sozialpolitischen Engagements gewesen. Der Verwahrvollzug ist sprichwörtlich zu verstehen. Fügung, nicht Regung war und ist die Devise, die von den Inhaftierten nicht nur erwartet, sondern regelrecht erzwungen wird.

 

Mit der GG/BO haben sich Gefangene eine selbst organisierte Plattform geschaffen. Als „soziale Randgruppe“ verfügen sie nun über eine eigene Lobby, über die sie sich in gesellschaftliche Debatten einbringen sowie Forderungen formulieren und durchsetzen können. Gefängnisse sind, und das können wir dick unterstreichen, seitens der Gefangenen keine gewerkschaftsfreie Zone mehr. Damit zieht eine Normalisierung hinter den Knasttoren ein: Warum sollten sich nur die Bediensteten in den JVA´s gewerkschaftlich organisieren können?


Wir nehmen als gefangene Arbeiter_innen unser Recht der Koalitionsfreiheit nach Art 9, Abs. 3 Grundgesetz in Anspruch und unsere Interessen in die eigenen Hände. Der Forderungskatalog von beschäftigten und nicht beschäftigten Inhaftierten wird von uns als GG/BO nicht nur auf geduldigem Papier festgehalten, damit er in der Schublade verschwindet; nein, es geht um die konkrete Umsetzung desselben.

 

Wir nehmen das Sozialstaatsprinzip ernst und fordern in diesem Zusammenhang eine Gleichbehandlung von inhaftierten und nicht inhaftierten Menschen. Denn es ist völlig inakzeptabel, dass der Freiheitsentzug von Gefangenen durch eine sozial- und arbeitsrechtliche Diskriminierung zusätzlich verschärft wird. Eine solche Doppel- und Dreifachbestrafung von Gefangenen ist in dieser staatlichen Ordnung schlicht und ergreifend rechtswidrig.

 

Unsere Aufgabe als GG/BO ist es, die ökonomische Klassenlage der gefangenen Kolleg_innen über die Realisierung unserer Kernforderungen nach Sozialversicherung und Mindestlohn zu heben. Es muss ein Ende haben, dass bspw. der Einsatz der Arbeitskraft inhaftierter Menschen zum faktischen Nulltarif erfolgen kann. Die Zielsetzung ist, dass mit einem Einkommen auch ein Auskommen erzielt werden kann. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Knasts!

 

Der Kampf um die Arbeitsbedingungen im Allgemeinen und die Lohnhöhe sowie die Ausgestaltung der Arbeitszeit im Besonderen waren stets Konfliktpunkte zwischen jenen, die die Arbeitskraft abschöpfen und jenen, die sie anbieten. Das ist im Knast nicht anders, zumal die prekäre Arbeits- und Lebenssituation im Knastalltag nicht nur Gesprächsstoff liefert, sondern auch eine Menge an Zündstoff bereit hält.

 

In den Produktionshallen und Werksbetrieben der Haftanstalten sammelt sich ein großes Kontingent von Beschäftigten. Einer unserer zentralen Ansätze ist, keine Konkurrenzsituation zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen aufkommen zu lassen, sondern als Einheit aufzutreten. Von daher ist es nur folgerichtig, dass wir als „Gefangenen–Union“ in Erscheinung treten und keine Trennlinien aufgrund unterschiedlicher ethnischer Herkünfte oder beruflicher Hintergründe zulassen wollen.

 

Wir erheben als GG/BO aber nicht nur für arbeitende Gefangene unsere Stimme. Wir fordern klipp und klar eine deutliche Erhöhung des so genannten Sozialgeldes für die Gefangenen, die sich aufgrund einer chronischen  Erkrankung  oder  Arbeitsunfähigkeit  in  keinem  Beschäftigung unterstützen wir im Rahmen der GG/BO jene Inhaftierten, die unverschuldet im Knast ohne Beschäftigung sind und in den Zellen vegetieren, weil ihnen keine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Jobs angeboten werden.

 

Gewerkschafter_innen vor und hinter den Knasttoren

 

Die Geschichte von sozialen Bewegungen, die um Solidarität, Autonomie, Emanzipation und (tiefgreifende) Sozialreformen gerungen haben, ist gleichzeitg eine von staatlicher Verfolgung und behördlicher Kriminalisierung. Die Gewerkschaftsbewegungen waren hiervon „an vorderster Front“ betroffen. Eine von ihnen geforderte Gesellschaftsveränderung löste bei den Machthaber_innen nicht nur Argwohn aus, sondern zog eine verdeckte oder offene Bekämpfung von (Basis-)Gewerkschafter_innen nach sich. Für Gewerkschafter_innen sind Verfahren, Anklagen und Verurteilungen zu Haftstrafen kein neues oder unbekanntes Phänomen.

 

Aus der Sicht der GG/BO ist es unerheblich, ob prekäre Arbeitsverhältnisse vor oder hinter den Knasttoren bestehen – sie gehören generell abgeschafft. Gewerkschaftliche Solidarität ist an diesem wie an anderen Punkten unteilbar!


Deshalb setzen wir auf einen intensiven Austausch von inhaftierten und nicht inhaftierten Kolleg_innen aus den Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sowie den Basis-Gewerkschaften der Freien Arbeiter_innen Union (FAU) und den Industrial Workers of the World (IWW). Wir wissen, dass es wesentlich davon abhängen wird, ob die legitimen Kernforderungen der GG/BO Eingang in das breite Gewerkschaftspektrum finden werden. Nur so lässt sich der erforderliche soziale Druck aufbauen, um letztlich mehrheitsfähig werden zu können.

 

Wenn wir über die Sozialversicherungspflicht und den Mindestlohn eine tendenzielle Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse drinnen und draußen erzielen wollen, so ist das nur eine Etappe auf dem Weg zur vollen Gewerkschaftsfreiheit hinter Schloß & Riegel. Wir würden im Wortsinne auf halbem Wege stehen bleiben, wäre unsere „Mission“ damit bereits erfüllt. Nein, als ambitionierte Gewerkschafter_innen orientieren wir darauf, sowohl die Versammlungsfreiheit im Knast für GG/BO-Mitglieder, als auch die Tariffähigkeit der GG/BO durchzusetzen. Damit ist unsere Forderung verbunden, unter das Betriebsverfassungsgesetz zu fallen, da sich die GG/BO nicht in den Rahmen der so genannten Gefangenenmitverantwortung nach § 160 StVollzG einsperren lässt. Damit dokumentieren wir nicht nur einen emanzipatorischen Akt, in der Unfreiheit des Knastes Freiheit zu reklamieren. Wir erlangen hierüber einen Gestaltungsraum und eine Beweglichkeit, die uns im Falle potentieller Arbeitskampfmaßnahmen von gefangenen Arbeiter_innen nur von Vorteil sein werden. Wenn uns die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit zusteht, dann ohne jede substanzielle Einschränkung!

 

Zwei Momente kennzeichnen eine gewerkschaftspolitische und –rechtliche Aktivität von Gefangenen im Knastalltag, die Verbindungslinien zur weiten Arbeitswelt vor den Toren der Haftanstalten schaffen können: Zum einen finden Methoden des „union busting“ gegenüber der GG/BO und ihren Aktivist_innen eine breite Anwendung. Damit ist nicht nur eine massive Behinderung der Gewerkschaftsarbeit hinter Gittern gemeint, sondern der Versuch der JVA-Leitungen, eine weitere Ausdehnung der GG/BO mit Hilfe einer Vielzahl von Schikanen zu verhindern. Im Extremfall kann das bis zum gezielten Zerschlagungsversuch der gewerkschaftlichen Selbsthilfe reichen.


Zum anderen haben wir es bei der Billiglöhnerei im Knastmit einem besonders eklatanten Fall im Niedriglohnsektor zu tun. Gefangene bilden vermutlich mit migrantischen Tagelöhner_innen draußen das unterste Segment von Billiglöhner_innen.


In beiden Fällen ergeben sich jeweils Handlungsspielräume und Schnittstellen einer gegenseitigen Solidarisierung von beschäftigten und nicht beschäftigten Gewerkschafter_innen vor und hinter den Knastmauern. Und genau dieses Band der Solidarität wollen wir Knoten für Knoten  enger knüpfen...

 

Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)
Ende März 2015

 

Postanschrift: GG/BO c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalderstrasse 4, 10405 Berlin

Internet: www.gefangenengewerkschaft.deinfo@gefangenengewerkschaft.de