INFORIOT Am heutigen Donnerstag wurde vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt gegen drei bekannte Neonazis wegen eines Angriff auf Gegendemonstrant*innen im Sommer 2013 verhandelt. Etwa 20 Neonazis unterstützen die Angeklagten und bedrohten Zeug*innen und Unterstützer*innen der Nebenklage. Am Ende endete das Verfahren in einem Vergleich.
Am 3. August 2013 wollte die NPD eine rassistische Kundgebung unmittelbar vor der zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende (ZAST) in Eisenhüttenstadt abhalten. Antifaschist*innen aus der Region organisierten eine Gegenkundgebung. Diese wurde damals unmittelbar beim Eintreffen der NPD von drei bekannten Neonazis, u.a. dem damaligen Gubener Kommunalpolitiker Markus Noack, angegriffen. Heut fand der Prozess vor dem zuständigen Amtsgericht in Eisenhüttenstadt statt. Drei der angegriffenen Antifaschist*innen verfolgten den Prozess als Nebenkläger. Die drei Angeklagten Alexander Kevin P., Andy Sch. und Markus Noack wurden ebenfalls durch Anwälte vertreten, darunter zwei, die schon in der Vergangenheit Neonazis vertreten haben.
Bedrohung durch Neonazis vor und im Gerichtssaal
Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich am morgen etwa 20
Neonazis, die als Unterstützer*innen angereist waren. Beim
Eintreffen von Antifaschist*innen wurden diese zugleich bedroht.
Selbst den Anwält*innen der Nebenklage wurde der Einlass durch die
sehr aggressiv auftretende Gruppe zunächst verwehrt. Die beiden
Justizbeamten wirkten sichtlich überfordert und schritten nicht
ein. Bei den Einlasskontrollen wurden dann mehreren Neonazis
Pfeffersprays abgenommen. Im Gerichtssaal gingen die Bedrohungen
weiter. Beim Versuch alle Plätze zu besetzen und auch immer wieder
während der laufenden Verhandlung wurden die wenigen
Antifaschist*innen, die ebenfalls Platz im Saal fanden, bedrängt und
beleidigt. Auch hier fiel ein Einschreiten durch die
Justizbeamten aus.
Unfähige Justiz lässt Nazis milde davon kommen.
Gleich zu Beginn des Prozess war klar, dass es kein gerechtes Urteil
geben wird. Vor der Verhandlung schlug der verantwortliche
Staatsanwalt den Angeklagten einen Deal vor, den diese
akzeptierten. Sie gestanden ihre Schuld ein und wurden zu
gemeinschaftlich gefährlicher Körperverletzung im
minderschweren Fall verurteilt. Der minderschwere Fall wurde mit
der Provokation durch die Gegendemonstrierenden sowie der
geringen Schwere der Verletzungen begründet. Neben Geldstrafen
von je 100 bzw. 110 Tagessätzen zu je 30 € mussten die Angeklagten
den drei Nebenklägern sowie einem weiteren Geschädigten
Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 bzw. 1.000€ zahlen.
Sichtliche Erleichterung war dabei in den Gesichtern auf der
Anklagebank zu sehen. Nicht verwunderlich, denn so weisen alle
mehrere Vorstrafen, u.a. wegen unerlaubten Waffenbesitz,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher
Körperverletzung, auf. Alexander Kevin P. war zudem zum Zeitpunkt
des Übergriffs auf Bewährung. Mindestens in einem weiteren Fall
wird gegen ihn ermittelt, sodass durch die Nebenklage zurecht von
einem Skandal gesprochen werden kann. Der Richter konnte im
Verfahren und dem Urteil selbst keine Fehler entdecken und berief
sich auf den Gesetzgeber.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage hält sich eine Einlegung von Rechtsmitteln offen.
Eine Einschätzung zu der Verhandlung von dem verein Opferperspektive gibt es hier