[B] Einige Worte zur Presseberichterstattung

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Mit unverhohlener Freude reagierten einige Presseorgane auf die Festnahme des 23jährigen Tobias und die folgenden Razzien in der Liebigstraße. Tobias wurde als „Fackel-Chaot“ u.ä. bezeichnet, bevor auch nur eine Haftprüfung stattgefunden hatte. Sein Bild prangte auf der Titelseite der „B.Z.“ Seine Familienverhältnisse, sein beruflicher Werdegang und seine angebliche Adresse wurde in mehreren Zeitungen veröffentlicht. Zugleich wurde die Liebigstr.14 als „Terrornest“ bezeichnet und darüber schwadroniert, dass dieses Umfeld schlechten Einfluss auf Tobias ausgeübt hätte.

 

Hier einige Klarstellungen:
(1) Zeitungen wie die „B.Z.“, die „BILD“, der „Berliner Kurier“ und die „Berliner Morgenpost“, die an anderen Tagen Massaker an der afghanischen Zivilbevölkerung verteidigen, den Mord an Dennis durch die Berliner Polizei dem Opfer in die Schuhe schieben, die tagtägliche Nazigewalt bagatellisieren oder schlicht ignorieren; diese Zeitungen führen Tobias wie einen Schwerverbrecher vor. Uns widert diese Art des „Journalismus“ an. Abgesehen davon verstoßen die besagten Zeitungen gegen die geltenden presserechtlichen Regeln. Im für alle Journalist_innen verbindlichen Pressekodex des Deutschen Presserats heisst es etwa unter Ziffer 13: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.
Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Justizskandale um die Inhaftierungen von Alexandra, Christoph und Niels, die sich einer ähnlichen Hetze ausgesetzt sahen, fragen wir uns, was eigentlich im Leben der Damen und Herren Schreibtischtäter_innen schiefgelaufen sein muss, dass sie glauben, sich an der Inhaftierung von jungen Leuten ergötzen zu müssen.

(2) Nur durch die Pressehetze war es der Polizei unter der Führung von Oberstaatsanwalt Schwarz möglich, gleich zwei Hausprojekte zu durchsuchen. Für diese fehlte ihnen jegliche rechtliche Grundlage. Soll heißen, ja, die Polizei und Herr Schwarz haben gegen Artikel 13 des Grundgesetzes verstoßen! Sie durchsuchten illegalerweise willkürlich einige Räume der beiden Projekte. Diese Tatsache fiel bei der Berichterstattung meist unter den Tisch. Und dies, obwohl auch hier die jüngsten diesbzgl. Urteile noch gar nicht so alt sind. So wurde etwa im Nachhinein festgestellt, dass die bundesweit 40 Razzien vom Mai 2007 illegal waren.

(3) Nur um es einmal mehr klarzustellen: die beiden Hausprojekte Liebigstr. 14 und Liebigstr. 34 sind nicht besetzt! Wir zahlen regelmäßig Miete und sorgen dafür, dass sich unsere jeweiligen Vermieter ein schönes Leben machen können. Und dies obwohl sich im Falle der Liebigstr. 14 diese sich einen Dreck um notwendige Reparaturen etc. scheren und die Häuser schlicht verfallen lassen.
Die seit 1981 geltende unsoziale „Berliner Linie“ verursacht in schöner Regelmäßigkeit brutale Räumungen neubesetzter Gebäude durch die Berliner Polizei. Aufgrund der „Berliner Linie“ stehen unzählige Gebäude in der Berliner Innenstadt leer, statt sie den Menschen zugänglich und nutzbar zu machen.