Tortenwerfer zu Geldstrafe verurteilt

Falscher Innenminister Gall erneut getortet
Erstveröffentlicht: 
28.11.2014

Im Tortenwerfer-Prozess ist der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Aber nicht wegen des Tortenwurfs auf Innenminister Gall (SPD).

 

Zu 1.000 Euro Geldstrafe ist der Angeklagte verurteilt worden, weil er bei der Aktion im Frühjahr einen Personenschützer verletzt hatte. Die Vorwürfe bezüglich Innenminister Reinhold Gall (SPD) wurden fallengelassen. Sie seien zwar rechtswidrig, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag, aber entsprächen nicht dem Tatbestand versuchter Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldbuße unter Vorbehalt gefordert. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Ein Tortenwurf sei nicht strafbar, so der Anwalt. Der 20 Jahre alte Angeklagte wohnt heute in Heilbronn, lebte zur Tatzeit aber im Hohenlohekreis.

Am Donnerstagvormittag war der Prozess vor dem Öhringer Amtsgericht mehrfach unterbrochen worden. Der Angeklagte hatte den Richter für befangen gehalten. Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte, ihm sei zu spät Akteneinsicht gewährt worden, außerdem hätten die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen im Gericht den Prozess dramatisiert.

Anschlag mit Himbeer-Sahnetorte im Frühjahr

Dem Angeklagten hatte die Heilbronner Staatsanwaltschaft nicht nur Nötigung und versuchte Sachbeschädigung vorgeworfen, sondern auch versuchte Körperverletzung. Der Mann aus dem Hohenlohekreis hatte im Frühjahr, auf einer Veranstaltung in Ludwigsburg, Gall mit einer Sahnetorte beworfen. Gegen einen Strafbefehl samt Verwarnung und eine Geldbuße von 2.000 Euro hatte der Angeklagte damals Einspruch eingelegt. Daher landete der Fall vor Gericht.

Demo vor Prozessbeginn

Der Mann gehört offenbar einer Gruppierung an, die gegen die angeblich schleppende Aufklärung der Morde der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) protestiert. Unterstützer des Mannes hatten sich vor Prozessbeginn zu einer Aktion vor dem Öhringer Amtsgericht zusammengefunden. Die Sicherheitsvorkehrungen seien deshalb erhöht worden, hieß es. Es habe Kontrollen wie am Flughafen gegeben.

Am Donnerstag waren zwei Augenzeugen der damaligen Veranstaltung geladen, die die Tat beobachtet hatten. Darüber hinaus wurde der Personenschützer gehört, der sich bei der Überwältigung des Angeklagten verletzt hatte.

Innenminister Gall wurde damals nach der Tat zwar ebenfalls im Krankenhaus behandelt, kam aber mit dem Schrecken davon und nahm die Attacke sogar mit Humor: "Ich wüsste gerne, wer die Torte gebacken hat", wurde Gall zitiert. Er selbst war am Donnerstag nicht zur Verhandlung erschienen.