Hungerstreik in JVA Bruchsal: Hätte der Tod verhindert werden können?

Erstveröffentlicht: 
27.08.2014

Bruchsal (mw) - Nach dem Tod eines 33-jährigen Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal haben die Ermittler mit der Auswertung von Gefängnisprotokollen begonnen. Am Dienstag wurde bekannt, dass dem Gefängnispersonal unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird - haben die Mitarbeiter den Insassen fahrlässig verhungern lassen? Die Untersuchungen sollen Aufschluss bringen - im Falle der Verurteilung könnte sogar eine Haftstrafe drohen. Aber wie reagiert man im Gefängnis "korrekterweise" auf einen Hungerstreik - ka-news hat beim Justizministerium nachgefragt.


Am Dienstag wurde bekannt, dass das Justizministerium Baden-Württemberg den JVA-Leiter vorläufig entlassen hat. Im Raum steht der Vorwurf, die Angestellten hätten den streikenden Häftling fahrlässig verhungern lassen. Aber wie muss ein Gefängnis mit einem Insassen umgehen, der sämtliches Essen verweigert?

 

"Der Hungerstreikende muss zum Essen motiviert werden"

 

"Grundsätzlich bedürfen hungerstreikende Gefangene einer besonderen Zuwendung und Beobachtung", erklärt Martina Schäfer, Sprecherin des Justizministeriums. Es sei übliche Praxis in den JVAs, dass jedem Hinweis auf einen Hungerstreik nachgegangen werde. "Sollte sich ein Verdacht bestätigen, werden sowohl die Anstaltsleitung als auch der medizinische Dienst (insbesondere das ärztliche Personal) zeitnah über diesen Umstand informiert."

 

Die medizinische Betreuung und Überwachung, erfolge durch den medizinischen Dienst der jeweiligen Einrichtung, der die Anstaltsleitung regelmäßig über den aktuellen Gesundheitszustand des oder der Gefangenen informiere. Neben regelmäßigen Gewichtskontrollen suchen laut Schäfer in solchen Fällen in aller Regel auch die zuständigen Fachdienste wie Psychologen und der Sozialdienst die in Hungerstreik getretenen Gefangenen auf: "Ziel ist es dabei, diese wieder zum Essen zu motivieren." Die JVAs seien darüber hinaus verpflichtet, Vorfälle dieser Art zeitnah an das Justizministerium zu melden, sofern der Streik mehr als eine Woche andauert.

Droht den Angestellten eine Haftstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung?

 

Sollten die Angestellten der JVA tatsächlich wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden, könnte den Verantwortlichen laut ersten Medienberichten eine Höchststrafe von bis zu einem Jahr Haft drohen - diese Spekulationen könne Schäfer jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren: "Derzeit laufen die Ermittlungen - diese bleiben abzuwarten", sagt sie gegenüber ka-news.

Auf die Frage, ob es bereits vor dem Todesfall zu etwaigen Fahrlässigkeiten seitens der Bruchsaler Gefängnis-Mitarbeitern gekommen sei, heißt es seitens des Ministeriums: "Die vorläufige Suspendierung des JVA-Leiters erfolgte ausschließlich im Zusammenhang mit dem aktuellen Vorkommnis." Ziel sei es, eine unparteiische Untersuchung des Falls zu ermöglichen. 

"Wir nehmen die Sache sehr ernst"

 

"Wir nehmen die Sache sehr ernst und werden das sehr akribisch prüfen", sagte am Mittwoch der Leitende Oberstaatsanwalt Gunter Spitz. Die Kriminalpolizei Karlsruhe vernimmt jetzt nach eigenen Angaben Mitarbeiter der JVA, die in den vergangenen Wochen und Monaten mit dem in Einzelhaft untergebrachten Mann aus Burkina Faso zu tun hatten.

Der 33-jährige Straftäter war am 9. August leblos in seiner Zelle gefunden worden. Er war stark unterernährt, nachdem er über Wochen und Monate die Nahrung verweigert hatte. Es sei zu erwarten, dass die Ermittlungen noch mehrere Wochen andauern würden.