Freiburg/Dortmund – Die Staatsanwaltschaft Freiburg will in wenigen Wochen über die Anklage gegen drei Neonazis entscheiden. Die Ermittler werfen dem Trio Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz beziehungsweise eine gefährliche Körperverletzung vor.
Der 1971 geborenen Neonazi Robert E. aus dem Raum Emmendingen wird beschuldigt, Sprengkörper gebaut zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung im vorigen September fanden Polizeibeamte bei ihm unter anderem eine funktionsfähige Sprengvorrichtung. (bnr.de berichtete) Sichergestellt wurden auch mehrere Modellflugzeuge. Es habe Überlegungen gegeben, den selbst gebastelten Sprengsatz mit einem Modellflugzeug bei einer Veranstaltung „politischer Gegner“ einzusetzen, berichteten die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg seinerzeit nach der Razzia.
Auftraggeber für den Bau dieses Sprengkörpers soll Oliver R. gewesen sein. Dem damals 23 Jahre alten Neonazi wird zudem vorgeworfen, bei einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ am 31. August 2013 in Dortmund einen von Robert E. gebauten Böller zwischen protestierende Neonazi-Gegner geworfen zu haben. (bnr.de berichtete) Dabei waren fünf Personen, darunter eine nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete der Piraten sowie ein Polizeibeamter, verletzt worden. Die Freiburger Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen einen 25-jährigen Freiburger. Ein viertes Verfahren wurde an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben.
Voraussichtlich im September solle über eine Anklageerhebung entschieden werden, hieß es gestern bei der Staatsanwaltschaft. Ein Prozess könnte dann wahrscheinlich im neuen Jahr beginnen. Die Haftbefehle gegen E. und R. waren gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. (ts)