Gemeint sind wir alle! Neues und Kommendes zum §129-Verfahren in Leipzig

Überwachung niedermachen - Spannt in eure eigenen Unterhosen

Wer glaubt, was ein CDU-Mann wie Sachsens Innenminister Markus Ulbig sagt, muss das Schlimmste annehmen: Nach seiner Ansicht bestehe die Gefahr, dass „Linksautonome mit einer Nadelstichtaktik“ – das ist ein militärisches Konzept – „Schaden an der Demokratie anrichten.“ Wer nachschlägt, woher der Innenminister seine profunden Kenntnisse bezieht, stößt auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundes. Auch dort wird vor der „Nadelstichtaktik“ ausdrücklich gewarnt. Allerdings im Kapitel über al-Qaida. 

 

„Schwerpunkt des Linksextremismus“?

 

In einer gemeinsamen Erklärung der unionsgeführten Innenministerien wird der Schauplatz nach Leipzig verschoben. Denn die Stadt an sich, so heißt es weiter, „bildet den Schwerpunkt der linksextremistischen Szene“. Es stimmt, dass hier gegen zwölf Beschuldigte wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (Paragraf 129 des Strafgesetzbuches) ermittelt wird. Aber die staatsoffizielle Sprachverwirrung verfehlt nicht ihren Zweck: Ein zugehöriger Bericht des lokalen Uni-Radios Mephisto 97.6 wählte denn auch die ebenso knallige wie falsche Überschrift „Terrorismus“. Der Vorwurf steht nicht im Raum, der Beitrag wurde mittlerweile mehrfach korrigiert.

 

Weitere Medienberichte, die in jüngster Zeit veröffentlicht wurden, bringen das Ermittlungsverfahren in Leipzig unbeirrt in Verbindung mit verschiedenen Vorfällen, die teils durch dieselben Medien oder aber, was nicht immer klar zu trennen ist, durch die Polizei als „linksextrem“ angesehen werden. Doch bewiesen ist nichts, Spekulieren bleibt sinnlos. Auch die veröffentlichte Behauptung, eine Hausdurchsuchung in Leipzig hänge mit dem §129-Verfahren zusammen, trifft nicht zu. Entwarnung bedeutet das natürlich nicht.

 


 

Infoveranstaltung am 23. Juli


Für mehr Klarheit soll eine Veranstaltung in der kommenden Woche sorgen. Antirepressions-Initiativen informieren am Mittwoch, 23. Juli, über die Bedeutung des Paragraf 129 als Instrument der Kriminalisierung linker Politik und Möglichkeiten des solidarischen Umgangs. Beginn ist 20.30 Uhr in der Stö (Leipzig-Connewitz). Pflichttermin!

Beachtet bitte auch die aktuellen Hinweise des Ermittlungsausschusses zum Umgang mit öffentlichen Veranstaltungen.

 


 

Solidarität braucht eure Unterstützung


Wer sich solidarisch zeigen möchte, kann dies sofort tun. Zur Stärkung der Soliarbeit wurde ein Spendenkonto eingerichtet, auch kleine Beträge helfen:

  • Kontoinhaber: Rote Hilfe Leipzig
  • Verwendungszweck (nicht vergessen!): „gemeint sind wir alle“
  • Kontonummer: 40 07 23 83 05
  • Bankleitzahl: 43 06 09 67 (GLS-Bank)
  • IBAN: DE88 4306 9674 0072 8830 5
  • BIC: GENODEM1GLS

 

Achtet auf Flyer!


Weitere Informationen gibts außerdem beim Leipziger Ermittlungsausschuss sowie bei leipzig.antifa.de. Hier findet ihr auch ein regelmäßig aktualisiertes Dossier zum Verfahren samt Repressions-Chronik und aktuellem Pressespiegel.