Am 13.5. 2014 hat der Freiburger Gemeinderat die Stadtverwaltung beauftragt, fünf konkrete von Sand im Getriebe vorgeschlagene Flächen als Wagenplatz-Standorte "wohlwollend zu prüfen" (→ Beschlusstext).
Die fünf Gelände wurden in einem Schreiben vom 18.7. 2014 (pdf) unter teilweise fadenscheinigen Gründen abgelehnt.
Gleichzeitig macht die Verwaltung den unrealistischen Vorschlag, alle Fahrzeuge von Sand im Getriebe auf nur 400 m2 neben dem bestehenden Schattenparker-Platz zu quetschen (was nicht einmal hochkant funktionieren würde).
Hier dokumentieren wir Auszüge aus dem Papier vom 18.7., versehen mit Kommentaren, die zeigen, dass es sich um keine wohlwollende Prüfung, sondern um eine Wagenplatz-Verhinderungs-Strategie handelt.
Bürgermeisteramt, Dezernat V
18.07.2014
(...)
Im Ergebnis zeichnet sich ab, dass die fünf vorgeschlagenen Grundstücke sich sowohl rechtlich als auch tatsächlich für die Ansiedlung einer Wagenburg nicht eignen. Die Verwaltung sieht jedoch die Möglichkeit, mit einer Flächenarrondierung im Bereich der Hermann-Mitsch-Straße die Möglichkeit zu schaffen, dort eine Fläche von ca. 400 m2 der Gruppe zur Verfügung zu stellen.
Ablehnung der Grundstücke nicht haltbar.
Alles eine Frage des politischen Willens!
Die Nicht-Eignung des Grundstückes am Kappler Knoten wird wie folgt begründet:
(...) Die städtische Fläche am Kappler Knoten liegt teilweise im Außenbereich (siehe oben) und überwiegend im Bereich des Bebauungsplans Stadtbahnverlängerung Littenweiler, der dort die Endhaltestelle vorsieht, weshalb bauplanungsrechtlich eine Wagenburg dort nicht angesiedelt werden kann. Die Grundzüge der Planung stehen einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB entgegen. Eine Teilfläche im Bereich des Kappler Knotens ist zudem als Biotop ausgewiesen.
Diese Argumentation ist nicht haltbar, denn:
1) BauGB §31 Abs2 sagt ausdrücklich:
"Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit
werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
- Gründe des Wohls
der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
- die Abweichung
städtebaulich vertretbar ist oder
- die Durchführung des Bebauungsplans
zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und
wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen
mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist."
2) Die Stadtbahn-Endhaltestelle wird keinesfalls vor 2018 gebaut (vgl. Vorlage zu Gemeinderatssitzung vom 10.05.2011: Drucksache G-11/035 (1)).
Daraus folgt: Es spricht nichts gegen eine Zwischennutzung des Geländes am Kappler Knoten bis 2018.
Ähnlich wie beim Kappler Knoten verläuft die Argumentation der Stadtverwaltung bei den anderen Grundstücken.
Hauptargument ist dort die Nicht-Zulässigkeit von Wohnnutzung in Gewerbegebieten.
Was die Verwaltung verschweigt, sind
- mögliche Ausnahmen im Fall einer zeitlich befristeten Nutzung sowie
- die Möglichkeit einer Bebauungsplanänderung (z.B. Sonderbaufläche Experimentelles Wohnen). Dies voranzutrieben, erfordert den politischender Verwaltung, der offensichtlich nicht vorhanden ist.
400 qm - Der Pseudo-Vorschlag
Eine altbekannte Taktik der Stadtverwaltung
Statt eines der fünf vorgeschlagenen Grundstücke wohlwollend zu ermöglichen, hat die Stadtverwaltung folgenden Plan:
Die Stadtverwaltung sieht jedoch die Möglichkeit, im Anschluss an die von Schattenparker e.V. genutzte Fläche an der Hermann-Mitsch-Straße eine derzeit nicht in Anspruch genommene Fläche von ca. 400 m2 für das leben im Wagen zur Verfügung zu stellen. Die Wagengruppe "Sand im Getriebe" könnte dort perspektivisch bei einer Neuordnung auf einer eigenen Fläche unterkommen. Einzelheiten müssen noch mit den Schattenparkern, die einen bis 2016 bzw. 2019 befristeten Nutzungsvertrag haben, und Sand im Getriebe verhandelt werden. Aus Sicht der Verwaltung wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, eine einheitliche Vertragslaufzeit, sowohl für Schattenparker e.V. als auch für Sand im Getriebe, anzubieten. Sicherzustellen wäre, dass die private Zufahrt zum Möbelhaus Braun, die am Gelände der Wagengruppe vorbeiführt, voll umfänglich nutzbar bleibt, und dass die derzeit im Gespräch befindliche Umsiedlung des Autohandels "BMW Märtin" an die Hermann-Mitsch-Straße mit diesen Überlegungen in Einklang zu bringen ist. Dies wird sich voraussichtlich im Herbst [2014] klären.
Vierhundert Quadratmeter neben den Schattenparkern als Stellplatz zu erwägen, ist eine Farce.
Diese Taktik der Verwaltung, Pseudovorschläge zu unterbreiten, ist nicht neu. 2005 und 2006 wurde die angebliche Zahl von "elf freien Stellplätzen" auf dem städtisch verwalteten Wagenplatz Eselwinkel behauptet; den Schattenparkern, die damals mit 35 Wagen nach einem Platz suchten, sollte hiermit der Wind aus den Segeln genommen werden.
Im Frühjahr 2006 wiederum wurde versucht, die Schattenparker-Gruppe zu spalten, indem das Gelände "Ponyhof" mit 2200 qm als einzige Option angeboten wurde (1). Sogar die BZ wusste: "Platz ist nur für die Hälfte (22.8.2006)"!
Im vorliegenden Fall wäre Platz für 3 der 20 Wagen von Sand im Getriebe.
Dass die Fläche nicht ausreicht, ist der Verwaltung bewusst. Das Bau-Dezenat schreibt hierzu: "Einzig die im Plan blau gestrichelte Fläche mit ca. 300 bis 350 m² des bereits an den Verein Schattenparker e.V. vermieteten Grundstücks könnte ggf. für eine Erweiterung zur Verfügung gestellt werden (...) Unterzubringen wären ca. 4 - 5 Wägen." (Schreiben vom 05.05.2014 an JF-Die Grünen)
Einen konkreten Lageplan der 400-qm-Fläche erhält Sand im Getriebe erstmals am 1.10.2014.
Die Zufahrt müsste über das Gelände des Schattenparker e.V. erfolgen. In einer Pressemitteilung vom 13.10. schreiben diese: "Wir werden diese "Lösung", bei der wir einen Großteil unseres Areales umstrukturieren und auf mehrere feste Stellplätze verzichten müssen, und bei der nicht einmal die Hälfte der Wägen von Sand im Getriebe Platz fände, auf einer Vereinsvollversammlung besprechen und mit dem Ergebnis wieder auf das Liegenschaftamt zukommen."