Ermittlungen gegen Linksextremisten

Erstveröffentlicht: 
03.07.2014

Neuer Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung

Von Frank Döring

 

Erneut wird gegen eine als linksextremistisch eingestufte Gruppierung in Leipzig wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion der Linken im sächsischen Landtag hervor. Wie Justizminister Jürgen Martens (FDP) in seiner Antwort an die Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz mitteilte, handele es sich dabei um eines von insgesamt drei Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Linksextremisten. Eine dieser Gruppierungen agiere in Dresden, ebenso wie eine zweite Gruppe, die jedoch nicht mehr aktiv sei. "Die dritte Gruppierung hat ihr Betätigungsfeld im Stadtgebiet von Leipzig", so Martens. Dieses Ermittlungsverfahren richte sich gegen zwölf Beschuldigte. Zu konkreten Tatvorwürfen wurde allerdings nichts bekannt.


Schon voriges Jahr hatte Köditz eine Anfrage zu derartigen Ermittlungsverfahren an die Sächsische Staatsregierung gestellt. Damals war von einer Leipziger Gruppierung noch nicht die Rede. Allerdings hatten in den Jahren zuvor auch in Leipzig Razzien in der linksradikalen Szene wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung stattgefunden, etwa im April 2012 in Connewitz. 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft Dresden sachsenweit gegen 17 Verdächtige, die sich zusammengeschlossen haben sollen, um Anschläge gegen Neonazis zu planen und durchzuführen. In diesem Zusammenhang fand auch eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Verdächtigen in der Connewitzer Simildenstraße statt.


In dieser Straße wurde in diesem Frühjahr eine Überwachungskamera enttarnt, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Dresden installiert worden war (die LVZ berichtete). Ob die Kamera mit dem nun bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren in Zusammenhang steht, ist unklar. Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen (Grüne) hatte Martens eingeräumt, dass neben der Überwachungstechnik in Connewitz zwei weitere Kameras im Stadtgebiet zur Observation eingesetzt werden.